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"ttlt: außerdem wurde bey Brücken gezollt 24), die aberniemand nutzen mußte, dem sie entbehrlich waren ^r).Die freyen Männer, welche ihr Gilt bei der EroberungNut ihrem Blut erstritten und es mit ihrem Blute be-haupteten, sie, die der Weisheit des Königs nicht mehrin danken hatten, als der König ihrem treuen Muth,Mitten ihre Ländereyen ohne Auflage sich selbst und ihrenKindern « 6 ). tzilperich hatte mehr gefordert und nicht"halteneinem andern König hatte so ein Unlerneh«»ien das Pek>en gekostet"«); Geschenke^) brachten siebach dem Vermögen des Landes und dem Bedürfniß derGeschäfte- Wo der Fürst keine eigenen Waffen hak,wodurch er dgs Volk zwingt, und kein Geld, um Werk-tage der Tyranney zu miethen, darf der Landesherrbiir Vater seyn- Darum wurden im Fränkischen Reichbie Gesetze dem Volk nicht vorgeschrieben; wenn der Kö «iüg in, Rath seiner Getreuen darüber gerathschlaget,»nd sie durch den Canzlar den Erzbischöfeu und Gau «Trafen, durch diese den Bischöfen, Aebten, Centgrafen"ud Städten zugeschickt, so wurden sie vor dem Volkdiesen, und nie von dem König bekräftiget ohne dessel-ben Einwilligung Es wurde nicht viel allgemeines^"ordnet, weil für Provinzen, an Lage, Sitten und
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Erdreich verschieden, nicht leicht Eine Verordnung gleich
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So daß andere Straßen oder Ucberfahrten darum nicht we-aigcr zum Gebrauch frey blieben;
Den anscheinenden Widerspruch des EdictS von Pisten «64
Geläutert Monresguieu, Ls^rie. lws loix, t,. xxx. c. rs.05-, , t/. VI.
Childcrich dem Zweyten; ///»«--/<> 67 z.
S. im vorigen Eap. »- ros» in diesem ».
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Listen 88 ^; »oz. 8 ia. 8 -r 3 .