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1/1825 (1825) Von des Volks Ursprung / durch Johann von Müller
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425
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Geschichte der Schweiz . L-5

von der kandammannschafk ausgeschlossen; aber es würderinem armen Hirten, welcdcr sein Vieh von Berg zu Berg umhertrieb, unbequem gewesen seyn, an dem Hanpkortim Thal die Gerichte zu halten. Zu Richtern erwähl,wn sie überhaupt Männer, welche durch lange Spar.samkeit der Dätcr oder durch eigenen Fleiß Gut erworben;denn für Freyheit und Ordnung sorgt am besten wer et«was zu verlieren hat ")- Geringer Zwist wurde vonsieben oder auch neun Mann gerichtet; was die Ehrebetrift, von einer gedoppelten Zahl; größere Händel vonWeit mehreren, welche die Richter zu sich nahmen, oderwelche die Landesgegend eines jeden Richtersdemsel«den zuordnete. Es ist noch zu Schwytz um kleine Sa.chcn ein Gaffeurath, bestehend aus den ersten sieben Land«Männern, welche durch die Gasse kommen, wo die Par-teyen zu Entscheidung ihres Haders an der Gerichtsstättesitzen ^). Das Blutgcricht wurde in des Kaisers Na«Men von dem Reichovogt, aber öffentlich und in demLande, gehalten; es war kein anderes Mittel wider dieBlutrache als das höchste Ansehen kaiserlicher Majestät-

als König Albrecht KöuigSrechte von Vögte» OcstcrreichischerErblande verwalten ließ-

3») ES versteht sich von Reichthum an liegenden Gütern; wennLeibrenten bc» den Alten gewesen waren, die griechischen undrömischen Gesetzgeber Hütten bey Veranstaltung des co,is»9 der.gleichen Reichthum vom Landeigeiithlim unterschieven- Er festsclt nicht an das Land; er ist repiiblicanischen Sitten so ge,fahrlich in der Hand verschwenderischer Jünglinge, als i» derHand chrgeitzigcr Vorsteher: In allem Betracht kann er füreine Republik eine große, eilende Ursache des Verderbens wer«den. Verfassungen gegründet auf Sitte» und Gesinnungen,sollte» alle snnsjig Jahre Gcsctzreforn,atmen (col-rmiori <WIlob'ppl) setze», auf dast unvorhergesehenci, Uebeln und lang umbemerkten Mißbrauchen vorgebeugt würde.

3?) Gewöhnlich wühlt jede Gegend, in Verhältniß der Zahl ih«rcr Bewohner, eine bestimmte Zahl Richter a» Gerichte undLandrath.

Wie im alten Morgenland, wegen ähnlicher Einrichtung>m Thor der Stadt, au der Pforte des Palastes.