Ü24 I. Tuch. Fünfzehntes Capitel.
ken die Schirmvogkey ihres Landes auf mehr oder woni-ger Jahre dem Grafen von Lenzburg anzuvertrauen^)»sie bedurften seines Ansehens wegen der Parteyungen »"Lande und wegen der allgemeinen Unruhe der Zeiten, dader Kaiser oft weit entfernt und in großen Kriegen war-Doch geschah nichts großes ohne die Gemeine aller, st'wohl freien als zinsbaren, kandeSeinwohner; allge-meine Uebereinstimmung war unentbehrlich zu .Behaup-tung eines Entschlusses; um diesen Antheil an den Ge-schäften wurden die eigenen Leute so wenig von denfreyen Männern beneidet, als von ihren Herren gehaßt»sintemal keine ehrgeitzige Absicht in Anordnung derVerfassung dieser Waldstette gewirkt; die Gleichheit ent-stand von selbst, aus der Natur. Die Gemeine erwählteüber alles Volk einen Landammannvon freyer Ge-burt, ehrlichem Namen und gutem Wohlstand. Leibeig-nen wurde diese Würde nicht gestattet, erstiich, wegen derEhre der freyen Männer r>), zweytens, weil der Vor-steher eines Volks keine Privatfurcht haben soll r'), end-lich, damit nicht scheine, der, welcher einem eigenenMann gehorche, müsse vielmehr noch dem Herrn dessel-ben dienen ^ ?). Die Armuth wurde durch kein Gesetz
Orte reise» ;» können. In der That ist a» der Urkunde mehrals ein Punct wenigstens auffallend. Sie steht abgc-druckt in Fürst Abt Martin Gerbert's kotlolpli. S-
f.
2 S) Ei» alter Gebrauch, bestimmt von Umständen, oder durchbesonders leuchtende Tugend.
20 ) ^riwüniws, Hecirmaiin, im Gcsezbuch des KönigsRokhnrit: iviinistoi- valüs in den kaiserlichen Briefen; unge-fähr, was bei den Kosaken der Ataman.
Sl) König Rudolf t29r: Inconvvniens repulac noswa 8cre'nie»» huoll aliczuis scrvili» conclitioni« oxielvns juilio«: VO'bis
aa) Darum durfte in vielen Städten kein Vasall fremder Flieste"in den Senat gewählt werden.
33) Darum war es (V- II, C- 2 ) den AZaldstetlcn unleidlich»