Buch 
1/1825 (1825) Von des Volks Ursprung / durch Johann von Müller
Entstehung
Seite
486
JPEG-Download
 

!

-86 I. Buch. Sechszehntes Capitel.

//des Zeugs 2") der große Thurm nicht gehalten: zu„Romont sey die Mauer durch die Steinwurfmaschinen„von ihren Vertheidigern entblößt worden an die-

„sem Ort habe der Graf den Thurm gebauek/ welcher, bis auf diesen Tag nach ihm genannt wird'ek„habe (gleich denen, welche sich über freye Völker alter//Zeit gewaltsamer Herrschaft vermessen) solche Schlöss„ser zum Schrecken seiner Feinde auch zu Murten „zu Jverdun und an andern Orten gebauetz,Um die Belehnung sey er vor dem Neichshanpt„erschienen in einer halb goldenen halb stählernen Ru-„siung, weil er halb durch Gold halb durch Waffen die,,Wadt erwerben; statt seiner Gewahrsame "5) halie er/ auf sein Schwert gewiesen. AIS die Grafen Peter von„Grcyerz, Rudolf zu Genf und Amadeus von Mont-„faucon in seiner Abwesenheit abgefallen/ habe er sie

258) ?our I« clo»l>te cjn'ils euren! ei» traicr ile» cnginsz clieo«.

IVt86. /tlicSa,.

259 ) Vertrag AnShelms von Villeiis mit Peter,Bruder des Grafen von Savoycn, wodurch jener diesem seinRecht i» poUio (festes Haus, p»M>o) zu Romont aussiebt,so daß Peter Straßenraub, Hochverrats), Mord und andereVerbrechen richte, das Geld aber dem Bittens zukomme DieUrkunde möchte man für die Capitulation von Romont halte»,aber es ist sonderbar, daß Peter „Bruder des Gr- v. S." Zecnannt wird; Bonifaeins, Graf dieser vorder» Gegenden, Solchseines Bruders Amadeuö IV, regierte damals. Dieser'Briefist ein später geschriebenes a<> mc»,>,-!,>>» ,,i, so daß er in bc»>Titel fehle» mag, oder vielmehr älter als i^sz, als daSIahr,worin A. der Vierte starb. Schon in dem Krieg >rio wurbb'dem Grafen von Genf, Romont und Rüe abgenommen.

2«o) Graf Peters Thurm.

s6l> Oon-r^n» l> I'uni! >Ivs Karies <Io In villv ;

202) ll„ I-inn elianli!»» «NI- In (Ail. g'liiell«,) ;

26 Z) >nnn lln und bey Vcvay In lnnr <ln I'n^l, loch

ches der verstellte Name Graf PeterS (I'o)ro,>) ist.

204) Kaiser genannt von den Chroniken, die nicht bedachte»,daß Könige der Teutschen ohne päpstliche Krönung damals nichtso hießen-

205 ) Urkundlichen Beweis.