„oder die Vergrößerung derselben gefürchtet mit
„Rath und Willen der Städte, unter einem Fcldhaupt«„mann, der des Reichs Verwand genommen sich
„Wider ihn roltirt; ihr Hanfe, als er (shillon, deren! „von Savoyen „ralte Burg, zu erobern unterstanden,„sey durch Graf Peters behende List überrascht worden,„und in seine Gewalt gekommen; damals haben die„Männer von Sauen durch die Lösung ihres Herrn,„Graf PeterS von Greycrz hw ersten jener vielen
„Freyheiten erworben, auf welche die Landschaft bis auf„diesen 'Lag stolz ist "*7); alle lleberwundene haben dem„Sieger geschworen; hierauf sey er mit großem Aug„durch das Land gezogen, das ganze Land sey der Preis» einer gewonnenen Schlacht gewesen; zu Mondon, ols„die untere Stadt ckngenommen war, habe bey Anblick
»mge Graf zu Grcycrz, die Städte Mondon, Romoiit undMurren gewesen seyn. Greyerz muss in verschiedenen Zeitenfür verschiedenes gchiildiget baden; solche An'Iebniiiigc» WiderUttfreywtUige Pflicht scheinen das einzige Mittel, die Wieder-holung der Huldigung an die gleiche Regierung zu erklären.
Cossouay, Grauson, Nibaii und Moulenach wären solche ge-wesen, ES ist gewiß (aus eiucr Urkunde >-»>,,), daß GrafPeter Herrn Wilhelm von Montenach c»cv««um illnr«,» >>,>r>v cvmi-a u<»n!»i coirnti» zu vergeben hatte. Soll-
te der Freyherr von Grauson an dieser Sache keiucn Theil ge-nommen haben., so ist er in der Sage, nach ihrer Art, nurals ein großer Baron der Wadt, mitgezählt worden.
Gewiß hat Graf Peter seinen Krieg nicht wider König Ri-chard geführt, eher gegen solche, die (selbst aus Haß oder FurchtHavoycilS) dem Äüiiig von Castilicu auhaiigcii wolltcn. Eskann scy», baß der Anführer dieser letzter» (ein RcichSvogt,welche» die Sage aus ciuem Heerführer zu einem Herzog'»acht) ein Aeichsfrcyherr vom Hause Thorberg oder ciu nndc-tcr Herr von Coppiiigen geweskii. Auch andere Sagen desVolks rühmen den Reichthum der Herren von Copoingen.
So wäre die Jabrzahl iass auch darum niiiicviig, weildieser Graf, wegen des bey i->s crlvahl>ten Vertrags sciueS^ Vaters, eben mir Lausanne in Zwtst und in Bann war.
c?/,,o«. ,/§ Ittüc.