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1/1825 (1825) Von des Volks Ursprung / durch Johann von Müller
Entstehung
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512
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5,2 l. Buch. Siobrnzchntes Capitel.

„her setzen, wenn daS ihnen gefällt; wir haben auch„Freyheiten aus dem Alterthum, und Landesordnungen„von »Usern Vorfahren; die wollen wir, wenn Gott „will, behalten; wenn ihr Geistlichen alle Güter an„euch Ziehet, wer soll die Lasten des Landes tragen*?)?"Durch diesen Haß der Immunitäten, weicher zunahm/je mehr die todte Hand Güter cmpficng*^); durch jhxenfreyen Sinn, der selbst in göttlichen Sachen dem Prie-ster oft ungern gehorchte*?), wurden die Schwytzer de-sto Gibellinischer. Daher nach des Kaisers Tod, alsdie Züricher und ste, einzeln unter vielen, fortfuhren,Konrad, seinen Sohn, für König zuhalten, zwischenZürich , Schwytz und Uri ein dreyjähriger Bund gemachtwurdet): „jeden, der einem Herrn Lehcnspfiichr schuk-„dig sey, jü schirmen, daß dieselbe nicht gesteigert„werde." Sie kamen überein, „daß Zürich die„Thaler vor Einfüllen bewahre, oder ihrem Feind in„sein Land falle; wenn die Züricher an Düumen oder„Weinreben beschädiget würden?so ziehen die Land«„leute ihnen zu Hülfe mit aller Macht; wider schüdli-„che Schlösser ziehen sie vereinigt aus?*). Dieses Buu-

27) Tschudi.

2«) iat 0 , Urkunde Rudolfs von Weiler »m den Ver-kauf seiner Güter zu Eppiches au Werktagen; 1200, Kauf-brief dieses Klosters um die übrige» Güter von Rap-pcrschwrl; i- 4 Z; Vergab»ngsbricf Herr» Berchtoldvo» Wildck a» den Courrhur iu Scedorf (dieser ist auch beyu. v. a.

,s) S. in> Vertrag zwischeu Beroumünster und Mur-bach über das Patrvuatrecht vo» Garnen, >248, wie »>»>>solche Leute arcriu» clovirare soll.

oo) 1231 , Tschudi, der die Urkunde giebt; er scheint »uI. --S 4 erneuert worden ;u seyn.

sr) Es ist sonderbar, daß, wenn der G.otthardpaß gebrauchtwurde, die Handclstadt von den Tbälcrn keine Gewährlcistu»Sdes HandelSwegcS nimmt.

3-) Festen besetzen, heißt, belagern; es geschähe den"schade daselbst, heißt, wir würden den» aus denselbengeschädigeu