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1/1825 (1825) Von des Volks Ursprung / durch Johann von Müller
Entstehung
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580
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58o I. Buch. Siebenjehnles Capitel.

dem Abt eingenommen. Als die Mannschaft aus Appen -zell einen seiner Züge that, und Hugo von Werdenbergmit unbarmherzigem Volk aus Rhätien das ganze Appcn»zeller Eebirg indeß brandschatzte oder verbrannte, sahRamschwag, alt und krank, des Landes Rauch, gedachte,daß der verstorbene König ohne ihn gnädiger gewesenseyn würde, fühlte das ganze Unglück von zwanzig Jah-ren auf seinem Gewissen, und starb

Instand, In dem Jahr als der König starb, waren die Lan-der Helvetien und Nhatien unter den Grasen und Her-ren in ihren Städten und Landern folgendermaßen be-schaffen.

AlMkttS, In dem Gebirg Hohenrhätiens herrschte, neben desBischofs von Cur geheiligter Gewalt, eine Anzahl gro.ßer Freyherren, welche nach Kaiser Friedrichs Tod, stolzauf wilde Tapferkeit, alles ohne Scheu thaten, was Wol.lust und Geiz ihnen eingaben. Kaum erwehrte sich Berch-told, der unglückliche Bischof, der unruhigen GewaltAlbrechts von Tyrol "'b). Darum baute Volkarb, vom

»1 ü erkauften Lehens wurde dein Wt ein Viertel Maß Land-wein gegeben i Die Bürger stehen um Lehen allein vor demAbt: Einwohner ohne Bürgerrecht geben dem Abt ihr theuer-stes lebendes Gut zu Fall (a!s Todfall); erbt er eine», der nn-verhcirathet starb, so bezahlt er die Schulden.

aös) Tschndi von tr«2 bis 1291. Zu diesen Geschichte» sindgar zn viele Urkunden im Herzen der Menschen.

26sl>) Friede zu Glurns , m Nov, 122« (bey Baron Hor-niayer): Die Dienstnianne und, wo Vergleich unmöglichschien, Schicdricktcr, wracke». Graf Albrechts Recht anf«» -luntt!» i>r» «llittlio zu Stcinsberg bey llur>l^-'. (Ardcz) fand sichgrundlos; hingegen aber daß der Bischof viel Unrecht erlitten-In diesem Vertrag erklärte dieser, erklärten die Domherren,die Dieustmaunc lNcalt, Iuvalt, Asvermunt, Remuß — ««-n>u!,cln — Marmels, Sils u. a.), die gräfliche» Töchter (Al-brecht hatte keine Söhne) lebensfähig. Ueber den Blutban»konnten auch die Obinamie (Graf Ulrich von Wen und Rein-