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Magistraten: des Fürstenthums auf, von allen Einwoh-nern desselben, vorzüglich aber den Kommissionären, Han-delsleuten und Krämern eine Erklärung von der Mengeund der Natur der englischen Waaren zu verlangen, diein ihren Händen seien, mit Anzeige derjenigen, die ihnenangehörten, oder die sie in Kommission hätten, sowie derNamen derjenigen, für deren Rechnung sie solche besäßen:unter Androhung strenger Bestrafung für jede Verhehlungoder Unrichtigkeit in der Angabe. Zn Folge dieser Bekannt-machung wurde eine Menge füc fremde Rechnung vorgefun-dener Waaren in Ballen geöffnet, mit Blei besiegelt und inein besonderes Magazin in Beschlag gelegt. Napoleonconfiscirte zum Besten der großen Armee die in Neuenburg angehäuften aber nicht Neuenburgern ungehörigen englischenWaaren. Er verstand darunter auch die Colonialwaaren,die Erzeugnisse der schweizerischen Manufakturen u. a. m.Unter den getroffenen Basler Häusern befanden sich Ver-wandte des Landammanns. Sie wandten sich um Verwen-dung an ihn. Ungeachtet dieser schwierigen Lage stellte erdem General vor, daß die Versendungen vor der Vereini-gung des Fürstenthums mit Frankreich stattgefunden hättenund dem freien Verkehr der Schweiz mit Neuenburg vonSeite Preußens nie Hindernisse in den Weg gelegt wordenwären. Gestützt auf Liese Gründe verlangte er die Aufhe-bung der Beschlagnahme und die Rückerstattung der Waaren.
Noch ehe jedoch eine in ähnlichem Sinne abgefaßte Notedes Landammanns nach Paris gelangen konnte, benachrich-tigte ihn Maillardoz von der Erbitterung des Kaisers undseinen für die Unabhängigkeit der Schweiz höchst bedenklichenAeußerungen °'). „3ch glaube, fügte er hinzu, daß unser
61) Bericht «om 8. April 1806 . Er machte zwei andere am II. und16 April.