Band 
Fünfter Theil.
Seite
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Handel, wie sehr er auch darniederliegt, gleichwohl derpolitischen Selbstständigkeit der Schweiz noch Vortheilhastsein könnte, wenn man durch eine durch die Umstände ge-botene Maßregel eine bereits bestehende Abhängigkeit bestä-tigte." Also die freiwillige Unterwerfung das einzige Ret-tungsmittel! Der Landammann Merian, der in den Grund-sätzen der Handelsfreiheit erzogen und der alten Ehre derSchweiz eifrig zugethan war, wies solche Rathschläge zurück.Er fragte Maillardoz, ob er dieselben von sich aus ertheilt,oder ob sie ihm von einer andern Seite eingegeben worden.„Wenn es nicht eine Einflüsterung ist, schrieb er ihm, sobitte ich Sie, eine Angelegenheit, die die politische Existenzund die Ehre Ihres Landes so nahe berührt, ernsthaft zuüberlegen. Nichts ist gefährlicher als die vom Schreck abge-drungenen Rathschläge. Ein Beamter muß vor allem kaltblü-tig sein; ich fürchte, sie möchten sich vielleicht, aus Anhäng-lichkeit für ihr Vaterland, übertriebener Unruhe hingeben, dieder Gründlichkeit Ihres Urtheils in Etwas schaden könnte" ^).

Allein am nämlichen Tage, an welchem der Landam-mann sich in so mißbilligenden Ausdrücken gegen den außer-ordentlichen Gesandten der Eidgenossenschaft äußerte, erließTalleyrand eine Note an letzter«, in welcher er ihm den„gerechten Unwillen" zu erkennen gab, „den S. M. empfun-den habe, als sie den Beweis von einem Schleichhandelerhalten, der täglich von der Schweizergrenze aus zumNachtheil Frankreichs geübt werde, und zwar auf so unver-hehlte Weise, daß er die Sorglosigkeit der helvetischen Re-gierung darzuthun scheine. Dieser Schleichhandel, sagtedie Note, ist ein eigentliches Verbrechen und wenn einigePrivatpersonen von Basel sich nicht scheuen, sich dessel-ben schuldig zu erklären, indem sie ihre in Neuenburg

62) Merian an Maillardoz. 17. April 1806.