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unterhandeln, war für die Schweiz so viel als gehorchen.Erschienen doch überall die Vorzeichen eines abermaligengewaltigen Kampfes, ungeheure Rüstungen aus allen Seiten,bange Besorgnisse und unermeßliche Ausdehnung der krie-gerischen Kräfte Frankreichs . 2n einer solchen geheimniß-vollen Thätigkeit mußte ja ein neuer Staatsvertrag mitdem Beherrscher des Festlandes, und sollte er auch viel zuwünschen übrig lassen, für die Schweiz ein Unterpfand derSicherheit sein. Diese Betrachtungen und die Herabsetzungder Truppenzahl schienen bestimmend, so daß die Bevollmäch-tigten mit Vorbehalt der Ratifikation unterzeichneten^).Die Dauer der Capitulation war auf 25 Jahre festgesetzt.
Diesen neuen Dienstvertrag empfahl der Landammannden Ständen auf das dringendste zur einmüthigen und raschenGenehmigung. Die biedern, aber eigensinnigen und mitden völkerrechtlichen Verhältnissen wenig bekannten demo-kratischen Stände ermähnte er noch durch ein besonderesSchreiben, die Eidgenossenschaft nicht durch eine abweichendeMeinung zu gefährden. Das nicht an Nachgiebigkeit ge-wöhnte Schwyz erließ an seine Mitstände ein Kreisschreibenim entgegengesetzten Sinne, voller Vorwürfe gegen denLandammann. Dieser bemühte sich, die dortige Landsge-meinde über die Verhältnisse der Schweiz gegen Frankreich zu belehren, und bat sie, ihre eigene Stellung nicht Neben-rücksichten aufzuopfern. Unterwalden gieng zwar nicht biszum Widerstände, mußte aber zur Beschleunigung ermähntwerden Dennoch trafen sämmtliche Genehmigungen einund die Auswechslung der Ratifikationen konnte am 2. Mai1812 in Paris stattfinden. Ein Central-Annehmungsdepot
27) - Schreiben des Landammanns Bnrkhardt an die Commlssarien fürdie Unterhandlungen, Januar und März 1 8 1 2; von Tillier, 1,453-
28) Kreisschreibe» des Landammanns an die Stände, 30. März 1812 .