Band 
Fünfter Theil.
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Ein anderes Beispiel gebieterischer Empfindlichkeit istfolgendes: Der Landammann Zellweger, von AppenzellAußerrhoden , wurde fälschlich angeklagt, mit Tyrol gegenFrankreich feindselige Verbindungen unterhalten zu haben.Der Gesandte forderte auf höher« Befehl, daß er nicht mehran der Tagsatzung erscheinen möchte^), ein Verlangen,welches, als durchaus im Widerspruch mit der Kantonalsou-veränetät und der eidgenössischen Selbstständigkeit, von Wat-tenwyl, damals Landammann der Schweiz , in bittere Verle-genheit brachte. Er schrieb darüber mit Freimüthigkeit undWürde an den Gesandten, zugleich aber auch an Zellweger.Dieser, um das Schicksal seines Vaterlandes besorgt undden gebieterischen Umständen Rechnung tragend, lehnte dieWahl von sich aus ab, und also wurde der Wunsch desKaisers erfüllt und die Ehre der Eidgenossenschaft gerettet^).Am folgenden Frühling, beim Zusammentritt einer außer-ordentlichen Tagsatzung, erneuerte der Gesandte abermalssein Ausschließungsbegehren. Der Landammann Grimmwies diese Zumuthung zurück. Zellweger ward von der Lageder Dinge in Kenntniß gesetzt; allein dieser ließ sich dießmalnicht abhalten^').

Während die Eidgenossenschaft den kleinlichsten Forde-rungen Frankreichs Recht widerfahren ließ, nahm letzteresauf die gerechtesten der Eidgenossenschaft nicht die geringsteRücksicht. Trotz der Verträge und trotz der von der Bun-desbehörde ihm gemachten Vorstellungen unterwarf es z. B.die in Frankreich angesessenen Schweizer der Conscription^).

69) Graf Talleyrand an den Landammann von Wattenwyl, 16. Mai 1810.

70) Von Wattenwyl an Zellweger, 19. Mai; an dÄffry, 18. n. 22.Mai; an Talleyrand , 22. Mai; von Tillier, I, 370, 371.

71) Grimm an Talleyrand. 27. März 1811; an Zellweger, 2. April;von Tillier, I, 422 u. 423.

72) Von Tillier, I, 457.