192
Einen Fortschritt jedoch lernt man, im Rückblick auf das18. Jahrhundert, unter der Mediation in den diplomatischenBeziehungen der Schweiz mit Frankreich schätzen. Diesesstreute nicht mehr sein Gold in die Kantone aus; jene sahnicht mehr die Käuflichkeit unter den Magistraten. In demBriefwechsel des Ministeriums und der Gesandten findet sichkeine Spur mehr von der ehemaligen Bestechung; freilichhatte Napoleon dessen auch nicht nöthig.
Die Schweiz war ziemlich glücklich in ihren Verhält-nissen mit einigen Nachbarländern, doch nurunter Genehmigung Frankreichs , das seine vormundschaft-liche Obsorge über die Staaten zweiten und dritten Rangeserstreckte.
Die großherzoglich badische Regierung, von welcherNapoleon Sperrmaßregeln gegen die Schweiz geforderthatte, bewirkte durch ihre Vorstellungen, daß, nachdem dieSchweiz dem Continentalsystem beigetreten, jene einiger-maßen gemildert wurden, so daß nunmehr die Colonial-waaren und die levantinische Baumwolle durch die badischenStaaten nach der Schweiz kamen, mithin die alten Ver-hältnisse wieder hergestellt waren. Eine ähnliche Erklärungerfolgte von Württembergs). Es hatte sich bereits dazuverstanden, der Eidgenossenschaft alles früher von Oestreichin den mit dem neuen Königreiche vereinigten Staaten in-kamerirte, sei es den Regierungen, sei es fortbestehendenCorporationen oder Privaten zugehörige Eigenthum, dochohne Entschädigung für die seit drei Jahren zurückgebliebenenNutzungen, zurückzuerstatten. Das Eigenthum aufgehobe-ner geistlicher Stiftungen, namentlich des Klosters St. Gal-len , wurde in zwei gleiche Theile zwischen dem Könige undden schweizerischen Erben getheilt. Diese Unterhandlung
73) Kreisschreiben des Landammanns an die Stände, 14, Ja«. 181l.