Band 
Fünfter Theil.
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bar; die Neutralität nach Außen war im Innern ein Waf-fenstillstand. Die Weisheit hätte vielleicht etwas andereserfordert; allein die Klugheit gebot den Entschluß, den dieTagsatzung faßte. Scharfblickende Männer bedauerten, daßsie nicht die Selbstständigkeit und Souveränem eines jedenKantons, so wie sie durch die Vermittlungsakte festgesetztworden, ratificirt habe").

Zur Sicherung der Neutralität und um durch Besetzungder Grenze in einer Ausdehnung von mehr als hundertStunden den verbündeten Monarchen Vertrauen einzu-stoßen, beschloß die Tagsatzung, das erste Contingent von15,200 Mann wirklich aufzubieten; das zweite mußte sichmarschfertig halten, das dritte unverzüglich organisirt wer-den. Diese Truppen sollten übrigens in keinem Falle überdie Grenzen geführt werden. Der Oberfeldherr stand unterder Leitung der Tagsatzung und wenn sie nicht versammeltwar, erfüllte er die Weisungen des Landammanns. DerOberbefehl ward einstimmig von Wattenwyl übertragen,der schon zweimal General der eidgenössischen Truppen ge-wesen war. Der Landammann erhielt die Vollmacht, diezur Besoldung und Verpflegung der Truppen erforderlichenGeldbeiträge von den Ständen einzuziehen, sowie jene nachMaßgabe der Umstände zu vermindern oder gänzlich zurück-zuziehen. Nach der Meinung eines schweizerischen Kriegs-mannes, von Roverea's, war die Neutralität wegen dergeringen Mittel, auf welche sich die Tagsatzung beschränkthatte, dem Gutdünken und dem Willen der verbündetenMonarchen untergeordnet

Die Tagsatzung blieb nur bis zum 26. November bei-sammen. Bevor sie auseinander gieng, ernannte sie zwei

15> vs Roheres, Llemoires, IV, 111.1k) Uöwoires, 140.