Band 
Fünfter Theil.
Seite
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Den 21. setzten Lebzeltern und Capodistrias den Land-ammann durch eine amtliche Erklärung von dem nahe bevor-stehenden Einmarsch der verbündeten Truppen in Kenntniß.Zn derselben erinnerten sie an die Unterwerfung der Schweiz durch Napoleon unter einem bis dahin unbekannten Titel,an ihre bloß dem Namen nach bestehende Neutralität undan die Absicht der Mächte, die Neutralität zu einer wirk-lichen zu machen und ihre ehemaligen Grenzen nebst denMitteln zu ihrer Vertheidigung wiederherzustellen, ohneden geringsten Anspruch, sich in ihre innern Angelegenheitenzu mischen ^). Die schweizerischen Gesandten im Haupt-quartier der Verbündeten erfuhren den Entschluß der letz-ter» erst in dem Augenblick, wo der Befehl zum Einmärschewirklich gegeben war. Vor ihrer Abreise aber erhielten sieein Recreditivschreiben, welches mit Uebergehung des Gegen-standes der Sendung bloß allgemein verbindliche Aeußerun-gen von Freundschaft und Wohlwollen für die Schweiz enthielt ^).

Von Reinhard richtete an den Fürsten Metternicheine Zuschrift mit so lebhaften Vorwürfen, daß Lebzelternsich weigerte, sie zu übersenden.

Der Fürst von Schwarzenberg gab in einem von Lörrach vom 20. December datirten Aufruf an die Schweizer von dem Unternehmen, das er auszuführen im Begriffestand, Rechenschaft. Er sagte mit aller Zuversicht voraus,daß der Eintritt der Verbündeten in dieses Land „unter allen„Freunden der alten Unabhängigkeit, des alten Ruhmes„und Wohlstandes und der alten Föderativverfassung der„Schweiz die aufrichtigste Freude verbreiten werde." Als

87) Note des Ritters von Lebzeltern und des Grafen Capo d'Jstria.Zürich , 20. Dec. 1813.

88) Bon Tilller, H, 441.

89) 20. December 1813.