Band 
Fünfter Theil.
Seite
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,.1) Die beitretenden Kantone sichern sich im Geiste deralten Bünde und der seit Jahrhunderten unter denEidgenossen bestandenen glücklichen Verhältnisse brü-derlichen Rath, Unterstützung und treue Hülfe neuer-dings zu.

,,2) Sowohl die übrigen alteidgenössischen Stände, alsdiejenigen, welche bereits seit einer langen Reihe vonZähren Dundesglieder gewesen sind, werden zu die-sem erneuerten Verbände förmlich eingeladen.

„3) Zu Beibehaltung der Eintracht und Ruhe im Vater-lande vereinigen sich die beitretenden Kantone zudem Grundsätze, daß keine mit den Rechten einesfreien Volkes unverträglichen Unterthanenverhültnissehergestellt werden sollen.

„4) Bis die Verhältnisse der Stände unter sich und dieLeitung der allgemeinen Bundesangelegenheiten näherund fester bestimmt sind, ist der alteidgenössischeVorort Zürich ersucht, diese Leitung zu besorgen.

„5) Zm Gefühl der Dringlichkeit, auf die Erklärungender hohen alliirten Mächte vom 20. December diesesZahres, welche auf die Stellung der Schweiz biszum allgemeinen Frieden Bezug haben, eine ange-messene Antwort zu ertheilen, sind die beistimmendenStände bereit, hierüber in Unterhandlungen zutreten."

Zürich entsprach der Einladung, die einstweilige Leitungder Geschäfte zu übernehmen. Der Staatsrath ernannteReinhard zu seinem Vorstände und ordnete ihm, um die zuausgedehnte Gewalt der Landammannsstelle zu beschränken,sechs andere seiner Mitglieder bei.

Auf Einladung der Urheber der entworfenen Ueberein-kunft schlössen sich die Gesandten von St. Gallen, Thurgau ,Aargau und Waadt an die neugebildete Eidgenossenschaft