Band 
Fünfter Theil.
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langen Tagsatzung erhielt, war endlich durch fremdeDrohungen vollständig und die Eröffnung derselben fandam 6. April 1814 statt, leider mit dem Gefühle der innernAuflösung, die durch einen Rest eidgenössischer Formen nurschlecht verhüllt wurde. Der Vertrag des Bundesvorstan-des ließ deutlich durchblicken, daß die Unterwerfung unterdie Mächte ein Erundartikel des neuen schweizerischen Staats-rechtes werden sollte. Gezwungene Beitritte oder Vorbe-halte gingen dem Vereinigungswerke voran. Nur einestreng erforderliche Mehrheit von zehn Stimmen beschloß,den Bundesentwurf vom 3. Februar als Grundlage derBearbeitung anzunehmen und zu den Vorberathungen eineaus sieben Mitgliedern bestehende Commission niederzusetzen.Da die Minister der drei verbündeten Mächte den Wunschausgedrückt hatten, daß bis zur Aufstellung einer neuen vor-örtlichen Behörde eine Commission aus der Mitte der Tag-satzung ernannt werden möchte, um mit ihnen über dieGegenstände ihrer Sendung in Conferenzen zu treten, sobezeichnete die Tagsatzung hiefür die zu Vorberathung desBundesvertrages niedergesetzte Commission, welche nun dieBenennung der diplomatischen erhielt. Eine zweite Noteenthielt die Anzeige von der bewilligten Freilassung und be-vorstehenden Zurückkunft der schweizerischen Kriegsgefange-nen in Rußland und das Begehren, daß die Tagsatzung dienoch in französischen Diensten stehenden Schweizertruppenabberufen möchte. Schon Anfangs Decembers hatte manihre Rückberufung beschlossen und deshalb mit der fran-zösischen Regierung Unterhandlungen angebahnt. Alleindiese waren durch den Einmarsch der verbündeten Armeenunterbrochen worden. Die Tagsatzung beeilte sich, dienoch etwa 4009 Mann betragenden Trümmer der Regi-menter ihres Eides gegen Napoleon zu entbinden und eswurde eine neue Capitulation auf einem, behufs einer