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der Ludwig XVIII. erst später anerkannte, gab die Tag-satzung ihrerseits eine Note ein, worin sie verlangte, daßdie Festungswerke geschleift und in einer bestimmten Ent-fernung von der Schweizergrenze keine mehr angelegtwürden 4), ein Wunsch, dem man aber erst in dem zweitenPariser -Frieden Rechnung trug.
Im diplomatischen Corps traten um diese Zeit mehrereVeränderungen ein ^). Beim Abgänge Lebzelterns, der eineSendung nach Rom erhalten hatte, wurden seine Vollmach-ten dem ordentlichen Minister von Schraut übertragen,dessen Trägheit mitunter die nämlichen Folgen wie seineBöswilligkeit hatte ^). Die Schweiz rief ihren Minister inParis , von Maillardoz, zurück und begnügte sich einstwei-len die laufenden Geschäfte und die Papiere in den Händendes Legationssekretärs, von Tschann, zu lassen H.
Muthig nahm die Tagsatzung die undankbare Aufgabe,einem durch entgegengesetzte politische Systeme getrennten unddurch Parteien unaufhörlich aufgeregten Dundesstaate eineVerfassung zu geben, an die Hand. Die, obgleich in wohlwol-lender Absicht unternommene Dazwischenkunft der fremdenDiplomaten war vielmehr hindernd als fördernd. Eine Denk-schrift, die sie der eidgenössischen Versammlung eingaben,faßte manche Widersprüche in sich. Die Vereinzelung derKantone schien ihnen ein politischer Unsinn und der Unter-gang der Schweiz ; auf der andern Seite fürchteten sie, eine
quartirt, worunter über 100,000 Offiziere; man schätzte die Kostendieser Einquartierung auf 4,000,000 Schweizerfranken. L. A.Burkhardt, der K. Basel, 19; 6e Rovers», New. IV, 277.
4) Abschied vom 27. April 18>4. ve Rovers», Usw. IV, 276.
5) Von Tillier, I, 126.
6) Er ließ die Depeschen, worin ihm die üble Wirkung der UmtriebeSenfts von Pilsach gemeldet wurde, wochenlang »»eröffne« oderungelesen auf seinem Tische liegen. Stapfer an Rengger 3. Mai 1814.
7) Abschied vom 30. April 1814.