Band 
Fünfter Theil.
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schlagen hatte. Diese durch die Vermittlungsakte eingeführteUngleichheit schien ihm mit derselben fallen zu müssen;übrigens fand es, da es auf ein Einverständnis mit Zürich und den neuen Kantonen wenig zählte, in seiner anscheinen-den Großmuth ein Mittel, die sieben alten Kantone an sichzu ziehen und so, besonders wenn Genf und Wallis in denBund aufgenommen wären, über eine Mehrheit zu ver-fügen "). Zürich wurde einstweilen als beständiger Vorortbezeichnet; doch wünschte man zum Sitze der Tagsatzungeine mehr im Mittelpunkt gelegene Stadt zu wählen. DemVororte wurde eine eigene, von der Tagsatzung gewählte,eidgenössische Kanzlei beigegeben.

Eine der lebhaftesten Erörterungen betraf die Klöster.Die Ansichten über ihre dermalige Nützlichkeit lauteten sehrverschieden; doch vereinigten sich alle Stimmen auf denGrundsatz, daß, nachdem sogar die Dermittlungsakte ihnendie Rückgabe aller ihrer Güter zugesichert habe, die ein-fachste Gerechtigkeit erheische, ihren Fortbestand und dieSicherheit ihres Eigenthums zu gewährleisten. Der pari-tätische Stand Aargau ertheilte seine Zustimmung sogarunter dem bestimmten Vorbehalte: „daß die ausgesprocheneGarantie dahin verstanden werde, daß die Klöster undKapitel, wegen ihrer religiösen Beziehung, nicht ohneEinwilligung der geistlichen Oberbehörde aufgehoben, oderin ihrem Bestände verändert werden können""). DieAufnahme der Gewährleistung der Klöster in den Bundes-entwurf war eine Neuerung, die man der Schlauheit desBotschafters des heiligen Stuhls, des Erzbischofs vonDerito, verdankte").

11) Schreiben des Geheimen Rathes an die bernischen Gesandten, 6.

April 18l4.

12 ) Abschied vom 18 . Juli 1814.

13) Abschied vom 27. Mai.