Band 
Fünfter Theil.
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die einen förmlichen Widerstand befürchten ließ 22 ). Nichtweniger deutlich blickte ein solcher in den Verwahrungendurch, welche Aargau und Waadt den bernischen Ansprüchenentgegensetzten^). Die eidgenössische Versammlung nahman dem Bundesentwurf Abänderungen vor, die geeignetwaren, ihm die Genehmigung der alten Kantone zu sichern.So war von Untersuchung und Anerkennung der Kantonal-verfassungen durch die Tagsatzung keine Rede mehr; dieSouveränetät der Kantone war weniger eingeschränkt; denBundesrath hatte man nicht wie im frühern Entwürfe alsbleibende, sondern nur in außerordentlichen Fällen einbe-rufene Behörde aufgestellt; endlich wurde jetzt der Vorortnicht mehr ausschließlich an Zürich übertragen, sondern dievorörtliche Stellung wechselte alle zwei Zahre zwischen Zürich ,Bern und Luzern . Mit Liesen Abänderungen und einemschiedsrichterlichen Spruche über die streitigen Souveräne-tätsrechte hoffte die Tagsatzung die der Wiedergestaltung derSchweiz entgegenstehenden Hindernisse zu beseitigen. Zndieser Hoffnung vertagte sie sich am 16. August zum zweitenMale bis zum 6. September.

Bevor wir den Ausgang dieser Verhandlungen ins Augefassen, wollen wir unsere Blicke den Ereignissen zuwenden,die sich zu gleicher Zeit in den einzelnen eidgenössischenStänden zutrugen und ihre Fäden in das Gewebe des

29) Protok. der Tagsatzung, 1. August. Bern glaubte, der Antragsei in der Absicht gemacht worden, daß es ihn nicht annehmen undso den Schein gewinnen würde, als wolle es der Vereinigung derStände ein Hinderniß in den Weg stellen. Der Geheime Rathbehauptete, Reinhard wolle das Resultat der Abstimmung andersauslegen und errege dadurch in der Tagsatzung einen stürmischenAuftritt. Schreiben des Geh. Rathes von Bern an Freudenreichund Halter in London , 8. August.

30) Protok. der Tagsatzung, 28. Juli.