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Handel und Industrie des Kantons Glarus : geschichtlich dargestellt / Adolf Jenny-Trümpy
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wollwaren aller Art in schroffem Gegensatz zu der ein Jahrzuvor befolgten Politik einen Wertzoll von bloss 12 °/ 0 ge-währen müssen. Da nun für die elsässischen Baumwollwarendie alten Zollsätze von S. 153 durch Dekret vom 21. Dezember1786 neuerdings auf unbestimmte Zeit hin als in Kraft bleibenderklärt wurden, sahen sich die dortigen Fabrikanten, soweit esschwerere Qualitäten betraf, bedeutend im Nachteil gegenüberden englischen Konkurrenten versetzt und wehrten sich nach ver-schiedenen fruchtlosen Unterhandlungen besonders energisch ineinem 1788 an die Regierung gerichteten Mem oire x ) en reponseaux deux memoires qu’on publie contre eux les fabricants, faisantle commerce de toiles imprimees ä Jouy, Nantes, Rouen, Beauvais,.Saint-Denis, Gorbeil, Melun, Troyes , Orleans, Bordeaux, Lyon,Bolbecet Bourges. * 2 ) In dieser Eingabe wurden nochmals alle Aktender stiefmütterlichen Behandlung, welche das Eisass in Bezugauf die Zollverhältnisse über sich hatte ergehen lassen müssen,,aufgezählt und flehentlich um Abhülfe gebeten; da die Gewäh-rung einer vollständigen Assimilation aussichtslos schien, wolltensich die Elsässer mit einer bedeutenden Herabsetzung der Zölleauf ihre weissen und gedruckten Baumwollgewebe zufrieden geben,,hatten aber auch damit keinen Erfolg, trotzdem sie in Paris dieBefürwortung eines gewissen Rozier, „avocat au Conseil du Roi“gefunden hatten. Was nun die Republik Mülhausen anbelangt,,so hatte man ihr 1785 die Ausfuhr von 40,000 Stück ihrer In-diennes nach Frankreich zu den alten Zollgebühren erlaubt und1786 Gleichstellung ihrer Produkte mit denjenigen des Elsassesgewährt. 3 * * * * 8 ) 1789 aber wehte ein widriger Wind, indem im Märzdieses Jahres auf Druckstoffe von Französisch-Elsass ein Wert-zoll von 53 % und auf diejenigen Mülhausens ein solcher von.

‘) S. 349 Bd. II in Dollfus-Ausset’s „Materiaux“.

2 ) Damit sind uns zugleich die Namen derjenigen französischen Städte

überliefert, in denen die Druckindustrie seit 1759 festen Fuss gefasst hatte.

Dass Orange (S. 148) dabei fehlt, mag seinen Grund darin haben, dass die

dortigen Fabriken Mühlhausern oder Elsässern gehörten, oder dass jenes,

kleine, zwischen der Rhone und den päpstlichen Besitzungen eingeklemmte

Fürstentum nicht in die innern Zollgebiete einbezogen war.

8 ) Bull. Soc. Ind. Jahrg. 1878, S. 841 und Jahrg. 1874 S. 161.