Buch 
Handel und Industrie des Kantons Glarus : geschichtlich dargestellt / Adolf Jenny-Trümpy
Entstehung
Seite
158
JPEG-Download
 

158

95 % gelegt x ) und die Einfuhr weisser Mülhauser Kattune gänz-lich verboten wurde, indem man letztere auf dem gleichen Fussewie ausländische, die englischen ausgenommen, behandelte.Besser wussten sich die schweizerischen Fabrikanten zu helfen,indem gar nicht daran zu zweifeln ist, dass sie ihre weissen und■gedruckten Waren auf Umwegen als solche englischen Ursprungszu den niedrigen englisch-französischen Zöllen nach Frankreichgelangen liessen und so das gegen sie seit 1785 bestehende Ein-fuhrverbot parierten, ohne zu eigentlichem Schmuggel gezwungenzu sein. Thatsache ist, dass 1787—1790 die glänzendsten Jahrefür die neuenburgische, genferische und aargauische Druckindustriewaren und dass auch das Mousselines- und Stickerei-GeschäftSt. Gallens um dieselbe Zeit sich in den höchsten Zahlen bewegte.Daneben gestaltete sich auch die (gesetzlich erlaubte) Einfuhr vonschweizerischem Baumwollgarn zu einer sehr lebhaften, da diefranzösische Weberei weisser, für den Druck bestimmter Baum-wolltücher, welche noch 1787 bloss .den vierten Teil des Bedarfesdeckte * 2 ), nun in raschem Aufschwung begriffen war und Mangelan Garn hatte.

Die Revolution brachte in ihrem Gefolge neue wichtigeAenderungen in der Zollgesetzgebung. Am 5. November 1790 hobdie Nationalversammlung die internen Zolllinien auf und verwan-delte damit ganz Frankreich in ein Zollgebiet; mit diesem imfolgenden Jahre zur Ausführung gelangenden Beschluss war end-lich der französisch-elsässischen Textilindustrie gründlich aufge-holfen. Da die dortigen Fabriken inzwischen ihren Hauptabsatzim Ausland gefunden hatten und dafür in bedeutendem Massenoch immer auf fremde Rohtücher angewiesen waren, wurde zurErleichterung des Uebergangs während einiger Jahre sogar eine„Admission temporaire“ in modernem Sinne eingeführt, indem

*) Diese Meldung fand sich bei Dr. R. Forrer (wahrscheinlich nachE. Schneider’s „Geschichte der Stadt Mülhausen“) auf S. 47 seiner „Kunst desZeugdrucks“. A. Penot spricht (S. 161 Bull. Soc. Ind. Jahrg. 1874) in einerzu kurz gehaltenen Darstellung von einem Zoll von 95 „livres“ par quintai,welcher 1789 auf die Mülbauser Indiennes gelegt worden sei, während es■offenbar 95 heissen soll,

2 ) Nach S. 360 in Bd. II von Dollfus-Ausset’s „Materiaux“.