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Auszüge ais den Journalen der Handelsfirma „Luchsinger k Streiff“ in (Harns
über Einkäufe von rohen und gebleichten Tüchern, welche sie heihiesigen Eabrikanten bedrucken liess.
Die Preise verstehen sich stets per aune (4 zirka 120 cm);wo sie im Original nicht auf Reichskreuzer lauteten, haben wir sie, desbessern Vergleiches wegen, noch in solche umgerechnet. In den Zahlungs-bedingungen herrschten ziemliche Verschiedenheiten. Die Stücklängenschwankten bei den gewöhnlichen Baumwolltüchern zwischen 32 und 40aunes, bei den Cambrics und Calicos waren sie stets 22% aunes oder dasDoppelte davon, bei den Mousselines meistens 16 aunes. „Uebermäss“ überdie vereinbarte Länge der Stücke, welches in der Färberei Unzukömmlich-keiten bot, wurde meistens mit einem Rabatt von 5—10% verechnet. 0
1808 .
Von Dinner & Tschudi (zahlbar auf Zeit von 12 Monaten).
6/4 gebleichte Baum Wolltücher 4 30 Glarner- oder 31 % Reichskreuzer.
7/4
»
„ 4 36
» » 38
7/4
Y>
„ „20er“
( 2 %o fäd. ?) 4 42
11
7/4
n
Mousselines
4 40
n
Joh.
Ulrich
Glarner in Glarus.
7/4 gebleichte Baumwolltücher 4 40 Reichskreuzer.
Von Math. Nüscheler Söhne in Zürich.
7/4 gebleichte Mousselines 4 50 Reichskreuzer ( 10 fl. 12 p. St. 4 16 aunes).Von Caspar Huber in Stäfa.
8/4 gebleichte Mousselines 4 66 Reichskreuzer ( 10 fl. 16 p. St. 4 16 aunes).
1809 .
Von Dinner & Tschudi.
6/4 gebleichte Baumwolltücher 4 28 Glarnerkr. oder 29% Reichskr..7/4 „ „ 4 36 „ „ 38
!) Ueber die Bedeutung der ßreitebezelchnungen siehe S. 200/2 T. II. Ueber denWert der alten Münzen haben wir S. 53 T. I berichtet; da aber dort einige kleine TJn-genauigkeiten unterlaufen sind, geben wir an dieser Stelle folgende Aufschlüsse;
Seit der Mitte des XVIII. Jahrhunderts rechnete man in der Schweiz 1 Sehild-Louisd’or oder franz. goldene Schilddublone 4 franz. silberne Sechslivresthaler, auchLaubthaler genannt, = 24 franz. silberne Livres tournois = 11 Keiclisgulden = 10 * 1 | d Glarner-gulden = 10 Zürchergulden = 16 alte französische Franken oder bernische Zehnbatzen-stücke, gleichbedeutend mit den spätem helvetischen Franken oder Livres de Suisse,.(= Fr. 23.70 Rp. heutiger Währung); somit war
1 Reichsgulden = 215,5 heutige Rappen1 Glarnergulden = 225,7 « «
1 Reichskreuzer = 3,59 « <
1 Glarnerkreuzer = 3,76 « «
1 Glarnerschilling = 4,5 « «
1851)52 wurde jedoch bei der Einlösung etwas weniger als der ursprünglich wirk-liche Wert vergütet; so z. B. für einen st. gallischen Reichsgulden nur Fr. 2.10 Rp.; dieauf den Glarner Rechnungsgulden lautenden Guthaben, Titel etc. wurden im Verhältnis,von 2 2 | 9 Franken für 1 Gulden umgerechnet.