Buch 
Handel und Industrie des Kantons Glarus : geschichtlich dargestellt / Adolf Jenny-Trümpy
Entstehung
Seite
269
JPEG-Download
 

269

Auszüge ais den Journalen der Handelsfirma „Luchsinger k Streiff“ in (Harns

über Einkäufe von rohen und gebleichten Tüchern, welche sie heihiesigen Eabrikanten bedrucken liess.

Die Preise verstehen sich stets per aune (4 zirka 120 cm);wo sie im Original nicht auf Reichskreuzer lauteten, haben wir sie, desbessern Vergleiches wegen, noch in solche umgerechnet. In den Zahlungs-bedingungen herrschten ziemliche Verschiedenheiten. Die Stücklängenschwankten bei den gewöhnlichen Baumwolltüchern zwischen 32 und 40aunes, bei den Cambrics und Calicos waren sie stets 22% aunes oder dasDoppelte davon, bei den Mousselines meistens 16 aunes. „Uebermäss“ überdie vereinbarte Länge der Stücke, welches in der Färberei Unzukömmlich-keiten bot, wurde meistens mit einem Rabatt von 5—10% verechnet. 0

1808 .

Von Dinner & Tschudi (zahlbar auf Zeit von 12 Monaten).

6/4 gebleichte Baum Wolltücher 4 30 Glarner- oder 31 % Reichskreuzer.

7/4

»

„ 4 36

» » 38

7/4

Y>

„ „20er“

( 2 %o fäd. ?) 4 42

11

7/4

n

Mousselines

4 40

n

Joh.

Ulrich

Glarner in Glarus.

7/4 gebleichte Baumwolltücher 4 40 Reichskreuzer.

Von Math. Nüscheler Söhne in Zürich.

7/4 gebleichte Mousselines 4 50 Reichskreuzer ( 10 fl. 12 p. St. 4 16 aunes).Von Caspar Huber in Stäfa.

8/4 gebleichte Mousselines 4 66 Reichskreuzer ( 10 fl. 16 p. St. 4 16 aunes).

1809 .

Von Dinner & Tschudi.

6/4 gebleichte Baumwolltücher 4 28 Glarnerkr. oder 29% Reichskr..7/4 „ „ 4 36 „ „ 38

!) Ueber die Bedeutung der ßreitebezelchnungen siehe S. 200/2 T. II. Ueber denWert der alten Münzen haben wir S. 53 T. I berichtet; da aber dort einige kleine TJn-genauigkeiten unterlaufen sind, geben wir an dieser Stelle folgende Aufschlüsse;

Seit der Mitte des XVIII. Jahrhunderts rechnete man in der Schweiz 1 Sehild-Louisd’or oder franz. goldene Schilddublone 4 franz. silberne Sechslivresthaler, auchLaubthaler genannt, = 24 franz. silberne Livres tournois = 11 Keiclisgulden = 10 * 1 | d Glarner-gulden = 10 Zürchergulden = 16 alte französische Franken oder bernische Zehnbatzen-stücke, gleichbedeutend mit den spätem helvetischen Franken oder Livres de Suisse,.(= Fr. 23.70 Rp. heutiger Währung); somit war

1 Reichsgulden = 215,5 heutige Rappen1 Glarnergulden = 225,7 « «

1 Reichskreuzer = 3,59 « <

1 Glarnerkreuzer = 3,76 « «

1 Glarnerschilling = 4,5 « «

1851)52 wurde jedoch bei der Einlösung etwas weniger als der ursprünglich wirk-liche Wert vergütet; so z. B. für einen st. gallischen Reichsgulden nur Fr. 2.10 Rp.; dieauf den Glarner Rechnungsgulden lautenden Guthaben, Titel etc. wurden im Verhältnis,von 2 2 | 9 Franken für 1 Gulden umgerechnet.