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übrigen Waren in eigentliche Zölle 1 ) von entsprechender Höhe;da zugleich die einmal angenommenen, nach dem Gewicht zuentrichtenden Ansätze festgelegt blieben, dagegen viele industriellenProdukte, worunter besonders die Baumwollmanufakturen, imLaufe der Jahre auf die Hälfte bis ein Drittel ihres ehemaligenWertes sanken, so wirkte der anfänglich in der That ziemlichliberale Tarif später besonders bei den billigen Qualitäten einerund derselben Kategorie geradezu prohibitiv.
Inzwischen hatte die neuenburgische Angelegenheit bis aufweiteres mit einem Reglement vom 30. Mai 1820 ihre Erledigunggefunden, wonach man den betreffenden Indiennesfabriken dieEinfuhr von 1050 Zentnern ihrer Produkte zu einem Zoll von8 Groschen 2 ) per Pfund gestattete. Es bedeutete dies eine Er-mässigung um genau einen Drittel, wenn man den Zentner zu100 Pfund rechnet, da der Ansatz der Baumwolltücher im Zoll-tarif in verschiedenen Schriften übereinstimmend auf 50 Thaler(= 1200 Groschen) per Zentner angegeben wird. Für die an denMessen in Frankfurt a. d. Oder und in Naumburg a. d. Saale zu ver-kaufenden Waren trat eine nochmalige Reduktion um einen Drittelein, wie aus Art. 1 des Reglements zu entnehmen ist. Derselbelautet nämlich wörtlich wie folgt:
,, II est accorde aux Fabricans en coton de la Principaute de Neu-chätel de pouvoir introduire, durant l’espace de deux annees prochaines,une quantite de mille et cinquante quintanx de toiles de coton peintes,provenant de leurs manufactures, dans les Provinces Prussiennes situesen deoa de la ligne des Douanes, contre un droit de huit gros par livre,poids net, lequel droit tiendra lieu de tout autre impöt et du droit deconsommation et sera diminud d’un tiers et reduit par consequent ä cinqgros quatre fenins, lorsque la marchandise sera destinee pour les foiresde Francfort sur l’Oder et de Naumbourg sur la Saale.“
') Die vorhin genannte allgemeine Eingangs-und Transitgebühr vonV» Thaler per Zentner blieb daneben bestehen und wurde später auch vom„deutschen Zollverein“ beibehalten (so dass in letzterm ebenfalls nur gewisseProdukte der Land- und Forstwirtschaft und des Bergbaus ganz freien Eintritthatten); sie war, soweit der Transit in Betracht kam, inzwischen vorüber-gehend als Repressalie, um den Anschluss unbequemer Enclaven zu erzwingen,für gewisse Artikel sogar bedeutend erhöht worden.
2 ) Bis zum Jahr 1826 war der preussische Thaler in 24 Groschen(zu 12 Pfennigen) eingeteilt, von dieser Zeit an in 30 Silbergroschen (zu12 neuen Pfennigen).