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liehe Seite der Frage quasi als erledigt betrachtet werden konnte,Hessen sich die Arbeiter nicht bewegen, ihren Memorialsantragzurückzuziehen.
Was die Reduktion des Normal-Arbeitstages auf 11 Stundenanbetrifft, so musste das Verlangen derselben vorab im Interesseder Kinder und Frauen als ein an sich wohlbegründetes erscheinen;immerhin müssen wir auch den Widerstand von Seite der da-maligen Industriellen erklärlich finden. Ein Teil derselben äussertesich zwar zustimmend, jedoch nur unter der Bedingung, dass dieNeuerung in der ganzen Schweiz erstrebt und durchgeführt werde;ein anderer Teil erachtete die Reduktion um eine volle Stundeüberhaupt als einen zu grossen Schritt und machte geltend, dassman in Sachen der Fabrikgesetzgebung in Glarus so wie so schonden andern Ländern, mit Ausnahme E nglands, vorausgeeilt seiund dass bei einem Vergleich mit letzterm alle Vorsicht ge-boten sei; abgesehen von der anerkannten Tüchtigkeit des eng-lischen Arbeiters sicherten eben in England die billigen Stein-kohlen und Maschinen und die unvergleichliche maritime Lagemit niedrigsten Frachten für die Zufuhr der Rohstoffe und die Ab-fuhr der Fabrikate in alle Welt 1 ) nicht nur dem Fabrikanten einen
welcher dem ungewohnten Besucher einer Druckstube am meisten auffälltund „in die Nase sticht“, verhältnismässig harmlos und für gesunde Re-spirationsorgane unschädlich ist. In dem S. 539 erwähnten Vortrag von HerrnDr. Schüler liest man ferner folgendes:
«Die Lungenkrankheiten kommen bei den Druckereiarbeitern nicht häufiger vor als«bei den Bauern, eher seltener. Wenn man annimmt—was gewöhnlich geschieht —«dass Tuberculose bei ihnen oder den Arbeitern in Spinnereien und Webereien ganz«besonders häufig auftrete, irrt man sich gewaltig. Ich habe aus den Sterbelisten«von Amden , dieser ausschliesslich Viehzucht treibenden, fabriklosen Gemeinde ge-«sehen, dass die Procentzahl der dort an Tuberculose Verstorbenen eine grössere ist,«als die meines Wohnortes und nach meiner Schätzung der meisten industriellen• Ortschaften unseres Cantons.«
b Der technische Berichterstatter der landrätlichen Siebnerkommissionvon 1863/64 hatte bereits festgesteilt, dass bei einer fertigen Spinnerei undWeberei neuester Konstruktion die Gesamt-Anlagekosten per Spindel in Eng-land Er. 25, in der Schweiz Fr. 50, diejenigen per Webstuhl in EnglandFr. 4 — 500, in der Schweiz Fr. 9—1200 betragen; durch die Mehrfracht für dasKohmaterial und die Rückfracht der fertigen Waren trete eine Verteuerungder in der Schweiz erzeugten Manufakturen um mindestens 6°/ 0 ein. Nachder Studie „Der Grossbetrieb“ von Schulze-Gävernitz (Leipzig 1892), S. 148,kosten auch heute noch in England die Spinnerei-Maschinen samt Vorwerkennur ungefähr 3 / 4 der Summe, welche dafür in Sachsen ausgelegt werden muss.