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1. Es solle der Doppeldruck in den Fabriken für so langeuntersagt sein, bis eine wirkliche Beseitigung der vielfach be-klagten gesundheitsschädlichen Folgen desselben erzielt sei.
2. Festsetzung des Normal-Arbeitstages auf 11 anstatt 12 Std.
3. Streichung des Nachsatzes in § 1 des bisherigen Ge-setzes, wonach Handlanger, Bleicher und Mechaniker nicht unterdie Bestimmungen des Gesetzes fallen.
4. Freigabe des Samstag Abends von 4 Uhr an.
5. Vorschrift, die Arbeitssäle in den Mittagsstunden ganzgeschlossen zu halten.
6. Fürsorge für bessern Vollzug des Gesetzes (speziell demFabrikinspektorat die Kompetenz einzuräumen, einen Polizeidienerzum Betreten der Etablissemente zu jeder Zeit zu ermächtigen,wenn eine Uebertretung des Fabrikpolizeigesetzes vermutet wird).
Da 1872 ein Wahljahr war und sich sonst viele Traktandenangesammelt hatten, wurden im Mai nur ein Teil der letztemerledigt und der Best, worunter auch obige fünf Anträge, auf denHerbst verschoben. Bei den langwierigen Verhandlungen in undausser den Behörden gewahrte Landammann Dr. Joachim Heer mit Besorgnis, wie das bisher im allgemeinen befriedigende Ein-vernehmen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern immer mehr indie Brüche zu gehen drohte und bot daher alles auf, nach beidenSeiten hin versöhnend zu wirken (wobei ihm jedoch, nebenbei ge-sagt, Misstrauen und Anfeindungen, besonders von Seite der Fabri-kanten, nicht erspart blieben). In Bezug auf die Doppeldruck-Frage veranlasste er bezw. die h. Standeskommission in Verbin-dung mit dem Fabrikinspektorate eine unparteiische Untersuchungerster Fachmänner der Schweiz , wofür anfänglich Prof. Bolley undnach dessen bald darauf erfolgenden Tode Prof. E. Kopp in Zürich ,Dr. F. Göttisheim in Basel und Fabrikdirektor Ph. Imbach in Lörrach bezeichnet wurden; der ausführliche Bericht der letztem erschienerst im August im Druck und stimmte im Grossen und Ganzenmit dem Spezialbericht des Fabrikinspektorats überein, nur ver-langte er für die Drucksäle mit mehrfachem Druck einen nocherheblich grossem Luftraum per Kopf. D Obwohl damit die recht-
b Bemerkenswert war in demselben die Bestätigung der hierzulande schonpraktisch erwiesenen Thatsache, dass die E s s i g s ä u r e d. h. derjenige Stoff,