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bewahrt hat, durch englische Fabrikate irgendwelcherArt weggewischt zu werden, und dass er auch die Ent-wicklung der inländischen (türkischen) Fabrikation umviele Jahre zurückzuhalten vermochte.
In Bezug auf die llstündige Normalarbeitszeit waren dieSpinn- und Webereibesitzer, welche nach der Volksversamm-lung vom 25. August auf Verschiebung gehofft hatten, von demLandsgemeindebeschluss zuerst consterniert und versuchten eineMassenpetition zur Wiedererwägung in Gang zu bringen; dieSache scheiterte jedoch, und die wichtige Frage, ob den Arbeiterndurch entsprechende Erhöhung der Akkordlöhne ungefähr der bis-herige Tagesverdienst zugestanden werden sollte, wurde nachkurzem Widerstande und einem kleinen Streik — einer gücklicher-weise in unserm Ländchen höchst seltenen Erscheinung — zuGunsten der Arbeiter entschieden. Eine schon auf den 13. Nov.1872 einberufene interkantonale Konferenz zur Anbahnung einesFabrikpolizei-Konkordates verlief dagegen resultatlos. Nach der„Neuen Glarner Zeitung“ vom 26. November erklärte Bern , dasses bei seiner vorwiegend agricolen Bevölkerung noch keine Ver-anlassung fühle auf die Materie einzugehen und die Uhrenindustrieim Jura besondere Verhältnisse bedinge; Zürich habe 1869 einneues Arbeitergesetz verworfen (dagegen habe 12- und sogar11-stündige Arbeitszeit teilweise in der Eisen- und Baumwollen-Industrie Eingang gewonnen); in Schwyz arbeite man noch 12bis 14 Stunden, Thurgau stelle auf eine eidgenössische Gesetz-gebung ab, in Solothurn sei die Industrie noch zu neu, Zughabe der Einladung überhaupt nicht Folge geleistet und Schaff-hausen sei gegen einen Zwang in Bezug auf die Erwachsenen;Aargau sei vorläufig mit seinem Gesetz von 1862 zufriedenund in St. Gallen stehe gegenwärtig ein eigenes Gesetz in Be-ratung. Ueber den damaligen Stand der Gesetzgebungen in Zürich ,Aargau und St. Gallen möge noch auf S. 526 Anm. 1 verwiesensein. Der Grosse Rat des letztgenannten Kantons entwarf dannwirklich am 27. November 1872 ein Fabrikgesetz, in welchemfür November, Dezember, Januar und Februar der llstündigeund für die übrige Zeit der 12stündige Normalarbeitstag für alleArbeiter eingeführt worden wäre; in der Volksabstimmung wurde