Wenn auch schon aus den vorstehenden Abschnitten ersicht-lich ist, dass die glarnerische Industrie in den 1860er Jahren in■eine Zeit grosser Bewegungen und Neuerungen trat, so haben wirnoch zwei weitere Erscheinungen zu erwähnen, die grosse Um-wälzungen nach sich zogen; es sind dies der Beginn der Einfuhrder Steinkohle und das Aufkommen der künstlichen Farb-stoffe im Zeugdruck.
Ueber die Versorgung der Industrie mit Brennmaterialien inden 1830er und 1840er Jahren lesen wir auf S. 434 des „Ge-mäldes des Kantons Glarus“ (1846):
„Der Verbrauch au Brennmaterialien ist in unserm Lande sein-beträchtlich, der vielen Fabrikgebäude wegen und auch in Folge derschlechten Feuereinrichtungen, die man namentlich in den hintern Ge-meinden noch allgemein antriflt, wo häufig noch auf offenen Herden ge-kocht wird und wo die ungewöhnlich grossen Oefen von sehr dickengemauerten Wänden gebildet sind. Da unsere Waldungen bei weitemnicht mehr den Bedarf an Brennmaterialien befriedigen, wird viel Holzaus den Kantonen St. Gallen und Graubünden eingeführt. Torf wirdseit etwa 10 Jahren in ziemlichen Quantitäten in Bilten gestochen undnoch mehr aus dem Gaster eingeführt, wo mehrere grosse Glarner -fabrikanten grosse Torffelder angekauft haben. Ebenso wird vieleSchieferkohle aus Utznach eingeführt. Durch diese Torf- und Schiefer-kohleneinfuhr ist gegenwärtig der Holzpreis, welcher in den Jahren 1836und 1837 bis zur früher nie gekannten Höhe von 13 fl. für das KlafterBuchen und 9'/ s fl. für das Klafter Tannenholz gestiegen war, wiederbedeutend heruntergesunken. Die Gesamteinfuhr an Brennmaterialienberechnet man gegenwärtig auf circa 60,000 fl., wogegen eine Ausfuhrvon Fourniren und feinem Maserholzarten in einem Betrage von etwa5000 fl.“
Im gleichen Abschnitt beklagt der Verfasser, der gelehrteBr. Oswald Heer , 'das rücksichtslose Abholzen der Bergabhängeund die daherige Vermehrung der Ausbrüche von Runsen undWildbächen und richtet die dringende Mahnung an Land und Ge-meinden, für eine rationellere Aufforstung zu sorgen; in dieserBeziehung konnte sich jedoch die Landsgemeinde nie zu durch-greifenden Massregeln aufraffen 1 ), weshalb nach dem flotten Ge-schäftsgang der 1850er Jahre die Wälder im Lande Glarus mehr
*) Eine wesentliche Besserung brachte erst der Erlass des „Bundes-gesetzes betreffend eidgenössische Oberaufsicht über die Forstpolizei imHochgebirge“ vom 24. März 1876.