Dezennium des XIX. Jahrhunderts die Stückfärberei reorganisiertund die namentlich für den Handdruck so überaus fruchtbare Aetz-drucker ei geschaffen hatte, erfolgten von 1820—1870 1 ) keine Aende-rungen mehr, die allgemeine Verbreitung fanden. Es gelang wohlbeispielsweise den Schweizer (und in der Folge auch andern)Färbern, den übermässigen Olivenöl- und Krappverbrauch ohneSchaden für das Rot einzuschränken 2 ); auch hielten sie zwar daranfest, die geölten Garne und Tücher nur an der freien Luft abzu-trocknen (und dafür günstiges Wetter abzuwarten), Hessen dann aberals Nachoperation ein Erhitzen in der Trockenkammer folgen 3 ),während man früher für die Oxydation des Oels ein Auslegen auf dieWiesen als unerlässlich betrachtet hatte. Im Fernern blieben manchedabei, dieses Auslegen wenigstens nach dem Avivieren im ge-schlossenen Kessel beizubehalten, während andere dafür einfachdie Avivage nochmals wiederholten und eventuell am Schluss einleichtes Chlor- oder Säurebad gaben. In den 1850er Jahren ver-suchten einige Schweizer Färber, das Gallieren der Ware ab-zuschaffen, mussten dann aber die Erfahrung machen, dass wenndie Tücher sog. tote Baumwolle enthielten, dieselbe als hellroteFlecken zum Vorschein kam. Alles in Allem musste in der Regelfür den ganzen Färbeprozess bei den Garnen eine Zeitdauer von4—6 Wochen und bei den Stücken eine solche von 7—8 Wochenangenommen werden. 4 ) Die kleinsten Aenderungen wurden mög-lichst geheim gehalten, so dass je nach den empirisch verändertenVerfahren die eine Fabrik (wie z. B. Egg, Ziegler-Greuter & Cie.,S. 131) mehr im „Druckrot“ excellierte d. h. in uni-roten Stücken,
') S. 626/8 kamen dem Yerf. namentlich mehrere ihm von HerrnJ. Ziegler-Biedermann (früher in Neftenbach , S. 482) gemachte Mitteilungenzu statten, ergänzt durch solche von Herrn Henri Schmid in Mülhausen unddurch eine Abhandlung über das Türkischrotöl von Fritz Storch in Lauber’sHandbuch des Zeugdrucks (1902).
2 ) Persoz’s „Traitö de l’impression“ 1846 Bd. III enthält auf S. 203 zurYeranschaulichung einen bezüglichen Tuchabschnitt aus der Fabrik Jenny&Blumer in Schwanden.
’) Diese Operation hatte durch Selbstentzündung der Ware nicht seltenFabrikbrände zur Folge, weshalb die Glarner Landsgemeinde schon frühzeitigbesondere Vorschriften, welche bei Erbauung von solchen „Tröcknetürmenin Rotfärbereien“ zu beobachten waren, erliess.
*) Vgl. auch S. 348.