108
Bahren,
licher Rüge. ,Solch ein Bad,‘ schrieb Cy-prian an Jungfrauen, die gemeinsame B.benützten, ,wäscht nicht ab und reinigtnicht die Glieder, sondern befleckt sie . . .Ein Schauspiel machst du aus dem Bade;der Ort, wohin du kommst, ist schändlicherals ein Theater. Alle Schamhaftigkeit wirddort ausgezogen, mit dem Ueberwurf desGewandes zugleich die Ehre des Körpersund die Zucht abgelegt . . . Erwäge doch,ob eine solche, welche durch freche Blossezur Schamlosigkeit fortgeschritten ist, unterMännern schamhaft sei, auch wenn sie an-gekleidet ist 1 (de hab. yirg. 19).
Vielen Heiden war es nicht entgangen,dass auch bei ihnen ursprünglich die guteSitte nicht so tief gesunken war, dass na-mentlich Frauen vor dem letzten Jahrhun-dert der Republik nie ein öffentliches Badbesuchten, und selbst in der Kaiserzeit nurauf Kosten ihres guten Rufes (Quint. Inst.V 9) mit Männern gemeinschaftlich badenkonnten, dass ferner erwachsene Kinder niemit ihren Eltern in demselben Bade zu-sammenkamen ( Ambros. de off. minist. I 19,n. 79). Dies Bewusstsein, das sich ohneZweifel bei manchen Heiden erhalten hatte(cfr. Senec. ep. 86), musste die Kirchenvor-steher veranlassen, selbst schon zur Wah-rung der Ehre des Christenthums, allenAusschreitungen, deren sich seine Bekennerin den B.n konnten zu Schulden kommenlassen, möglichst vorzubeugen. Untröstlichwar in der That der hl. Cyprian über,einige berüchtigte und verabscheuungswür-dige Gespräche 1 , die aus Anlass von B.nüber die Jungfrauen in Schwung kamen,weil so ,die Ehre der Enthaltsamkeit, dieHerrlichkeit und Würde der Schamhaftig-keit 1 in Gefahr geriethen (1. c. 20). Wiehier, so trat auch in diesbezüglichen Syno-dalbeschlüssen die Rücksicht, die man aufHeiden zu nehmen hatte, in sehr markirterWeise hervor. So bestimmte c. 30 der Sy-node von Laodicea : ,die höheren und nie-dereren Kleriker und Asceten, überhauptkein Christ, auch kein Laie darf in einemund demselben Bade mit Weibspersonen siebbaden. Denn dies ist der grösste Vorwurfxaxdpojjic) bei den Heiden 1 ( Hard.
I 786). Diesen Kanon wiederholte die trul-lanische Synode c. 177, ebenso Gratian Dist.81, c. 28. In diesem Bestreben ging auchder Staat, nachdem er christlich gewordenwar, mit der Kirche Hand in Hand; u. a.galt das gemeinschaftliche Baden der Frauenmit Männern in der lustinianischcn Gesetz-sammlung als hinreichender Grund zur Sen-dung eines Scheidebriefes (1. 11. § 2. c. V17; Nov. 22, 16. § 1).
Seit der christlichen Kaiserzeit wurde esgleichfalls Sitte, in der Nähe der Basilikentheils für die Bedürfnisse des Klerus, theils;
für andere, besonders kirchliche Zwecke,Badeanstalten zu errichten (Eus. Vit. Const.IV 59; [ferner Hist. eccl. X 4, Kirche zuTyrus ; Paulin. Ep. XII 31; Natal. 9, 10.Eine Inschrift bei Reines. 1001, n. 442 con-statirt die Existenz solcher B. bei S. Paolof. 1. m. Eine Abbildung liturgischer B.giebt eine Miniatur von S. Paolo in Neapel (Paciaudi de sacr. Christ. Balneis 58, tav. 2):man sieht da drei Kleriker, jeden mit sei-nem balneator zur Seite. Vgl. die bei-stehende Abbildung. K.j). Dies Beispiel
ahmten auch die Päpste nach, und gedenktdas Pontificalbuch sehr häufig (z. B. Ed.Migne I 1519; II 453, 1185 etc.) der vonihnen theils wiederhergestellten, theils neuangelegten B. Der Erwähnung dieser ge-meinnützigen Thätigkeit der Päpste lassenwir zum Schluss deren Ansicht über dasBaden überhaupt in einem kurzen Satzefolgen, den wir der Antwort Nikolaus’ I auf eine von den Bulgaren an ihn gestellteAnfrage entlehnen. ,Aus Sinnlichkeit, 1 heisstes, ,ist das Baden nie, aus Nothdurft fürden Körper ist es allzeit erlaubt 1 (Resp.Nie. ad consult. Bulg. c. 6). peters.
BAHREN (feretra). Da die Leichen inaltchristlicher Zeit meist zu Grab getra-gen wurden (obgleich auch Beispiele Vor-kommen, wo sie gefahren wurden: corpusin biroto vehens, Surius Act. SS. 12. Mai),muss die Anwendung von B. unterstelltwerden, obgleich deren erst spät positiveErwähnung geschieht. Vgl. Isidor. XVIII19. Es kommen dafür die t. <popi'ov, lectica,
feretrum vor: Serv. u. Isidor. XX 11: le-retrum, locus ubi mortui feruntur. Ausdem spätem MA. hat Ducange i. v. dieStellen gesammelt. Eine Inschrift bei Gru-ter 607.
\ In der altrömischen Liturgie, die in einer