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Erster Band. A - H.
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Bäder.

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BÄDER. Zu Anfang des Christenthumswaren die öffentlichen B. Orte der unsin-nigsten Schwelgerei und des wahnsinnigstenGenusses. Je häufiger sie waren, — gabes ja in Italien dorfartige Orte, die mehrals eine für Geld zu benützende Badean-stalt hatten ( Plin. epp. II 17) —, um somehr trugen sie zur Erstickung alles Scham-gefühls bei, indem Frauen nicht allein sichvon männlichen Sklaven im Bade bedienenliessen (luv. Sat. "VI 422; Clem. Alex. Paed.III 5), sondern auch mit Männern gemein-schaftlich badeten (Plin. II. N. 83, 12;Clem. Alex. I. c.). Wenn auch einige Kai-ser letzteres verboten hatten (Spart. Had.18; Capit. Ant. Philos. 23; Lampr. Alex.Sev. 24), so wurde es gleichwol wieder ge-stattet und durch ihr Beispiel bestätigt(Lampr. 1. c. und Ileliogab. 31). Wie all-gemein die Verführung geworden, wie sehrdie lasterhafte Sitte um sich gegriffen hatte,kann man daraus ermessen, dass um dieMitte des 3. Jahrli. selbst christliche Jung-frauen sich nicht scheuten, gemeinsame B.zu besuchen (s. Cypr . de hab. virg. c. 19).

Schon wegen dieses argen Missbrauches,dann auch im Interesse der Frage über-haupt verdient die christliche Praxis derheidnischen Unsitte gegenüber in kurzerBesprechung berücksichtigt zu werden. Be-ginnen wir mit dem Hinweis auf die dies-bezügliche Handlungsweise einiger Christenaus dem frühesten Alterthum. Vom hl. Ja-kobus, dem ,Bruder des Herrn 4 , wird lier-vorgehoben, dass er sich nie mit Oel salbte,noch je ein Bad nahm (lleges. ap. Euseb.H. e. II 23; s. Epiph. Haeres. 78, n. 13;s. Hier, de vir. ill. c. 2). Dasselbe bezeugtEpiphanius (Haeres. 30, n. 24) vom hl. Jo-hannes, doch mit dem Zusatze, dass derselbeeinmal eine Ausnahme gemacht habe. Vonden Mönchen des 4. Jahrh. wird berichtet,dass sehr viele von ihnen nie ein Bad nah-men (Epiph. expos. fid. c. 23), und von derhl. Dcmetrias, dass sie sehr selten und zwarnur aus Gesundheitsrücksichten badete, aberstets bekleidet mit einer Tuniea, in derUeberzeugung, sich selbst diese ehrfurchts-volle Rücksicht schuldig zu sein (Pallad.v *t. s. loan. Chrys. c. 17). Angesichts sol-cher Vorgänge ist es nicht zu verwundern,wenn wir die eine oder andere Stimme ge-gen den Gebrauch der B. vernehmen. Derhl. Hieronymus räth einer Wittwe (ep. 79°d. Migne I 530), ebenso einemMönche das Baden ab (ep. 125 ad Rust.

C <v> ^ ®» cfr. Awj. reg. ad serv. Dei

m 9), dann überhaupt jeder erwachsenen

ungfrau, ,dio aus Schamgefühl sich selbstnicht nackt sehen darf 4 (ep. 107 ad Laot.h c. 876).

Verratlion auch die angeführten Beispiele

nd die Rathschlägo, die einzelnen Perso-

nen, zunächst denen, die nach höherer Voll-kommenheit strebten, gegeben wurden, eineMissbilligung des Badens, so ist doch nievon der Kirche ein Verbot der B. ausge-gangen. Auch der Apostel Johannes nachdes hl. Irenaeus Erzählung des bekanntenVorfalls mit Cerinth (adv. Haer. III 3, 4)scheint eher öfter als zufällig nur einmaldas öffentliche Bad zu Ephesus besucht zuhaben. Selbst der als Rigorist bekannteTertullian berichtet im Allgemeinen von denChristen, dass dieselben mit Heiden zusam-menwohnten ,nicht ohne den Gebrauch desForums, nicht ohne den Fleischmarkt, nichtohne die B. 4 , und von sich insbesondere:,ich bade mich an den Saturnalien (d. i.um Neujahr) nicht während der Morgen-dämmerung, um nicht den Tag mit derNacht zu verlieren; jedoch bade ich zueiner Stunde, wo es anständig und der Ge-sundheit zuträglich ist, wo ich meine Le-bens- und Blutwärme behalte; denn starrund bleich nach dem Bade sein, das kannich als Todter gemessen 4 (Apol. c. 42).Nur mit Rücksicht auf die Gesundheit, seies des Leibes, sei es der Seele, ging dem-nach der Christ ins Bad. Ueber den Todseiner Mutter ausser sich vor Schmerz, kamder hl. Augustin auf den Einfall, zu baden,weil er gehört hatte, ylass die Griechendas Bad desshalb ßaXocvsiov genannt hätten,weil es die Traurigkeit aus dem Herzenverscheuche 4 (Confess. IX 12).

War sonach das Baden im Allgemeinennicht verboten, so finden wir es doch früh-zeitig in einzelnen Fällen eingeschränkt.Bei öffentlichen Calami täten (Tert. 1. c. c.40), während der Busszeit (Tert. de poenit.c. 11; Cypr . de laps. c. 30), die vierzig-tägigen Fasten hindurch (Äug. ep. 54 adlan. n. 5. t. II 205; cfr. Tert. de ieiun. c. 1),dann auch die ersten acht Tage nach Em-pfang der Taufe (Tert. de cor. c. 3) pflegteman sich des Badens zu enthalten. DieseEinschränkungen hatten offenbar auch denZweck, die christliche Zucht beim Badendesto leichter durchzuführen und stets inErinnerung zu halten. Denn es verstehtsich von selbst, dass die Kirche gleich an-fangs auf Entfernung all’ der furchtbarenExcesse, denen man sich in den ß.n über-liess, bei ihren Angehörigen aufs Strengstedrang. Die apostolischen Constitutionen ver-bieten einer gläubigen Frau den Besuchder den beiden Geschlechtern gemeinschaft-lichen Badeanstalten (I 9). Nach Clemensvon Alexandrien (Paed. III 9) soll manbeim Baden sich nie der Hülfe eines An-dern bedienen, vielmehr stets allein sein undwie überall so auch dort in Gesellschaft undVereinigung mit dem ,Logos 4 stehen. Ka-men trotz dieser und ähnlicher WarnungenMissbräuche vor, so fehlte es nie an ernst-