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Erster Band. A - H.
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Canones Apostolorum

nommen worden sein. Bald darauf wurdensie um 35 vermehrt und mit den aposto-lischen Constitutionen in Verbindung ge-bracht, indem sie als c. 47 vor den Schlussdes achten Buches derselben gesetzt wur-den, und in dieser Zahl begegnen sie unsin dem HuvTcrypa y.avov<uv, das um das J. 550von Johannes Scholasticus von Antiochien herausgegeben wurde. Die Differenz zeigt,da Dionysius in seine Kanonensammlungnicht etwa nur einen Tlieil, sondern alleaufnahm, die er in den griechischen Hand-schriften vorfand, dass an ihrer Zusammen-stellung, die zudem des innern Zusammen-hanges und der sachlichen Aufeinanderfolgeentbehrt, mehrere und zum mindesten zweiPersonen thätig waren, und die erste Samm-lung, die 50 Canones umfasste, war, wiebereits erwähnt, gegen Ende des 5. Jalirli.schon bekannt. Die Zeit ihrer Entstehungist zweifelhaft und für ihre Ermittelungfällt namentlich die Frage ins Gewicht, obeinzelne Canones und namentlich der c. 83den entsprechenden Canones des Concils vonChaleedon (451) nachgebildet wurden, oderumgekehrt, indem sich je nach ihrer Be-antwortung die Mitte des 5. Jahrh. odereine frühere Zeit als Ausgangspunkt ergiebt.Volle Sicherheit ist in dieser Beziehungnicht zu gewinnen und es sprechen für beideLösungen nicht unerhebliche Gründe. Wahr-scheinlich aber entstand die Sammlung vorder Synode von Chaleedon, und es kommthier namentlich in Betracht, dass die Sy-noden von Ephesus (431) und Constantinopel (448) für die dreimalige Vorladung vor Ge-richt, wie sie in can. 74 angeordnet ist,während die alte Kirche in dieser Beziehungkeine bestimmte Praxis kennt, sich bereitsauf kirchliche oder auch göttliche Canonesbeziehen (Harduin Conc. 1 1360 sq., 1433,II 377); dass der Erzbischof Rheginus vonCypern sich in einer schriftlichen Eingabeauf der Synode von Ephesus auf die apo-stolici canones und definitiones Nicaenae sy-nodi beruft und mit dieser Zusammenstellungzu erkennen giebt, dass er unter jenen nichtetwa nur eine aus apostolischer Zeit her-rührende Praxis oder Regel, sondern for-mulirte Canones verstand (Harduin 1. c. I1617); dass endlich auch die Worte derSynode von Constantinopel (394): xaflo»? ot•i-ojTO/.tv.oi y.avovsc Suuptjavro (Harduin 1. c.1 975) in diesem Sinne aufzufassen seindürften. Sind diese Stellen wirklich so aus-zulegen, so entstand die erste Sammlungnoch vor dem Ende und näherhin, da meh-rere Canones der Synode von Antiochien (341) in sie Eingang fanden, in der zwei-ten Hälfte des 4. Jahrh.; der Ursprung derzweiten fällt in die erste Hälfte des 6. Jahrh.,da sie einerseits dom Dionysius Exiguus nochunbekannt war, und andererseits in die Ka-

1 noneusammlung des Johannes Scholasticus aufgenommen wurde. Verschieden von derFrage nach der Zeit der Formulirung undSammlung der Canones ist die Frage nachdem Alter ihres Inhaltes oder der Quellen,aus denen sie geschöpft wurden, und hierwerden wir bei mehreren in die aposto-j lisclie Zeit gewiesen. Da der Sammler seinWerk auf apostolische Grundlage zurück-führen wollte, so musste es sich ihm nahe! legen, eine Reihe von Bestimmungen ausl den Briefen der Apostel, namentlich denj Pastoralbriefen, zu nehmen, und nach den| Untersuchungen von Drey stellen sich 22j Canones inhaltlich wirklich als apostolisch| dar. Zehn scliliessen sich im Alter unmit-telbar an sie an und 20 weitere stammennoch aus der Periode der verfolgten Kirche,während die übrigen, soweit sich ihr Ur-sprung ermitteln lässt, aus der nicänischenund nachnicänischen Zeit herrühren. DieQuellen, aus denen sie genommen wurden,sind hauptsächlich die hl. Schrift, die apo-stolischen Constitutionen und die Synodendes 4. Jahrh. Was ihren Inhalt anlangt,so betreffen die meisten, 7 6 von den 85,die Kleriker, ihre Ordination und die Be-dingungen der Weihe, ihre Amtshandlun-gen, ihre Rechtgläubigkeit, ihre Sittlichkeit,; ihr Subordinationsverhältniss, ihre Tempo-ralien, den Parochial- und Provinzial-Ver-band, und daraus erhellt, dass die Rege-lung der Disciplin der Geistlichkeit derHauptzweck der Sammlung war. Nur viervon jenen 76 Canones beziehen sich zugleichauf die Laien, und die neun übrigen han-deln von der Theilnahme der Gläubigen ander Messe und ihrem Verhalten zu Excom-municirten und Suspendirton, von der Selbst-verstümmelung, von der Ehescheidung, vonder Verbreitung apokrypher Bücher, vonder Entführung, von dem Gehorsam gegendie Obrigkeit und von dem Bibelkanon.Ueber mehrere von diesen Punkten hattendie Synoden des 4. Jahrh. Canones erlassen.Aber ihre Verordnungen fanden in Folgeder Wirren, die durch die grossen Glaubens-streitigkeiten entstanden waren, nicht diegebührende Beachtung; zudem schien eineReform in noch anderen Dingen ein drin-gendes Bedürfniss zu sein, und so machtendie unbekannten Sammler den Versuch, mitDeereten, die mit der Auctorität der Apo-stel umkleidet auftraten, den Uebelständenabzuhelfon. In ihrer Heimat, im Orient,gelang ihr Unternehmen insoweit vollstän-dig, als ihre Canones als apostolische an-erkannt wurden, und schon Johannes Scho-lasticus nahm sie als echt auf, indem ersie in dein fnhaltsvcrzeiehniss seiner Samm-lung mit den Worten anführte: oi piv äpoitqü xupi'ou pallrjTal xal dirojxoXoi dp5oTjxovra-evte vA Kkc'psvro; y.avova? e^eIIevto. Da er