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Erster Band. A - H.
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Canonici — Cantores.

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im J. 565 den Patriarclialstuhl von Con-stantinopel bestieg, so erhielt er Gelegen-heit, seiner Anschauung in weiteren Krei-sen Eingang zu verschaffen, und dieselbeerhielt sich in der griechischen Kirche,wenn sie auch nicht völlig unbestritten blieb.Die trullanisehe Synode vom J. 692, diebei den Griechen ökumenisches Ansehengeniesst, erklärte die 85 Canones für echtund verbindlich. Anders verhielt es sichmit ihrem Ansehen während des christlichenAlterthums im Abendlande. Schon Diony-sius , der sie dahin brachte, bezweifelte ihreEchtheit, indem er in der Yorrede zu sei-ner Sammlung von ihnen als canones quidicuntur apostolorum redet und noch über-dies bemerkt, dass sie von Vielen nichtleicht anerkannt werden ( Harduin 1. c. I 2).In der neuen Redaction, die das gelasia-nische Decret De libris non recipiendishöchst wahrscheinlich durch P. Ilormisdas(514—523) erhielt, werden sie geradezu fürapokryph erklärt, und dieses Urteil istohne Zweifel der Grund, warum sie vonDionysius in einer spätem Kanonensamm-lung, von der aber nur noch die Vorredeübrig ist, mit dem Bemerken weggelassenwurden: quos non admisit Universitas, egoquoque in hoc opere praetermisi ( Thiel Epp.rom. pont. I 987). Erst im MA. fandenwenigstens die 50 ersten Canones durchPseudo-Isidor und Gratian auch in der la-teinischen Kirche Eingang und sie galtenfortan als echt, bis die historische Kritikim 16. Jalirh. das Gegentheil nachwies.Zur Litteratur s. Drei) Neue Untersuchun-gen über die Constitutionen und Canonesder Apostel, 1832; Bickell Geschichte desKirchenrechts, 1843 ; lief eie Concilien-Ge-schichte I. funk.

CANONICI . Das Institut der Stifte undCapitel, deren Mitglieder C. heissen, gehörtdem MA. an; der Name erscheint zuerst beiden merowingischen Schriftstellern (Greg.'Dur. X fin., Chart. Chilperiei reg. 575 (580),bei Miraeus Dipl. Belg. II 1310). Die ge-wöhnliche Ableitung ist die von xavcuv =lex: sub canone comtituti, wie sich mehrereConcilien (Tolet. 1U 5; Foroiul. 791, c.C 6) ausdrücken; sagen ja schon Antioch.e - 2, 6, 11, Chalced. 2, Trull. 6, dass dieGeistlichen h tu> y.avovi oder ix toü xavovo?lebten. Andere setzen xavu>v = matricula,die Geistlichen hiessen dann C., weil sietu der Matrikel verzeichnet waren. Du-cange will das Wort = sportula nehmenund verweist auf Gypr. Ep. 33 u. 66. Nochunwahrscheinlicher ist die Ableitung vonxotvcuvixot. Man vgl. Ducange i. v. undMuralori Antiqq. Ital. V 185 ff., 158 f.

CANTHARYS, s. Basilika S. 122, und1 hiala.

CANTORES , , Sänger, waren in

der alten Kirche Diener oder kirchlicheBeamte niedern Ranges, welche zur Lei-tung bez. Verschönerung des Kirchengesangsaufgestellt wurden. Schon im A. Bundehatte David eine gewisse Klasse von Levi-ten für die Besorgung des Gesanges undder Tempelmusik aufgestellt, I Paralip. 16,4 ff.; 23, 4. 5; 25, 1—3. Auch mit demchristlichen Gottesdienste verband sich vonAnbeginn an der Gesang; Eplies. 5, 19;Koloss. 3, 16 und bei I Kor. 14, 26 dürfenwir wol die ersten Spuren einer kirchlichenSängerordnung suchen. Mit der Entwicklungder kirchlichen Gemeinden hielt die Sorgefür den Kirchengesang gleichen Schritt, wieuns Clemens v. Alexandrien , Cyprian, Ba-silius etc. belehren. Mehrfach werden Sän-gerchöre behufs würdiger Ausführung desgottesdienstlichen Gesanges erwähnt. Zu An-fang oder spätestens zur Mitte des 4. Jalirh.wurden die Cantores, ^cckrai, in der Kircheeingeführt, was um so nothwendiger war,als die ursprüngliche Reinheit des Kirchen-gesangs im Laufe der Zeiten mehr oderweniger alterirt war. Als Zeugnisse fürdie Existenz eines Amtes kirchlicher Sän-ger in der bezeichneten Zeit können wiranführen: Canon, apost. can. 69; Constit.apost. III 11; Ephretn. Syr. Serm. 93 (al.

| 94) de secund. adv.; Conc. Laodic. can.

| 15 und die Liturgie des hl. Marcus. Einsehr frühes Zeugniss für die kirchlichenCantoren hätten wir in Ignat. Mart. Ep.ad Antioch. n. 12, wenn dieser Brief echtwäre. Aus den oben angeführten Citatenergiebt sich zugleich mit aller Gewissheit,dass in der alten Kirche der Ordo canto-rum von jenem der Lectoren strenge ge-schieden war, und beide Aemter nicht EinenOrdo statuirten, wie mehrere Gelehrte, un-ter ihnen z. B. Bellarmin. de clericis I 11und Hubert Archier. p. IV, obs. 4 behaup-ten wollten. Aus späterer Zeit können wirobige Beweisschriften noch vermehren durchden Hinweis auf das Conc. Trull. c. 4 undauf lustinian. Nov. III, c. 1. Ueberall wirdder Cantor speziell neben dem Leotor ge-nannt, und in der gedachten Novelle aus-drücklich erwähnt, dass es in der griechi-schen Kirche zu Constantinopel 110 Lecto-ren und ausser denselben 25 Cantoren ge-geben habe. Damit soll nicht bestrittenwerden, dass es nicht Fälle gegeben habe,in denen ausnahmsweise und momentan dasAmt eines Cantors auch von einem andernKirehenbeamten versehen worden sei. Soerzählt Victor Vit. Persecut. Vandalic. I,§ 13, dass in Africa ein Lector von einemPfeile in dem Augenblick getroffen wordensei, da er zur Osterzeit, auf dem Ambostehend, das Alleluja sang. Auch in derLebensgeschichte des hl. Chrysostomus wird