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Christenverfolgungen. 223
Fug annehmen, dass jenes Doppelmartyriumeinfach mit der einzig historischen haupt-städtischen Verfolgung zu verbinden ist.Eine andere Chronologie ist in der Thatundenkbar, da, wie soeben gezeigt wurde,die älteren christlichen Quellen eben nurjene römische Verfolgung kennen; zumUeberfluss lässt es Tert. Scorp. c. 15 garnicht zu, den Glaubenskampf der beidenApostel von jener Katastrophe der römi-schen Gemeinde zu trennen: . . . orientemfidem Romae primus Nero cruentavit. TunePetrus ab altero cingitur, cum illic cruciadBtringitur. Tune Paulus civitatis Roma-nae consequitur nativitatem etc. SollenBeide erst im J. 67 gelitten haben, somusste man entweder mit Gieseler (94)eine dreijährige Fortsetzung des Nero-Sturmes annehmen, oder aber eine zwei-malige Bedrückung der hauptstädtischenGemeinde unter Nero vorauszusetzen. Bei-des ist gleich unstatthaft; denn was daserstere betrifft, so bemerkt Basnage mitRecht, dass die Nero-Verfolgung vom J. 64,drei Jahre fortgesetzt, eine ganz andereBedeutung erlangt haben würde, als siejetzt hat, und die Annahme einer zweima-ligen Verfolgung widerspricht den Angabendes authentischen Quellenmaterials, dienur eine neronische Misshandlung derhauptstädtischen Christen kennen. Was end-lich den Todestag der Apostel anbelangt,so findet er sich in den älteren Quellenbis auf Eusebius gar nicht erwähnt; derliberianische Bischofskatalog von 354 be-zeichnet zuerst als solchen den 29. Juni(ed. Mommsen bei Lipsius a. a. 0. 265 :passus autem | seil. Petrus | cum Paulo dieIII Kal. fulias cons. ss. imperantc Nerone).Nach Lipsius a. a. 0. 163 f. soll diesesDatum auf einem Missverständniss der An-gabe des Depositionskatalogs derselben libe-rianischen Chronik beruhen, wonach am29. Juni 258 unter den Consuln Tuscusund Bassus des Petrus Gebeine in den Ka-takomben und die des Paulus auf dem Wegenach Ostia beigesetzt wurden. [Man vgl.dagegen Kraus Rom. Sott. 2. A. S. 592. K.|3) Unter Kaiser Vespasian (reg. Nov.69 bis Juni 79) wurde nichts gegen dasChristenthum unternommen, wie aus demVergleiche der Apologie des Melito v. Sar-des (ap. Kuseb. 11. e. IV 26) mit Tertullian (Apol. 5) und Eusebius (11. e. III 17) er-hellt (vgl. Görres Das Christenthum unterVespasian , Zeitschr. f. wiss. Theol. NX1 4,492—536, 1878). Auch unter dem mildenTitus (79—81) erfreute sich die angeblicheJudenseete ungestörter Duldung; es erhelltdas aus denselben Quellen, sowie aus Lad.III. Unter der Rcgierun;
I) o m i t i an (reg. 81 —96)
<ler Christenheit einigen Belästigungen
gesetzt, die entweder gar nicht unter denBegriff ,Verfolgung 1 fallen oder höchstenssich als eine Art von Halbverfolgung quali-ficiren lassen. In die erste Klasse von Be-drängnissen gehören gewisse fiscalische Be-drückungen, die damals über manche Chri-sten verhängt wurden. Schon Vespasian hatte nach der Eroberung Palästina’s undder Zerstörung Jerusalems den Juden einenJahreskopfzins von je zwei Drachmen auf-erlegt (vgl. Cass. Dion. 1. 66, c. 7). DieseJudensteuer wurde nun nach Sueton . Do-mit. 12 unter Domitian mit besonderer Härteeingetrieben. Da die Christen den Römerndamals als Judenseete galten, so ist es un-zweifelhaft, dass auch sie das Didrachmonentrichten mussten und unter jenen fisca-lischen Belästigungen zu leiden hatten. Diesscheinen übrigens die Worte Suetons , cor-rect interpretirt, ausdrücklich zu besagen(praeter ceteros ludaicus fiscus acerbissimeactus est: ad quem deferebantur, qui veliinprofessi ludaicam [Christen!] intra ur-bem viverent vitam vel dissimulata origine| j ii d i s c h e Steuerdefraudanten! ] impositagenti tributa non pependissent etc.; vgl.Hilgenfeld a. a. 0. 541). Aus dieser Stelleerhellt auch (vgl. das ,intra urbem‘), dassvorzugsweise die römische Christenge-meinde unter den mit dem Judenzins zu-sammenhängenden fiscalisclien Bedrückun-gen zu leiden hatte. Uebrigens begannenjene Belästigungen wegen des Didrachmonerst in der spätem Epoche des domi-tianischen Regimes. Denn von den erstenRegierungsjahren des Kaisers heisst es beiSueton . c. 7: inter initia usque adeo abomni caede abhorrebat, ut etc. . . . Cu-piditatis quoque atque avaritiae vix suspi-cionem ullam . . . dedit . . . Fiscales ca-lumnias magna calumniuntium poena re-pressit. Die schlimme Wendung des domi-tianischen Regimes charakterisirt aber Suet.c. 10 u. A. so: sed neque in clementiaeneque in abstinentiae tenore permansit: ettarnen aliquanto celerius ad saecitiam de-scivit quam ad cupiditatem. — Mit diesenfiscalisclien Bedrückungen einzelner Christensteht aber die sog. domitianische Verfolgungin gar keinem Zusammenhang. Tillemont(Mem. t. II 17), Le Nournj (a. a. 0. 195,202 ff.), de Rossi (a. a. O.) u. A. sprechenvon einer allgemeinen Bedrängung derChristen unter Domitian , aber ohne ausrei-chenden Grund. Das, was dieser KaiserChristenfeindliehes unternommen hat, galtnicht den Christen als solchen, sondern nurden Individuen; politischer Argwohn undStreitigkeiten im Schosse seiner Familie ha-ben ihn, wie es scheint, zum Einschreitengegen eine Anzahl Christen veranlasst; ini dieser Weise haben schon F. Chr. Baurder neuesten [Hengstenberg’schen]
des Tyrannensah sich ein Theil
aus- j (Kritik