Band 
Erster Band. A - H.
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Christenverfolgungen.

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Anspielung auf die Christlichkeit des Fla-vius Clemens. Wegen den äusserst schwie-rigen Controversen über die fragliche Iden-tität des Consuls Clemens mit dem römi-schen Presbyter dieses Namens verweiseich auf die erschöpfenden Untersuchungenvon R. A. Lipsius (a. a. 0.), der sich mitRecht mit einem ,Non liqueP begnügt.| Diese Darstellung übersieht, wie über-haupt die Lipsius’sche Kritik, das Zeugnissder Monumente gänzlich, welche geradehier sehr laut das Christenthum eines Theilsder flavischen Familie bestätigen; vgl. deRossi Rull. 18(15, 17; 1875, 5 ff.; KrausR. S. 2. Aufl. 41 f., 84 f. und d. Art.Flavier unserer R.-E. K.|

4) Unter der Regierung des menschen-freundlichen Nerva (reg. 96—98) erfreutesich die Kirche eines gänzlich ungetrübtenFriedens. Nicht nur kehrten die verbanntenChristen, deren Rückkehr übrigens schonDomitian gestattet hatte, in ihre Heimat zu-rück, sondern der Kaiser sorgte auch durchlegislatorische und administrative Massregelndafür, dass die Christen, wenigstens bei sei-nen Lebzeiten, nicht mehr beunruhigt wer-den konnten; er Hess nämlich keine An-klagen wegen äftsoxirjC und iouöaiV.d 7)9 y) zuund verbot strenge den Unfug der Delato-ren ( Cass. Dion. 68, c. 1 verglichen mitEus. H. e. UI 20). Noch mehr: der gütigeFürst beseitigte sogar diejenigen partiellenRedrückungen, die nicht unter den Regriff,Verfolgung 1 fielen. Die schon dem J. 96angehörende Münze (Imp. Nerva CaesarAugustus P. M. Tr. P. Cos. II | Fisci fu-daici Calttnmia sublata; Eckhel D. N. P. II,vol. VI 404) beweist, dass seit Nerva diefiscalischen Redriickungen so mancherChristen aufhörten. Man darf iiuless ausdem Revers jener Medaille nicht etwa,wie Gieseler (107) anzunehmen scheint,schliessen, es hätte Nerva den jüdischenLeibzoll überhaupt abgeschafft. NachEclchels (404 f.) gediegenen Ausführungenwurde damals bloss die calumnia jener Kopf-steuer, d. h. die gewaltsame und vielfachungerechte Art der Eintreibung derselben,beseitigt; dass aber jene Steuer selbst b e-stehen blieb, schliesst Eckhel mit Rechtaus dem Schreiben des Orifjenes an Afri-canus , wo es heisst: x a l v 5 v ’I o o ö a t <o vtö 6tSpa^p.ov auTotk (seil. 'Pcujmuqu)reXo uvTiov •/. X.

II. Das Christenthum und der rö-mische Staat vom Regierungsan-tritt T r a i a n s bis zum T o d e desKaisers Philippus Arabs (98—249).

a) Die Zeiten von Traian bis zumRegierungsantritt des S e p t i m i u sSeverus (98—195).

1) Le Rlant (a. a. (). 362) nimmt an,dass die Regierung Traians, wie für die

Real-Encyklopädie.

Menschheit überhaupt, so auch für die christ-liche Kirche als eine günstige Periodegelten darf. Diese Rehauptung, an und fürsich heutzutage mehr als auffallend, kannfreilich bei einem Forscher nicht sonderlichüberraschen, der (373) die Incapacität desChristenthums gar schon von Tiberius ’ Zeitendatirt (vgl. das Nähere über die Tiberius -Fabel in meinem Artikel,Römische Toleranz-edicte 1 ). Prüfen wir übrigens die Reweise,die Le Rlant zu Gunsten seiner auf Traian bezüglichen These vorbringt. Erstens berufter sich darauf, dass Tertullian (Apol. 5),Melito (ap. Eus. H. e. IV 26) und Lactanz(Mort. pers. c. III. IV)- den Nachfolger Ner-va’s nicht unter die Christenverfolger rech-nen. Aber die betreffende Aeusserung descarthagischen Presbyters und das Schweigendes Apologeten von Sardes beweist nur so-viel, dass Traian nie generelle Verfolgungs-edicte erlassen hat, dass er nicht der grau-same Feind der Kirche gewesen ist, alswelchen ihn die getrübte Tradition, dasChronicon paschale und die abgeschmacktenRerichte resp. Martyreracten der berüch-] tigten byzantinischen Quellen des 10. und11. Jahrh., des Simeon Metaphrastes undder Menologien schildern. Fast noch weni-I ger hat das Schweigen des Laclanz zu be-I deuten, der bekanntlich den ganzen Zeit-: raum von 96—249 als eine Friedensära der| Kirche bezeichnet, also auch die unter Marci Aurel und Septimius Severus gegen diei Kirche verübten Feindseligkeiten, der ganzunbedeutenden Verfolgung Maximins l zugeschweigen, übergeht. Zweitens behaup-tet Le Rlant, gestützt auf Plin. Panegyr. Xj L. II (42), Traian hätte die Majestätspro-| cesse wo nicht beseitigt, so doch beschränkt.

! Es ist richtig, dass die Kirche sich unteriVespasian, Nerva, Macrin und AlexanderSeverus wohlbefunden hat, und dass alle! diese Fürsten von den soeben eharakteri-| sirten Anklagen, namentlich von Processen[wegen aießsia, nichts wissen wollten. Drit-tens finden sich Plin. Paneg. 1. c. wirklichfolgende Worte: huius (seil, maiestatis) tumetum penitus sustulisti. Aber aus Plin.Ep. 1. X 94, 97 erhellt, dass Traian dieAnklagen auf Theilnahme an den coetus\ illiciti, den sog. Hetärien, sowie wegen im-pietas (daeßeta) erga prineipem, resp. wegeni Weigerung, dem Numen des Kaisers zuopfern, bestehen Hess, und dieser Um-, stand gab Anlass, dass damals zuerst einTlicil der Christenheit bloss wegen ihresGlaubens verfolgt wurde. Aus Plin. Ep.X 97 ersieht man, dass Plinius , der Statt-halter von Rithynien, zuerst die Christen■als eine vom Judenthum unabhängige, Hecte erkannte und gegen die GläubigenJ seines Verwaltungsbezirks auf Grund jenerbeiden, unter maiestas fällenden Reschuldi-

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