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Erster Band. A - H.
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Christenverfolgungen.

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impietas erga principes zu beschuldigen (vgl.Apol. c. 35; De coron. milit. c. 1). Hier-durch und überhaupt durch ihre auffal-lende und zuweilen übertriebene Zurück-haltung von Volksfesten reizten sie die Wuthdes fanatischen Pöbels, der sie ohnehin füralle öffentlichen Unglücksfälle verantwort-lich machte; so erscholl dann an festlichenTagen im Circus, im Amphitheater gar häu-fig der Ruf: Christianos ad leonem; häufigverfolgte bei solchen Gelegenheiten der Pö-bel ^ie Unglücklichen mit Steinwürfen odermit brennenden Fackeln; an den Bacchus-festen entweihte der Pöbel sogar die christ-lichen Coemeterien und wüthete gegen dieTodten (Apol. c. 37, 40; Ad nat. I 9; AdScap. c. 4). Nach dem Gesagten ist alsoauch schon zwischen 197 und 202, freilichzumeist im proconsularischen Africa und inRom , ziemlich viel christliches Blut geflos-sen. Von diesen Opfern sind am berühm-testen die sog. scillitanischen Märtyrer S p e-ratus, Nazarius und Genossen, die nachAusweis der betreffenden, im Wesentlichenunzweifelhaft authentischen Actenim J. 200 zu Scillita im proconsularischenAfrica auf Befehl des Proconsuls Saturni-nus wegen ihrer Weigerung, zu opfern unddem Numen des Kaisers zu huldigen, alsowegen sacrilegium und maiestas resp. im-pietas erga principem, enthauptet wurden(vgl. Acta proconsularia martyr. Scillitar.ap. Ruinart [dreifache Acten resp. zweivollständige Documente und ein Frag-ment! 1dl—134).

Die Verfolgung erhielt einen weit hefti-gem Charakter, als sich im J. 202 auchder Kaiser gegen die Christen erklärte undin einem förmlichen E d i c t den Uebertrittzur jüdischen Religion und zum Christen-thum bei schwerer Strafe verbot (Spart.Sept. Sev. c. 17: Iudaeos fierl sub gravipoena uetuit. Idem et de Christianis sanxit).Diese Massregel, an und für sich betrachtet,war nicht sehr streng, sogar gelinder,als das jetzt für immer beseitigteI? K., s. u.] Traian-Rescript, insofernsie nur gegen die christliche Propaganda ge-richtet war. Aber es begreift sich, dass dieseöffentliche Erklärung des Kaisers gegen dasbisher sogar beschützte Christenthum nurdazu dienen konnte, die Verfolgung zu ver-schärfen; in der Ausführung scheintWan in der That über den Wortlaut des-selben binausgegriffen zu haben. Zunächstscheint die Wir) aing des kaiserlichen Edictesdie gewesen zu sein, dass es jetzt auch imO r i e n t, zumal in Alexandrien und Aegyp-ten überhaupt, zu zahlreichen Martyrienkam; einige Blutzeugen macht Eusebius namhaft; zu den erlauchtesten alexandrini-schen Blutzeugen gehörten Leoni des, derVater des berühmten Origenes, Potamiaena

und Basilides ; der damals (d. i. 202) erst16jährige Origenes wollte sich im jugend-lichen Eifer zum Martyrium drängen, aberseine kluge Mutter wusste den Unbesonne-nen vor übereilten Schritten zu bewahren(vgl. Eus. H. e. VI 1—5, 7). Nach Eus.H. e. VI 1 wüthete die Septimius-Verfol-gung gegen alle Kirchen und allent-halben; auf Iudas, einen gleichzeitigenexegetischen Schriftsteller, äusserte dieseVerfolgung im Orient eine so gewaltigeWirkung, dass er glaubte, die Ankunft desAntichrist stehe bevor. Indess darf mandiesen und ähnlichen übertreibendenAeusserungen einzelner Kirchenväter gegen-über nicht vergessen, dass nach Origen , c.Cels. III 8 in der vordecianischen Kirchenur <3X170 l xaxdxatpobi xalacpoSpa£Öapi'&p.7)To 1 oulp xrjc Xpianavtövfteoasßefac xslfvijxaai. — Die erlauch-testen Opfer der septimianischen Verfolgungim proconsularischen Africa warenPerpetua und Felicitas (vgl. Tertull.De anima c. 55 und die im Wesentlichenauthentischen Acten bei Ruinart 137—146).Die Verfolgung war dort in den Jahren202—222 überhaupt ziemlich heftig; dochverfuhren einzelne Statthalter mit rühm-licher Mässigung (vgl. Tert. Ad Scap. c. 4);auch war in manchen Fällen Rettung durchFlucht (Tert. De fuga in pers. c. 1—9)oder durch Bestechung der Behör-den möglich (Tert. De fuga c. 12—14). —In Gallien erlitt damals Bischof Irenaeusvon Lyon mit zahlreichen Gefährten nachHierongm. c. 64 Isaiae und Greg. Turon.Hist. Franc. I 29 das Martyrium (vgl. Rui-nart Acta mart. 118 f., Nr. 5). Ob Septi-mius jenes Digest. 1. I. tit. 1, 2, 55, 14 auf-bewahrte Rescript, worin er anordnet, dassdie Theilnehmer an ungesetzlichenVereinen (collegium illicitum) vor demrömischen Stadtpräfecten anzuklagen seien,vor oder nach Beginn der officiellenChristenverfolgung erlassen hat, lässt sichnicht mehr genau ermitteln. I11 jedem Fallkonnte dieses Rescript auf die Christen An-wendung finden und wird wol zu verein-zelten Bedrückungen speciell der haupt-städtischen Christengemeinde Anlass ge-geben haben.

Die Septimius -Verfolgung dauerte auchnach dem Tode des Kaisers (4. Febr. 211;vgl. Cass. Dion. 1. 75, c. 15) unter Antoni-nus Caracalla (reg. 211—217), wenigstensin einzelnen Provinzen, im proconsularischenAfrica und vielleicht auch in Mauretanien und Leon, noch kurze Zeit fort (vgl. Tert.Ad Scap. c. 2, 4). In ersterer Provinzwar der Präses Scapula grausam genug,die Christen als sacrilegi und maiestatis reimit dem Feuertode zu bestrafen. Dies ver-anlasste Tertullian, in einer ernputen Apo-