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Erster Band. A - H.
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Christenverfolgungen.

gehenden Vorbereitungen machten es ebendem Kaiser unmöglich, sich während seinergesammten kurzen Regierungszeit bis zumSchluss derselben unausgesetzt mit derVertilgung des Christenthums zu befassen.

2) Mit dem Regierungsantritt des KaisersTrebonius Gallus (reg. 251—253) tratfür die Christen zunächst eine kurze Epocheder Ruhe ein (vgl. Cypr. De laps. c. 1, Har-tei 237: pax . . . ecclesiae reddita est etc.),so dass Cyprian es wagen konnte, eine Sy-node africanischer Bischöfe zu Carthago zuversammeln {Cypr. Ep. 55). Bald veranlassteaber der Ausbruch der grossen Pest, die dasgesummte Reich verheerte, neue Verfolgun-gen. Es erschien ein kaiserliches Edict,welches zur Abwendung der fürchterlichenSeuche dem Apollo salutaris Sühnopfer dar-zubringen befahl (vgl. Cypr. Ep. 59: . . .ob sacrificia, quae edicto proposito celebrarcpopulus iubebatur . . .). Ohne ausreichen-den Grund versteht Dodwell (a. a. ().) un-ter diesem Edicte eine proconsularischeVerfügung. Gallus scheint keine Befehdungder Kirche beabsichtigt zu haben; aberdie Ausführung dieses Decretes bedeu-tete für die Christen allgemeinen Opfer-zwang und mussten zu neuen Bedrückun-gen Seitens der kaiserlichen Behörden füh-ren. Dodwell (86, § LVHI), wie gewöhn-lich bemüht, die Tragweite (1er C. auf demWege der erlaubten Kritik sowol, als auchauf dem der Hyperkritik abzuschwächen,stützt seine These von der geringen Be-deutung der Gallus-Verfolgung auf zweiGründe, erstens auf das Schweigen derkirchlichen Autoren Eusebius, Hieronymus ,Augustinus , Orosius, Sulpieius Severus undLactanz, und zweitens auf die angeblicheThatsache, dass diese Befehdung der Kirchesich auf Italien beschränkt hätte. Ich er-wiedere: Dodwells erster Grund ist nur einleidiges argumentum e silentio; denn gegen-über dem ausdrücklichen Zeugniss der Zeit-genossen Dionys von Alexandrien undCyprian hat das Schweigen jener späte-ren Schriftsteller gar nichts zu bedeuten.Dass Eusebius diese Verfolgung übergehe,ist nicht einmal richtig; denn gerade erhat (VII Ij das auf den Gallus-Sturm be-zügliche Fragment aus dem Sch reiben desDionys an Hermammon aufbewahrt. Lac-tanz übergeht nebst mancher andern, ent-sprechend dem speziellen Zwecke seinerSchrift, sogar die Nep tim ins- Verfolgung,und was die Dokalogisten betrifft, so ist esja bekannt, dass sie, abgesehen von Augu-stinus , eine gewisse Scheu haben, ihre pe-dantisch festgehaltene Zehnzahl zu über-schreiten (vgl. z. B. bezüglich des Sulpieiusheverus rmine ,Liein. Christenverf. 1 46 f.).l aS /-i ‘®|' Ilei ' die angebliche Beschränkungder Gallus-Verfolgung auf Italien betrifft,

so erhellt erstens aus der blossen Erwäh-nung derselben durch den alexandrini-s c li e n Bischof, dass sie, wenn auch nichtin ganz Aegypten , so doch zum mindestenunzweifelhaft auch in der ägyptischen Haupt-stadt gewüthet hat. Ihre Wirkung muss sichaber auch auf das proconsularische Africaoder doch auf Carthago erstreckt haben;denn in Cyprians apologetischer Schrift anDemetrianus c. 12 (ed. Fell 132, ed. llartel360) — Demetrianus war nicht Proconsul,wie man gewöhnlich annimmt, sondern wahr-scheinlich ein untergeordneter Präsidialbe-amter zu Carthago, den Cyprian von seinerStudienzeit her kannte (vgl. Fell zu Cypr .129, N. 1) — findet sich folgende wichtigeStelle, die Dodwell vollständig übersehen hat:,innoxios iustos . . . domo privas, patrimo-nio spolias catenis premis, [carcere includis,|bestiis, gladio, ignibus punis ... admoveslaniandis corporibus longa tormenta , multi-plicas lacerandis visceribus numerosa sup-plicia 1 etc. Zum letztenmal äussert sich indieser, wenn auch kurzen, doch immer ziem-lich heftigen Verfolgung die Volkswuth:gegen Cyprian erschallt im Circus das Ge-schrei ,Cyprianus ad lconcm!' und abermalswill man die Christen als moralische Ur-sache der schrecklichen Seuche verdächti-gen {Cypr. Ep. 59: ... clamorc populariumad leonem de nun postulatus in circo ; AdDemctr. c. 5, llartel 354). Andererseits istaber nicht zu übersehen, dass ein Cyprian aus dieser Verfolgung völlig unversehrt her-vorging. In Rom selbst scheint der damalsvon den Heiden ausgeiibte Druck nicht all-zu stark gewesen zu sein; denn der dortigeBischof Cornelius wurde bloss nebst ande-ren Bekennern nach Centumcellae in Etru-rien , dem heutigen Civita Vecehia, verwie-sen und starb daselbst Mitte Juni 253 inder Verbannung. Dasselbe Schicksal trafauch Cornelius’ Nachfolger Lucius (vgl. denBischofskatalog der liberianischen Chronika. a. 0. und wegen der genauen Chronolo-gie IAjmiw 207—213, 263). De Rossi (beiKraus 2. A. S. 194) lässt den Cornelius,S. liasnage (11 370 ss., XI11) den Luciusund Neander (209 f.) beide Bischöfe alsMärtyrer der Gallus - Verfolgung gelten.Man hat aber mit Lipsius (209, 212) die-selben nur als Bekenner anzusohen; dennder liberianische Katalog spricht nur voneinem ,Exil\ Allerdings sagt Cypr . Ep.68: servandus est eniin . . . beatorum mar-tyrum Cornelii et Lueii honor gloriosus;aber bei Cyprian hat das Wort martyr, wieüberhaupt in der iiltern Kirche, zuweilenauch die umfassendere Bedeutung ,Beken-ner 1 (= confessor); so sagt er z. B. Ep. 55von dem Bekenner Moyses, der im Ge-füngniss gestorben ist: ... presbyteroMoyse, tune adluic confessore, nunc laut