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Erster Band. A - H.
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Christenverfolgungen.

betrifft, die Diocletian lange Zeit abhielten,dem Drängen des fanatischen Galerius nach-zugeben, so mochte er sicher auch Beden-ken tragen, einer Religionsgenossenschaftdie schon vier Decennien lang genosseneund von ihm selbst aufrechtgehaltene staat-liche Anerkennung voreilig wieder zu ent-ziehen. Auf diesen wichtigen Umstand hatmeines Wissens bisher nur Neander (224)hingewiesen.

Der allgemeinen Verfolgung gingen re-lativ unbedeutende Vorboten vorher. EinigeZeit vor der definitiven Kündigung des Waf-fenstillstandes kam es in den Reichsgebietender Kaiser Galerius, Maximianus Herculius und sogar Diocletians zu einigen partiellenMassregelungen der christlichen Palastbeam-ten und zumal der Anhänger Jesu im Heere.Wir wissen nicht genau, wann diese ver-einzelten Bedrückungen begannen; nur soviel ist unzweifelhaft, dass im J. 295 diechristlichen Soldaten in der unmittelbarenUmgebung Diocletians und seiner Mitregen-ten noch in keiner Weise wegen ihres Glau-bens belästigt wurden (vgl. die echtenActa s. Maximiliani martyris bei Ruinart340 ff. c. 1 (,Tusco et Anulino consulibus 1etc.] mit c. 2: dixit Dion proconsul: insacro comitatu dominorum nostrorum Dio-cletiani et Maximiani [seil. Herculiij, Con-stantii et Maximi |corrige: Maximiani seil.Galerii ] milites Christiani sunt et militant).Mit Recht wollen Neander (220—229) undnoch entschiedener Mason (bei Harnack 170)und Harnack (a. a. 0.) selbst in den beidenvor 303 in Africa, «also im Reichsgebietedes Maximianus Herculius , stattgehabtenMilitärexecutionen keine eigentliche Ver-folgung erblicken; denn der zur Rekruti-rung herangezogene Maximilian, der im J.295 zu Thebeste in Numidien enthauptetwurde, erlitt die Todesstrafe nicht wegenseines Glaubens, sondern wegen seiner, frei-lich aus religiöser Ueberzeugung hervor-gegangenen Weigerung, den Fahneneid zuleisten (vgl. Acta und zumal c. 3), undder Centurio Marcellus wurde, wir wissennicht genau, in welchem Jahre, weit weni-ger wegen seines Glaubens, als wegen gro-ber Verletzung der militärischen Disciplin,wegen ostensibler Verzichtleistung auf seineCharge, Schmähungen gegen die Kaiseru. s. w., als Majestätsverbrecher hingerichtet(vgl. Acta [ Ruinart 343 f., ed. Par. 1089, 311],zumal c. 1, 2). Von geringem Belang warauch die von Diocletian persönlich versuchteMassregelung der Christen am Hofe und imHeere. Als einst der Kaiser in irgend einerorientalischen Stadt mit Opfern beschäftigtwar, machten ihn die Götzenpriester daraufaufmerksam, die Gegenwart der profanenLeute-, der Christen, störe durch ihr Kreuz-schlagen die Sacra. Sofort befahl der aber-

gläubische Monarch sämmtlichen Hofbeam-ten zu opfern, und gegen überzeugungsfesteChristen verhängte er Prügelstrafe; ausser-dem stellte er die christlichen Soldaten vordie Alternative, entweder auf ihren Glaubenoder auf ihre Chargen zu verzichten; dieseBehelligung der christlichen Soldaten undPalastbeamten führte also zu gar keinenMartyrien (vgl. Lact. c. 10). In welchemJahre dieser Vorfall stattfand, lässt sichnicht bestimmen. Aus dem Vergleiche vonLact. c. 10 (hactenus furor eius et ira pro-cessit . . . Heinde interiecto aliquanto tem-pore in Bithyniani venit hyematum etc.) mitc. 11 und 12 erhellt nur soviel, dass dasEreigniss dem Winter 302 um einige Zeitvorherging. Dass der fanatische Galerius schon vor dem Ausbruch der officiellen Ver-folgung gelegentlich seinem Christenhassein seiner Eigenschaft als Oberbefehlshabereines grossen Theiles des Reichsheeres Luftmachte, kann nicht auffallen; doch warenauch diese partiellen Soldatenverfolgungennicht gerade heftig. Er liess seinen christ-lichen Kriegern die Wahl, entweder zuopfern oder ihre Chargen einzubüssen;einige wenige, besonders eifrige Christenwurden freilich sogar hingerichtet (vgl. Lus.Supplementum zu H. e. VIfl 17). Was dieZeit dieser Präludien der grossen Verfol-gung im Galerius ’schen Reichsantheile be-trifft , so sagt Eusebius freilich, sie hättenschon lange vor 303 stattgefunden; diesmag richtig sein, aber gewiss erlaubte sichGalerius solche Verstösse gegen die Gesammt-politik des Oberkaisers Diocletian nicht eher,als bis er in Folge seines glorreichen per-sischen Feldzuges von 290/297 einen that-sächlichen Einfluss und ein Selbstvertrauengewonnen hatte, das über die Stellung eineseinfachen Cäsars hinausging (vgl, z. B. Lact.c. 9; Lus. Cliron. |ed. Migne, Olymp. 271],Eutrop. Brev. |ed. H. R. Dietscli] X 4 [3];Anim. Marc. XXV 7, Exeerpta de legatio-nibus ex Petri Patricii historia ap. ß. G.Niebuhr Corpus script. hist. Byz. 1 126—128Nr. 12, 134—130 Nr. 3). Es lässt sich den-ken, dass das Einschreiten der Kaiser ge-gen christliche Soldaten auch bei einzelnenhöheren Offizieren servile Nachahmung fand,ln diesen Zusammenhang gehört die be-kannte Notiz der eusebianischen Chronik(Ol. 270: ,Veturius magister militiae Chri-stianos persequitur milites paulatim ex illotempore iam persecutione adversum nos in-cipientes 1 ) und ebenso 'die Erzählung voneinem heidnischen Heerführer, der eineSäuberung der Truppen von christlichenElementen vornalnn, die überzeugungsfestenKrieger zur Ausstossung aus dem Soldaten-stande verurtheilte, übrigens nur sehr we-nige hinrichten liess (vgl. Lus. VIII 4).Ob Veturius mit dem Lus. VIII 4 erwähn-