Band 
Erster Band. A - H.
Seite
247
JPEG-Download
 

Christenverfolgungen.

247

Nur im Reichsgebiete des Casars Constan-tius, in Gallien und Britannien, bliebendie Blutedicte unausgeführt; der chri-stenfreundliche Fürst beschränkte sich dar-auf, seine Zustimmung zur Zerstörung resp. iSchliessung einiger Kirchen zu ertheilenund wachte darüber, dass Leben und Eigen-thum seiner christlichen Unterthanen ge-schont wurden (vgl. Eus. H. e. VITI 13,18; Vit. C. L 13, 16, 17 und zumal Optat.Milev. Ad Pannen. 1. III). Doch scheint einbritannischer Statthalter wider Willendes Constantius, wenigstens in einzelnenFällen, die Blutedicte der Augusti voll-streckt zu haben; das authentisch bezeugteMartyrium des Albanus lässt sich nämlichin keine andere Zeit als ins J. 304/305 ver-legen (vgl. Hilda Sap. De excidio Angliaein den Act. SS. Boll. s. 22. lun. 147, 153,Annot. a. 155, Ann. b). [Der Herausgebermuss hierzu bemerken, dass seiner Ueber-zeugung nach auch anderwärts als in Britan-nien locale Verfolgungen stattfanden, unddass die für das Martyrium der sog. the-b a i s c h e n Legion in der Schweiz und amRhein sprechenden Argumente eine ernst-lichere Werthschätzung verdienen , als derVerfasser des Art. ihnen angedeihen lässt.Ich verweise dafür, abgesehen von der jaltern Litteratur, auf Gelpke K.-Gesch. d. |Schweiz I 50—80, Friedrich K.-G. Deutschi.

I 106—141. K.|

Die Diocletian -Yerfolgung heisst zwar häu-tig in den Quellen eine zehnjährige, weilder Friede der Gesammtkirche erst durchdas Toleranzedict von Mailand -Nicomediabesiegelt wurde (vgl. Lact. c. 48; Eus. II.e. VIII, c. 15; Sulp. Sev. II, c. 32, Nr. 4),mit voller Kraft im Morgen- und Abend-land wüthete sie aber nur zwei Jahre odervielmehr nur ein Jahr, und im Oecidenterlosch sie bereits im J. 305 in Folge derAbdankung der beiden Oberkaiser Diocle-tian und Maximian am 1. Mai dieses Jahres.Das t h a tsii c h 1 ic he Auf hören der Ver-folgung im Abendlande seit Mitte 305 istim Allgemeinen durch Eus. M. P. c. 13bezeugt; es lässt sich das für einzelne occi-dentniisehe Territorien auch noch durchspezielle Zeugnisse belegen. Der TyrannMaxontius (reg. 306—312) verbot gleichnach seinem Regierungsantritte, die italie-nischen Christen zu verfolgen (vgl. Eus.VIII 14) und dehnte später, als er 307nach dem Untergange des Casars Severusauch Beherrscher von Africa geworden,seine Toleranz auch auf diese weitgestreckteProvinz aus (vgl. Optat. Milev. Ad Pannen.1. 1 bei Huinart 41). Allerdings stellt Lit-cifer r. Cagliari (1. 1 pro Atbanasio, Hui-nart 42), um 360, den Maxontius als ,Ver-folger 1 mit Nero auf eine Stufe. Wahr-scheinlich hat indess nur der Umstand, dass

Maxentius bekanntlich im J. 312 gegenConstantin in Waffen gestanden, denPrälaten zu seinem Vergleiche veranlasst;in keinem Falle kann aber die ganz allge-i mein hingeworfene Aeusserung des leiden-schaftlichen sardinischen Bischofs gegen dascombinirte Zeugniss des Eusebius und desOptatus eine Instanz bilden. Eus. 1. c.berichtet, Maxentius hätte den Christen Dul-dung bewilligt, um dem römischen Volkezu schmeicheln; beim hauptstädtischenPöbel waren also die Christen damals durch-aus kein Gegenstand des Hasses mehr, son-dern sogar beliebt. [Es muss hierzu be-merkt werden, dass Maxentius erst nachdem Tode des B. Eusebius, also 310, dieLoca ecclesiastica den Christen zuriiekgab;die Vorenthaltung derselben zur Zeit desBischofs Marcellus zeigt, dass Maxentius sicherst spät zur Duldung des Christenthumsentschlossen hat. Vgl. meine Rom . Sott.

2. A. 162 ff. K.] In Gallien und Britannienkonnte der edle Constantius seit seiner Er-hebung zum Augustus (1. Mai 305) für dieChristen natürlich noch mehr tliun, als inder von den Oberkaisern abhängigen Stel-lung eines Cäsar ; er wird jetzt jedenfallsdas Zerstören und Schliessen der Kirchen

j untersagt haben; auch hat er ohne Zwei-| fei zwischen dem 1. Mai 305 und seinemschon am 25. Juli 306 erfolgten Tode das; Aufhören der Verfolgung in Spanien , dasbis 305 unter der unmittelbaren VerwaltungMaximians stand, veranlasst (vgl. Eus. VIIF13 mit M. P. c. 13 und Lact. c. 8). Dassaber schon Constantius durch ein förmlichesToleranzedict damals die Hinrichtung vonChristen verboten hätte, ist nur eine zwargeistvolle, aber unerweisliche Hypothese1 Keims (Aus dem Urchristenthum, Zürich ; 1878, 198—203). Nach Constantius’ Ab-1 leben steigerte sein berühmter Sohn Con-stantin als Beherrscher von Spanien, Gal-lien und Britannien noch die von seinemVater ererbte Huld gegen die Christen (vgl.Lact. c. 24; Eus. II. e. VIII 13, Vit. C. I

3, 4). So war denn die Verfolgung imOecident schon lange vor dem Toleranz-edicte von 311 erloschen; es erhellt indessaus dem historischen Zusammenhänge, dass,wie Constantius , so auch die Kaiser Ma-

■ xentius und Constantin sich damals dar-auf beschränkten, die diocletianischen Blut-edicte im Verwa 1 tungswege tliatsächlich

i ausser Kraft zu setzen, ohne förmliche To-leranzedicte zu veröffentlichen. Auch der. Kaiser Lieinius, der, von seinem Freunde, Galerius zum Mitregenten ernannt, zwischenNovember 307 resp. 308 und 311 nur diebescheidene pannonische Diöcese (im

■ Sinne der diocletianischen Provinzialeinthei-lung von e. 297), d. i. Pannonien im engern

; Begriffe, Dalmatien und Noricum , als Au-