Band 
Erster Band. A - H.
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Chris tenverfolgungen.

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schöfe und Priester, sowie gegen katholischeCultusstätten, Basiliken, Klöster u. s. w. injenem Zeiträume verübt wurden, wo dieVandalen, zunächst noch vorübergehend,beide Mauretanien , aber schon zum Zweckebleibender Occupation, Numidien , Zeu-gitana oder die Proconsularprovinz und By-zacena überschwemmten und grausam ver-wüsteten (vgl. Procop. Bell. Vand. I 3, 4mit V. V. I 1—4), dürfen nicht als eigent-liche Religionsverfolgung gelten, müssenvielmehr theils als Consequenzen einer bar-barischen Kriegsführung aufgefasst werden,zum Theil hängen jene Gewaltacte aberauch mit dem schon damals scharf hervor-tretenden Bestreben des Germanenfürstenzusammen, einen Fiscus, eine Staatskasseals erste und wichtigste Basis des neu zustiftenden und fortzuentwickelnden Reicheszu begründen. Allerdings sagt V. V. TI:praesertim in eeclesiis basilicisque sancto-rum, coemeteriis vel monasteriis scelera-tius saeviebant, ut maioribus incendiis do-mos orationis magis quam urbes cunctaqueoppida concremarent. Dieser Einwand wirdaber durch folgende Erwägungen widerlegt.Erstens: in jener Periode ist wol von Zer-störung katholischer Kirchen, aber nochnicht von einer Gründung einer arianischenStaatskirche resp. Dotirung derselben mitCultusstätten und Kirchenvermögen der Ka-tholiken die Rede. Zweitens: es lässt sichnicht naeliweisen, dass die Vandalen schondamals den katholischen Africanern die Zu-muthung stellten, die arianische Wiedertaufezu empfangen. Drittens: V. V. I 2 be-zeugt ausdrücklich, dass damals katholischeBischöfe und Priester nur darum gefol-tert wurden, um sie zur Herausgabe ihresPrivatvermögens oder der Kirchengüter zuzwingen (,quanti tune ab eis praeclari pon-tifices et nobiles saeenlotes diversis poena-rum generibus exstincti sunt, ut traderent,si quid auri vel argenti proprium vel eccle-siastieum haberent ? Et dum, quae erant,urgentibus poenis facilius proderentur, ite-rum erudelibus tormentis oblatores urge-bant, autiunantes quandam partem, non to-tum esse oblatum; et quanto plus dabatur,tanto amplius quempiam habere creäebant 1etc.). Viertens endlich: sonstige Grausam-keiten, denen nicht Habsucht, sondern blossdie Rohheit oder Rachsucht des barbarischenSiegers als Motiv zu Grunde lag, wurdennachweislich nicht bloss gegen Vertreterder orthodoxen I iierarchie, sondern unter-schiedslos gegen die gesammte überwäl-tigte romanische Bevölkerung, gegen jedesAlter und Geschlecht, verübt (vgl. V. V.f 2). Schon Schröckh (92) hat diese Vor-gänge sehr richtig gewürdigt: ,anfänglichwaren es auch wol nur die gewöhnlichenGrausamkeiten eines zu Verwüstungen und

zur geschwinden Einsammlung der reichstenBeute erhitzten Feindes. 1 Im Uebrigen istaber Schröckhs Schilderung der Katholiken-verfolgungen Geiserichs wegen unzuläng-licher Berücksichtigung der Chronologieresp. der verschiedenen Regierungsepochendes Vandalenkönigs völlig ungenügend.

Die erste systematische Katholiken-verfolgung eröffnete Geiserich erst im J.437, also erst in einem Zeitpunkte, wo erbereits angefangen hatte, sich in seinenEroberungen häuslich einzurichten. Im ge-nannten Jahre stellte er nämlich vier ka-tholischen Spaniern Namens Arcadius , Pro-bus, Paschasius und Eutvchius, die ihm nochvon seinem frühem Aufenthalte in Baetica(von c. 423—429) her bekannt waren, dasAnsinnen, zum Arianismus überzu-treten und ihm so ein Unterpfandunverbrüchlicher Treue zu bieten,obgleich sie ihm schon längst un-zweideutige Beweise einer ebensoaufrichtigen als nützlichen Erge-benheit geliefert hatten. Da sieaber unbeugsam an ihrer religiösen Ueber-zeugung festhielten, wurden sie auf Befehldes erzürnten Fürsten zuerst ihres Vermö-gens beraubt, dann verbannt und schliess-,lieh grausam hingerichtet. Diese Märtyrerwurden also dem stark ausgeprägten poli-tischen Argwohn des Königs geopfert. EinKnabe, Namens Paulillus, der jüngere Bru-der dos Paschasius und Eutycliius, wurdeauf seine Weigerung, seinen katholischenGlauben abzuschwüren, zuerst lange ge-geisselt und dann zur Verknechtung ver-urteilt, und wenn ihm Geiserich zuletzt dasLeben schenkte, so geschah dies nicht etwaaus Gründen der Humanität, sondern nuraus Furcht, durch die Standhaftigkeit einesKindes besiegt zu werden. Vgl. Prosper.Aquit. Clirori. 302, Aetio H et Sigisvultocoss. (= 437 p. Chr.): ,per idem tempusquatuor Ilispani viri Arcadius, Probus, Pa-schasius et Eutycliius dudum apud Oeise-ricum merito sapientiae et fidelis nbsequiiclari habrbuntur, quos rex, ut copulatioressibi faceret, in Arianam sectarn transirepraecepit. At illi facilius constantissime re-spuentes, excitato in rapidissimam iram bar-baro, primum proscripti, deinde in exiliumacti, tum atrocissimis cruciati suppliciis, adpostremum diversis mortibus interempti . . .Puer autem, Paulillus nomine, frater Pa-schasii et Eutychii, pro elegantia formaeatque ingenii admodum regi acceptus, a pro-fessione . . . catholicae fidei cum nullis minisdeturbari posset, diu fustibus caesus ad in-famem servitutem damnatus est nec ideo, utapparet, interfectus, ne superata saevitiaimpii regis etiani illa aetas gloriaretur. 1Papencordt (73) und Dahn ([ 246, 249)fassen mit Recht diese Begebenheit als die