Band 
Erster Band. A - H.
Seite
268
JPEG-Download
 

268

Christenverfolgungen.

erste systematische Befehdung der Or-thodoxie durch Geiserich auf und datirendemgemäss den Beginn der vandalischenKatholikenverfolgungen richtig auf das J.437, während Hurter (a. a. 0. praef. 4)denselben erst 442, also etwas zu spät, an-setzt. — In dasselbe Jahr (437) fallen auchdie ersten Massregeln des Monarchen, dieeine Fundation resp. Dotirung einer aria-nischen Staatsk Vclie bezweckten. Einigeorthodoxe Bischöfe wurden, ohne Zweifelzu Gunsten des Arianismus, ihrer Kirchenberaubt und auf ihre Weigerung, zurLehre des Arius überzutreten, mit dem Exilbestraft (vgl. Prosj). Aquit. Chron. 1. c.:Geisericus . . . quosdam nostrorum episeo-porum eatenus persecutus est, ut cos pri-vates iure basilicarum suarum etiam civi-tatibus pelleret, cum ipsorum Constantianullis superbissimi regis terroribus cederet).Also ein nur mittelbar katholikenfeind-licher Act und zugleich eine direct dieInteressen der Orthodoxie gefährdende Mass-regel! Dass Geiserich die ersten bewusstfeindlichen Schritte gegen den Katholicis-mus erst nach dem Friedensvertrage vonHippo Regius in Numidien (vgl. Prosp.Aquit. Chron. 1. c., Theodosio XV et Va-lentiniano IV coss. = 435 p. Chr., mit Pro-cop. 1. c. 14), also zu einer Zeit unter-nahm, wo er officioll mit dem weströmi-schen Kaiser Valentinian III (reg. 425—455)in Friede und Freundschaft lebte, kannnicht auffallen. Denn einmal waren desKönigs Beziehungen zum byzantinischenHofe nach wie vor unfreundliche, jaGeiserich hatte jenen Frieden von Hippohauptsächlich desshalb mit Kaiser Valenti-nian abgeschlossen, weil er sich noch zuschwach fühlte, einem erneuten combinirtenAngriff beider Kaiserreiche erfolgreichenWiderstand zu leisten (vgl. Procop. 1. c.:dsioac '/ap, rjv zat aoihi sx ~t 'P(up.r)i xaiBu^avriou stpaToc etc’ aeviv i'oi, p.r) ouy oloiTE (0 3tV Ol BavoiXoi TT, TE plOjAT, zal TT) TU'/T]6p.ot* ypTjjflai, . . . jzovöac rpoi ßaaiXsaUuaXsvTiviavov -oiscrai z. t. X.), und dann warder fragliche Friedensvertrag, der am 11.Febr. 435 abgeschlossen wurde und dasöstliche Xumidien, Zeugitana (mit Aus-nahme der Hauptstadt Cnrthago) und dieByzaeena gegen einen alljährlich an denHof von Ravenna zu entrichtenden Tributin den Händen der Vandalen beliess, inder That weniger ein Friede denn ein Waf-fenstillstand und von keiner Seite aufrichtiggemeint, von Seite Geiserichs nicht, wie dieEreignisse des nächsten Lustrums beweisen,aber auch von Seite des Kaisers nicht, derdie Abtretung zweier Provinzen nur als einedurch die Noth des Augenblicks erzwun-gene betrachten mochte. Dass der Friedevon Hippo nicht, wie der spätere vom J.

i 442, vom weströmischen Hofe als eine de-finitive Verzichtleistung auf die erwähn-ten Territorien aufgefasst wurde, erhelltwol aus der vorsichtigen, gleichsam aufSchrauben gestellten Ausdrucksweise desZeitgenossen Prosper Aquüanus (Chron.1. c.): pax facta cum Vandalis, data eis adliabitandum per trigennium a loco Africaeportione Hippone III. Id. Febr. Die Hand-schriften bieten theils ,per trigetium 1 , theilsi ,per trienniuml. Ich lese mit Papencordt(343 f.; vgl. auch 71 f.) per trigennium;,denn ein Zeitraum von 30 Jahren passtdesshalb sehr gut, weil mit diesem Zeit-raum nach römischem Recht die Verjäh-rung eintrat, und diese eben durcheine solche Clausei abgehaltenwerden sollte 1 ; vgl. auch Dahn I 153,Anm. 7. Nach dem soeben Gesagten hegtProcop. 1. c. von der in Folge jenes Ver-trages angeblich zwischen Geiserich undValentinian bestehenden Freundschaft über-triebene Vorstellungen (l’i^Epiyo? . . . 'Oviu-piyov tov TtaiSa [diesen hatte der König beiAbschluss des Friedens vcrgeiseln müssen!)

TTj» cpiXia« aoToti it p. s 7 a ycopooiTjid-itEXaßsv).

Am 19. üct. 439 eroberte Geiserich durchplötzlichen Ueberfall mitten im Frieden diealte Hauptstadt Africa’s, Carthago; ein er-1 neuter Aufschwung der vandalischen Macht,

; aber auch neue Leiden der katholischeni Bevölkerung, zumal des Adels und der■ Geistlichkeit, waren die Folgen dieses wich-tigen Ereignisses. Seit Carthago die(Residenzstadt der vandalischen[Könige ist, spiegeln sich die Be-iz iehungon der letzteren zu ihreni k a t h o 1 i s c h e n U n t e r t h a n e n ü b e r-jhaupt und zu den beiden Kaiser -jhöfen resp. seit Odovakar zu Ost-rom allein in ihrer Stellung zurKathedrale, zum Bisthum Car-thago. Die katholischen Oberhirten desletztem waren, wenn auch nicht formell,so doch thatsächlich die Primaten des afri-canischen Episcopates — es erhellt diesz. B. aus den zur Zeit des vorletzten Van-i dalenkönigs Hilderieh stattündenden afri-oanischen Synoden, vgl. unten 5, — ausser-i dem anerkannten sie stets den römischenPrimat (vgl. V. V. II 15); in diesen Ver-hältnissen lag also Grund genug zu politi-schem Misstrauen für die Vandalenkönige.Man darf sich also nicht wundern, dassGeiserich gleich nach der Einnahme Car-thago’s den dortigen Bischof und einen; grossen Theil seines Klerus verbannte undauf zerbrechlichen Fahrzeugen den Wogen; des Mittelmeeres preisgab. Aber Qumlvult-! deus entging den grausam verschärften Ge-\ fahren der Seereise und gelangte glücklichi nach Neapel . Wenn ferner berichtet wird,