Christenverfolgungen.
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die Verwendung seiner Schwägerin Placidiaund des Kaisers Zeno die Wahl eines neuenBischofs seiner Hauptstadt frei; allerdingswar diese Erlaubniss an die Bedingung ge-knüpft, dass auch die Arianer im oströmi-schen Reich sich gleicher Religionsfreiheiterfreuen sollten; im Weigerungsfälle solltendie katholischen Bischöfe und Priester imVandalenreich in die Verbannung zu denMauren gesandt werden. Die in Carthago ver-sammelten Katholiken, Bischöfe wie Laien,wollten zwar Anfangs von solchen Bedin-gungen nichts wissen; ihre Abneigung gingso weit, dass sie lieber auf die Wieder-besetzung des seit 24 Jahren erledigtenBisthums Carthago verzichteten, als denverhassten Ketzern im oströmischen ReichCultusfreiheit zu gönnen; die anwesendenLaien erhoben sogar über die angeblichunerhörte Zumuthung ein furchtbares Ge-schrei ; schliesslich fügte man sich aberdoch, da selbst der kaiserliche Gesandte,der die ganze Sache auf den Wunsch Hu-nerichs vermittelte, sich weigerte, von demAnsinnen seiner tumultuirenden Glaubens-brüder officiell Notiz zu nehmen, und sowurde denn am 19. Mai oder 18. Juni 481Eugenius zum Bischof von Carthago ge-wählt (vgl. V. V. II 1—3). Bis dahin ge-nossen also die katholischen UnterthanenHunerichs thatsächlich unverkürzte Reli-gionsfreiheit; zwischen 477 und 481 be-gnügte sich der König damit, bloss dieManichäer, diese freilich in unerhört grau-samer Verfolgung, seinen arianisclien Fa-natismus empfinden zu lassen (vgl. V. V.II 1,6: nam ferme ante bienniam quamfieret [seil, persecutioj, vidit quidam Faustiecclesiam solito in ornatu fulgentem etc.).Hiernach ist es also eine Uebertreibung,Wenn lief eie (C.-G. 2. Aufl. II 611) meint:,der Vandalenkönig Hunerich . . .hatte seit seinem Regierungsan-tritt im J. 477 die Katholiken zu ver-folgen nicht auf gehört 1 u. s. w. Schonaus der bisherigen Darstellung erhellt, dassHunerich nicht aus aufrichtiger Sympathiefür Byzanz und die Katholiken sich an-fangs so nachgiebig bewies; der wahreGrund dieser Mässigung war das Bewusst-sein, dass die Macht der Vandalen seit Gei-serichs Tod geschwächt war, und dass ins-besondere seine eigene Herrschaft auf schwa-chen Füssen stand. Wol schon seit Geise-richs letzter Zeit war die kriegerische Tüch-tigkeit der Vandalen in Folge der Einwir-kung des verweichlichenden africanischenKlimas erschlafft, Hunerich besass keineeinzige der grossen Herrschereigenschaftenseines Vaters; dazu fielen seit dem Todevieiserichs die Mauren, jene am Südsaumeer langgestreckten Küste Nordafrica’s woh-nenden Nomaden, die Geiserich sich umReal-Encyklopiidie.
455 völlig unterworfen hatte und die sichihm in seinen späteren Kriegen als tüch-tige Hülfstruppen bewährt hatten, unterHunerich, wenigstens theilweise, vom Van-dalenreich ab, so z. B. die Mauren des ander Südgrenze von Numidien belegenenBerges Aurasius oder Auress (vgl. Procop.15,8; Prise. 218, c. 10; Molch. 1. c.).Während seiner katholikenfreundlichen Pe-riode war Hunerich auf echt orientalischeWeise bemüht, seinem Sohne Hilderich ,mit Umgehung des von seinem Vater er-lassenen Hausgesetzes, welches, wie diesnoch heutzutage im türkischen Reiche üb-lich ist, den jedesmal ältesten Angehörigender Dynastie (in directer Descendenz vonGeiserich selbst) zum Thronerben bestimmte(vgl. Proc. I 7), die Nachfolge zu sichern.Um diesen Zweck zu erreichen, beging ergegen sein eigenes Volk, ja gegen seineeigene Familie, gegen die Familie seinerBrüder Theoderieh und Genzo, sowie gegenalle Anhänger derselben unter dem vanda-lischen Adel die schrecklichsten Grausam-keiten; ja er, der eifrige Arianer, liess so-gar einen Bischof dieser Secte, den Patri-archen Iocundus, lebendig verbrennen, weiler mit der Familie des Prinzen Theoderiehbesonders eng befreundet war (vgl. V. V.II 5, 6). Dieser Patriarch Iocundus istohne Zweifel mit jenem Presbyter Iocundusidentisch, der zu Geiserichs Zeit gleichfalls' als Vertrauter des Prinzen Theoderieh, alsi eine Art von Hauscaplan desselben erscheint(F. F. I 14: ... Tlieodericus . . . a suo pro-hibetur Iocundo presbytero . . .). — Mit Un-recht behauptet übrigens F. V. II 5, Hu-' nerich hätte auch seinen Bruder Theoderiehi verfolgt (. . . Tkeodoricutn fratrem filiosquej eius . . . crudeliter coepit insequi); dieserI dritte und jüngste Sohn Geiserichs, irrthüm-lich von Procop Theodorus genannt, warbereits bei Lebzeiten des Vaters, undzwar schon vor Regelung der africanischen! Bodenverhältnisse, gestorben (vgl. Proc.
| I 5). Nachdem Hunerich so durch Strömevon Blut seinen Thron genugsam gekittetglaubte, entschlug er sich, wir wissen nichtrecht, warum, plötzlich der bisher beobach-teten Rücksichtnahme auf Byzanz und be-gann, den fanatischen Hetzereien seiner Bi-schöfe nachgebend, in weit stärkerm Masseals je sein Vater, seine Aggressionen gegen! die katholische Kirche . Die Verfolgung warjedoch zunächst keine allgemeine. Tn dieI Zeit zwischen dem 19. Mai resp. 18. Juni 481! und dem 20. Mai 483 fällen folgende ka-1 tholikenfeindliche Acte des Königs: 1) Erliess die bereits oben charakterisirten Ge-| waltthaten gegen Diejenigen verüben, diej in der vandalischen Nationaltracht den; Gottesdienst des Bischofs Eugenius be-isucht hatten (F. V. II 3, 4). 2) Hunerich
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