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Christenverfolgungen.
pient eum Romani martyrem praedicare‘(I 14). 2) Als Bitten und Versprechungen
Geiserichs nichts über den Bekenner Archi-nimus vermochten, ,iubet (rex) eum subiresententiam capitalem, ita tarnen calliduspraecipiens, ut si in illa hora vibrantis gla-dii pertimesceret vitam, magis eum occide-ret, ne martyrem gloriosum fecisset; si au-tem fortem in confessione conspiceret, agladio temperaret. Sed ille ut columna im-mobilis . . . fortis effectus confessor rever-titur gloriosus. Etsi martyrem invidus ho-stis noluit facere, confessorem tarnen no-strum non potuit violare‘ (I 15). Fernerdeutet V. V. I 17 an, Geiserich hätte nichtbloss seine eigenen orthodoxen Unterthanen,sondern auf seinen Raubzügen vielfach auchdie katholischen Bewohner der Küstenländerbeider Kaiserreiche wegen ihres Glaubensbehelligt (quae vero | Geisericus ] in Hispa-nia, in Italia, Dalmatia, Campania , Cala-bria, Apulia, Sicilia, Sardinia , Bruttiis, Ve-netia, Lucania, Epiro veteri vel Helladegesserit, melius ibi ipsi, qui passi sunt, mi-serabiliter lugendo [al. lugend«] narrabunt).Indess hat es sich, dem Charakter jenerRaubfahrten entsprechend, da sicher ebensowenig um systematische Religionsver-folgungen gehandelt, als das in den Jahren429—435 auf africanischem Boden der Fallwar (vgl. oben 267 f.); es war dem Königin erster Linie um Befriedigung seiner Beute-lust zu thun. Nur beim ersten Raubzugdes Königs, dessen Ziel Sicilien war, istes auch zu einer systematischen Re-ligionsverfolgung gekommen; Idatius(Chron. ad a. 440) berichtet ausdrücklich,Geiserich hätte damals ,praesentibus episco-pis suis‘ die sicilischen Katholiken auch we-gen ihres Glaubens belästigt. — Der Er-folg der Geiserich-Verfolgungen scheint keinerheblicher gewesen zu sein. Es will frei-lich nicht viel besagen, dass uns V. V. I16 nur eine einzige Apostatin, die Fraudes Bekenners Saturus, namhaft macht;denn wir werden bald sehen (im folgenden§ 2), dass er die Zahl der Lapsi der Hune-rich-Verfolgung gewaltig, und zwar ab-jsichtlich, unterschätzt hat. Wichtiger in!der angedeuteten Richtung ist aber derUmstand, dass der africanische Episkopatin den ersten vier bis fünf katholikenfreund- jliehen Jahren Hunerichs es nicht für nöthig igehalten hat, in einer Synode über die den ;Lapsi aus den Zeiten der vorigen Regierungaufzuerlegenden Pönitenzen zu berathen, 1wie solches bezüglich der Abtrünnigen ausdem Sturme der Hunerich-Verfolgung unter jGuntamuml geschehen ist. - Was endlich;den Charakter Geiserichs betrifft, so schil-;dert uns Victor mit Bewusstsein diesen jVerfolger seiner Glaubensgenossen als einenUnmenschen, der mit der Parität eines Ty- j
rannen gegen seine romanischen und ger-manischen Unterthanen mit gleicher Grau-samkeit wüthet. Das richtige Bild sei-nes Charakters lässt sich aber mit Hülfeeiniger ruhiger gehaltenen Quellenberichtedes 5. und 6. Jahrh. herstellen. So istz. B. die hohe staatsmännische Bedeutungdes Mannes, abgesehen von seinen Reli-gionsverfolgungen, die man mit Dahn I244 f. als sittlich und politisch gleichverwerfliche anzusehen hat, durch Schrift-steller wie Iornandes und die vortrefflichenByzantiner Priscus, Malchus und Procopius,und sogar durch gelegentliche Zugeständ-nisse, die Victor selber fast unwillkürlichentschlüpfen (I 4, 8, 17), bezeugt. Aberauch sittliche Vorzüge des Vandalen lassensich quellenmässig belegen: dass er die alt-germanische Vorliebe für die Tugend derKeuschheit in keiner Weise verleugnet, be-weist das begeisterte Lob Salvians (De gu-bern. Dei 1. VII, c. 20—22 , § 84—1Ö0,ed. Halm Monum. German, hist, auctorumantiquissimorum, T. I pars prior, Berolini1877, 99—102) und dass er wahre Tu-gend auch an Romanen zu schätzen wusste,erhellt aus der grossen Auszeichnung undAchtung, mit der er den edlen Friedens-vermittler des Kaisers Zeno, den PatricierSeverus, behandelt, einen wahrhaften Ehren-mann, der es sogar verschmäht, vom Königdie den Gesandten zukommenden Ge-schenke anzunehmen, und als einzige Gunstvon Geisericli sich die Freilassung der Kriegs-gefangenen ausbittet (vgl. Malch. Hist. 260 f.,c. 3). Vgl. die treffende Charakteristik desgewaltigen Vandalenkönigs bei Papencordt(107—109) und Dahn (259).
2) Das von Geiserich am Abend seinesLebens angebahnte freundliche Doppelver-liältniss des vandalischen Reiches zu By-zanz und den Katholiken wurde auch vonGeiserichs Sohn und Nachfolger Hunerich (reg. von Ende Januar 477 bis 13. Dec. 484)während seiner ersten fünf Regierungsjahreaufrecht erhalten. Zwar kam es gleich An-fangs zwischen beiden Höfen zu Differen-zen, aber Hunerich ordnete eine glänzendeGesandtschaft nach Constantinopel ab undstellte, in allen streitigen Punkten nach-gebend und durch das kluge Entgegenkom-men des Kaisers Zeno, der die Vertreterdes Vandalenreiches mit grösster Auszeich-nung empfing, bestens unterstützt, Friedeund Freundschaft wieder her (vgl. Malch.Hist. 239 f., c. 5). Und was seine katho-lischen Unterthanen betrifft, so behandelteer sie Anfangs mit grosser Schonung; erbewilligte ihnen unverkürzte Cultusfreiheit,überbot sogar die zuletzt von seinem Vaterden Orthodoxen bewiesene Huld; denn imJ. 481 gab er im Zusammenhang mit demerneuten Friedensvertrage mit Byzanz aut