Dos ecclesiae — Doxologie.
377
Yermuthung nahe, dass, wie man in pro-fanen Prachtbauten die Teppiche in musi-vischem Marmor nachbildete, so in der im5. Jahrh. zur Kirche umgewandelten Basi-lika des Iunius Bassus aus dem J. 317 {deRossi Bull. 1871, 4 f., 54—56, Tav. I—IY)— man auch schon früh die Rückwand desBischofssitzes und der Bänke des Presby-teriums in gleicher Weise ausgeschmückthat. Für die bischöflichen Stühle ist diesum so mehr vorauszusetzen, als an densel-ben seit den ältesten Zeiten regelmässig eineRückwand angebracht war (s. Kathedra).Ein noch erhaltener Bischofsstuhl mit reichgeschmücktem Dorsale ist der des hl. Ma-ximinus in der Sacristei des Domes zu Ra-venna aus dem 6. Jahrh.; wie der ganzeStuhl, so ist auch das Dorsale mit elfen-beinernen Reliefdarstellungen aus dem A.und N. Test, belegt (s. Abbildung in Müller-Mothes Archäol. Wörterb. 201). heuser*
DOS ECCLESIAE, die Ausstattung derKirche und ihrer Kleriker, welche IustinianNovell . 67 Allen, die eine Kirche bauten,auf erlegte. Yon ihr machten dann spätereConcilien ( Com. Epaon. 517, c. 25; Aurel.IV, 541, c. 33; Bracar. II, 572, c. 5; Tö-tet- IY, 633, c. 33) die Weihe der für dieI>etr. Kirche bestimmten Kleriker und dieConsecration derselben abhängig.
DOXOLOGIE (ooro).o~{(o.) heisst eine dop-pelte, in den liturgischen Gebrauch aufge-nommene Lobpreisung der Dreifaltigkeit.
L Die grosse D., das Gloria in excelsisßeo et in terra pax hominibus bonae vo-luntatis u. s. f., wie es jetzt in dem Gloriader hl. Messe recitirt bez. gesungen wird.In allen wesentlichen Stücken wird es be-reits in den apost. Constit. VII 47 gegeben.Im 4. und 5. Jahrh. muss diese D. ziem-lich verbreitet gewesen sein. Die unter dieWerke des hl. Athanasius aufgenommeneSchrift De virginitate, die Regula s. Cae-sarii Arelatensis c. 21 enthalten sie, jenezwar nur tlieilwoise, Chrysost. Hom. LXIXin Matth , und Hom. III in c. 1 Ep. adColoss. giebt ihren Anfang. Abt Alexander,der Stifter der Akoimeten, soll 428 sie inseinem Kloster eingeführt haben ( Rolland.Act. SS. lanuar. I 1025). Nach dem Chron.J'uronense bei Martine Coli. Ampi. IY 924wäre sie von Hilarius von Poitiers gedichtetworden. Andere lassen sie noch älter undidentisch sein mit dem ältesten, von Plinius erwähnten Hymnus der Christen — ohneBeweis. Weder lustin (Apol. 1 65) nochCyrill. Hieros. (Catech. V in Petr. Ep. I)sprechen von ihr als einem Bestandtheileder Liturgie. Nach dem Pontificalbuch hättetapst Symmachus (498) verordnet, dassdiese D. an allen Sonntagen und Märtyrer-
festen gesprochen werde, Gregor d. Gr.dies auf die Bischöfe und das Osterfest be-schränkt. Nikolaus I dehnte diese Sitteauch auf den Gründonnerstag (Ep. 19, Har-duin V 343) aus. Den Priestern wurde dieAbbetung des Gloria in excelsis in derMesse erst im MA. gestattet. Wie es scheint,erhielten zuerst die Mönche von Monte Cas-sino von P. Zacharias das Privilegium (Bull.Casin. Constit. II, VII, n. 6); im 12. Jahrh.erlangten französische Mönche ein ähnlichesPrivileg von Calixt II 1120 (s. Calixts Briefan den Abt Franco von Tournus, HarduinVI, II 1963). Am frühesten scheint die D.laut der mozarabischen Liturgie in Spanien allgemein eingeführt worden zu sein. Schon633 nimmt das IV. Conc. Toletan. can. 13Veranlassung, dieselbe zu vertheidigen.
Sehr alt scheint die Sitte gewesen zu sein,welche der Ordo Rom. I u. II bezeugt, nachwelcher der Pontifex bei Anstimmung desGloria sich zu dem Volke wendete und derChor das et in terra pax hominibus respon-dirte, wie das noch Ilildebert von Toursbestätigt. Im 12. Jahrh. dagegen bezeugtHonorius von Auxerre (Gemma animae c. 93),dass der Priester sich beim Gloria gegenOsten wende. Dass dasselbe auch ausserder Messe bei besonderen Veranlassungenangestimmt wurde, lesen wir bei Greg. Turon.(De mirac. s. Martini II), Chrysost. a. a. 0.,wie auch Greg. M. mehrere seiner Briefemit dieser Danksagung beginnt. Noch im9. Jahrh. wurde der Hymnus (wie das Kyrie)stellenweise griechisch recitirt, was also imAlterthum wol auch zuweilen in abendlän-dischen Kirchen stattfand. Vgl. MartineDe antiq. eccl. discipl. in div. celebr. offic.c. 12, § 20, p. 89. Binterim Denkw. IV,3, S. 309 ff.
II. Die kleine D. ist der in dem Offi-cium so oft angewendete Versikel GloriaPatri et Filio et Spiritui Sancto, sicut erat inprincipio et nunc et semper et in saeculo sae-eulorum. Amen. Wann und von wem dieseD. eingeführt wurde, ist gänzlich unbe-kannt. Nach Einigen verdankten wir die-selbe dem Concil von Nicaea , nach Anderndem B. Flavian von Antiochien {BinghamXIV, II § 1; Bona C. 16 de div. Psalmod.);Binterim (Denkw. IV, 1, 424 f.) beruft sichauf die Acta s. Ignatii (welche in dem Cod.Colbert. schliessen: oi’ ... h Xptaxöi ’lrjaoüxio xupup rjp.5iv, 3i’ oo y.al p.s& oo xiö -axpl■f) ootja xal to xpaxos aöv xu7 äqüp uvsop-axtJe?« atcüvac. dp.V)v), die Acten des hl. Poly-karp (ähnlicher Schluss: iS r t Sofa aöv xcoiraxpt xal xco ouö xal xto orpcp TivEop-axi eiexoö? aiojva; xüiv at<ov cov. ap.vjv) und die vonJ Ruinart herausgegebenen Acten der scilli-! tanischen Märtyrer, des hl. Victor, des hl.
| Victor, des hl. Theodotus, des hl. Yincen-i tius und der hl. Agape und Chionia, welche