Gürtel — Güter.
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GÜRTEL, s. Kleidung, liturgische.
GÜTER. Die Väter unterscheiden stetseine doppelte Art von Gütern, himmlischeund irdische, ewige und vergängliche G.,und ordnen naturgemäss letztere den er-steren unter. Da das Himmelreich daswahre Ziel des Menschen ist, so kommenfür ihn in letzter Linie nur die G. in Be-tracht , welche ihn in Erreichung diesesZieles fördern, und von ihnen handelt ge-wissermassen die gesammte kirchliche Wis-senschaft. Bei einzelnen Vätern finden sichauch Reflexionen über die irdischen G. unddie bezüglichen Anschauungen sind hier kurzdarzustellen. Schon Clemens von Alexan-drien wurde durch den Umstand, dass ein-zelne Aussprüche des Herrn über die Rei-chen dahin missverstanden wurden, die irdi-schen G. seien an sich ein Hinderniss desHeiles und der Besitz von Reichthum demChristen schlechthin verboten, zu einer nä-hern Untersuchung über die Natur und dieBedeutung der irdischen G. veranlasst under bemühte sich, in seiner Schrift Ti's 6aojjöp.evoc idousioc jenem Irrthum gegen-über die wahre Lehre des Christenthumsdarzustellen. Sein Bestreben ist ihm ge-lungen, und die Doctrin, welche er vortrug,blieb demgemäss in der kirchlichen Wissen-schaft fortan im Wesentlichen bestehen.Seine Hauptsätze sind folgende. Der Be-sitz von irdischen Gütern ist durch dasEvangelium nicht nur nicht verboten, son-dern er bewährt sich sogar als ein socialesBand, indem die Gesellschaft sich lösenwürde, wenn Niemand mehr etwas besässe,und er dient auch dem Streben nach demHohem, indem der Nichtbesitzende durchdie Sorge für die Existenzmittel von demBessern abgezogen wird. An und für sichindessen sind die irdischen G. moralischindifferent, weder gut, noch bös, und sieerhalten eine ethische Bedeutung erst durchden Gebrauch, den der Besitzer von ihnenmacht. Dieser Gebrauch kann ein doppeltersein, ein guter wie ein schlimmer, ein wolil-thätiger wie ein selbstsüchtiger; er sollaber ein guter sein, indem der Mensch, dermit Gütern gesegnet ist, die Verpflichtunghat, sie zu seinem und des Nächsten Bestenzu verwenden (Ttc 6 a<o£op.sv<K c. 12—15).Diese Pflicht wurde indessen, wie ihn einBlick auf die Reichen seiner Zeit belehrte,thatsächlich nur sehr selten erfüllt, undso nannte er mit Berufung auf I Tim. 6, 10an einem andern Orte (Paedag. III, c. 3)zwar nicht den Besitz von Gütern, aberdas ungeordnete Trachten nach ihnen, dieGeldgier, eine Burg des Lasters. Im We-sentlichen die gleichen Gedanken und bis-weilen in dieselben Worte gekleidet findensich in den Schriften des hl. Chrysostomus,
und man sieht leicht, dass auch er denBesitz von Reichthum gegen falsche An-kläger zu vertheidigen und umgekehrt dieReichen zu einer Verwendung ihrer G.im Geiste des Christenthums zu ermunternhatte. Er bemerkt unter Anderm, der Reich-thum sei an sich nichts Böses und nichter selbst sei anzuklagen oder zu verwerfen,sondern sein Besitzer, der einen schlechtenGebrauch von ihm mache (Opp. ed. Montf.III 52, 406; V 508); für denjenigen, aberauch nur für ihn, der ihn gut verwende,sei er nicht bloss kein Uebel, sondern so-gar ein Gut (VI 28, 150); der Mensch solleder Herr seiner G. und nicht ihr Sklavesein, und dieselben heissen darum v.-c7)p.a-o,damit er sie besitze und nicht sie ihn, dasGeld (die allgemeinste Form der materiellenG.) heisse desshalb yp^p-ata, damit er es(zu seinem Heile) gebrauche und nicht um-gekehrt es ihn in seinen Dienst ziehe (III152). Ist ihm aber einerseits der Besitzvon Gütern etwas Erlaubtes, so ist ihmanderseits nach dem Worte des Herrn zudem reichen Jüngling, und weil der Reich-thum unter Umständen leicht Gefahr bringt(VII 183, IV 634), ihre Dahingabe etwasBesseres. Der hl. Augustin betrachtet dieirdischen G., weil sie eine Gabe Gottes sind,als ein wahrhaftes Gut, wenn auch nichtals ein grosses, da sie auch den Bösen zuTheil werden, und er bemerkt, Gott ver-leihe sie eben desshalb einerseits den Bösen,damit sie nicht zu hoch geschätzt und zuheftig begehrt werden, anderseits den Gu-ten, damit sie nicht als etwas Böses er-scheinen; er entziehe sie hinwiederum bei-den, um die Einen durch ihren Verlustzu prüfen und zu bewähren, die Anderenzu strafen (Ep. ad Bonif. 220; De civ. DeiI, c. 8); der Gläubige lasse sich durch sienicht von Gott und seiner ewigen Heimatabziehen, sondern er bediene sich ihrer,um die Lasten des vergänglichen Körpersleichter zu ertragen und den Nächsten zuunterstützen (De civ. Dei XIX, c. 17).
Da in dem Angeführten der Ideenkreis,in dem sich die Väter bewegen, wenn sievon den irdischen Gütern sprechen, imWesentlichen erschöpft ist, so ist es über-flüssig, weitere Aussprüche von ihnen bei-zubringen und zur Verhütung eines Miss-verständnisses nur noch Eines zu bemerken.Da das Streben nach irdischen Gütern ansich mehr oder weniger allen Menscheneignet und da der Besitz von Reichthumnicht gar selten mit Geiz und Härte ver-bunden ist, so enthalten die Schriften derVäter weniger eine Aufforderung zum Er-werb, als eine Aufforderung zur richtigenVerwendung der G. und zu ihrer Dahin-gabe um Christi willen. In einigen Fällenreden dieselben über Geld und Gut, über