Inschriften.
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Für die drei ersten Jahrhunderte giltNachstehendes. Die beiden Consuln werdengewöhnlich genannt (wie noch hie und daim 4. Jahrh.), meist mit Abkürzung der Na-men, selten bleibt einer aus; ihre Reihen-
folge ist die officielle, während sie späteroft den Namen des einen Consuls
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sulatsjahre kommt seit Ende des 4. Jahrh.BIS und SECVNDO vor. Erst seit dem4. und 5. Jahrh. begegnet es, dass Jemandprimus consul heisst.
Seit man bei der Tlieilung des Reiches
nicht
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oft durcheinandergeworfen wird; die beidenNamen sind durch ET verbunden; nur ein-mal fehlt diese Partikel (204), wo, wassonst auf christlichen Titeln auch nicht derFall ist, alle drei Namen der Consuln an-
kannte, tritt die Rechnung post consulatumauf (zuerst 307), gewöhnlich abgekürztPOST CONS, POST CONSS oder einfacherPOST und POS, seit c. 450 gewöhnlichPC, und man zählte dann weiter: Herum
gegeben sind. Das Herum und ter eines; p 0S f consulatum (des 2. Jahres) und HerumKonsulats wird oft ausgelassen, wenn das j a fq Ue Herum, oder et Herum (des 3. Jahres).Datum dadurch nicht zweifelhaft wird. Ist; j); e Unterbrechung der Consulatsiahre nachnur ein Consul ohne Angabe seiner Con-. Basilius d. J. 542 veranlasste, die Postcon-
sulate genannt, so ist sein erstes anzunehmen.Bis zur Mitte des 3. Jahrh. kürzt man
sulatsjahre während langer Jahre fortzu-rechnen (542—565), wobei die Einen die
consulibus durch COS, dann durch COSS,! Aera mit dem Consulat selbst 541 (epocliaCONS, CONSS, im 4. Jahrh. ist COS selten, Victoriana), die Andern mit 542 (epochauach dem 4. kommt es gar nicht mehr vor. Marcelliniana) begannen. Letzteres war vorCOSS erwies sich seit 425; CONS ist im K. Iustin officielle Zählung, mit dessen Con-4. Jahrh. üblich (in zwei I. von 249 und j sulat (566) begann man einen neuen Post-279 auch = consulibus) , seit Diocletian j consulatscyklus von 9 Jahren, der indessenschreibt man für den Plural CONSS. Um j stellenweise, wie in Gallien, nicht zur all-die nämliche Epoche kommen auch die Sigla j gemeinen Geltung kam, so dass man fort-CC • SS • und CS ■ auf, die aber im 5. Jahrh. fuhr, zu zählen 25, 26, ja 29 Jahre postselten sind, im 6. nur einmal auftreten. j consulatum Basilii iunioris.
CONSVLIBVS ausgeschrieben kommt aufchristlichen Epitaphien nur zweimal, 343und 348, vor.
Auf christlichen Steinen selten ist die
War der Consul der andern Reichshälfteunbekannt, so half man sich statt der Post-consulatsjahre mit der Formel: et qui deOriente (occidente) fuerit nuntiatus (xal toü
Sitte, bei wiederholtem Consulat nur die örjXtollrjaojxsvou), oder man setzte dem be-zahl mit W eglassung der COS anzugeben, kannten Consul ausdrücklich orientalis, oc-
Seltsamer noch ist die Weglassung der Na-men bei blosser Notirung der Consulats-jahre: TER • ET • SEMEL • COSS = 202,wo Septim Sever zum dritten-, Caracallazum erstenmal Consul waren.
Seit Mitte des 4. Jahrh. findet sich CONSvor statt hinter dem Namen des Consuls,was im 5. und 6. Jahrh. herrschend wirdund wo dann in der Regel CONSVLATVzu lesen ist; doch trifft man in Verbindungmit diesem Ablativus constr. den Ablativus
cidentalis bei: IOHANNE ORIENTALEYCL . CON (= 538).
Das IMP ( imperatore ) vor Augusto kommtauf christlichen Steinen vor Ende des 6.Jahrh. nur zweimal vor, 279; später be-deutet es nach de Rossi’s Ansicht nicht■imperatore, sondern imperante oder imperio.Im 6. Jahrh. tritt auch das Regierungsjahrdes Kaisers auf, denn AYG usto geht demPP ( perpetuo) voraus. Z. B. IMP D NI VST INO PP AYG AN VI INI) Y (= im-
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statt des Gen etivu s: CONSVLATV olybrio plante domino nostro lustino perpetuoet PROBINO VV CC (395). Ebenso macht (nicht patre patriae) Augusto, anno sexto,
auf den griechischen I. um dieselbe Zeit 1 ri - 1 ~
der alte t. t. ond-tot; dem uira-cei q Platz.
Man begann zur selben Zeit den Consuln,welche nicht Augusti oder Caesares waren,das VVCC oder VC (viri darissimi) beizu-setzen. Später wurde dieser Titel prägnantgebraucht und das consule oder consulibusgeradezu weggelassen.
Mitglieder derselben Familie wurden seitden Antoninen schon durch SENIOR und[VNIOR unterschieden; wir sehen solcheBeispiele aus der Zeit des Valentinian I,häufiger ist er im 5. und 6. Jahrh., noth-wendigerweise, wo man das Jahr nur mehr j und nicht bloss bei Consuln, welche zugleichnach einem Consul bezeichnete. j Cäsaren waren; die Caesares heissen jetzt
Für das ITERVM in der Zahl der Con- i ßorentissimi und beatissimi.
indictione quinta (= 571). Gegen Ende des4. und zu Anfang des 5. Jahrh. findet manstatt AVGG (— augusti ) AAGG undAAVVGG. Die Sigla DD • NN (= dominisnostris ) -werden vom Anfang des 3. bis Endedes 5. Jah rh. getroffen; noch viel spätersind DOM . N und DOMNO. Auf Unacht-samkeit der Steinmetzen beruht, wenn DDNN einigemal vor dem Namen nichtkaiser-licher Consuln vorkommt. Der zu Zeitendes Commodus und Sever den Caesarenzustehende Titel nobilissimi begegnet unsauf christlichen Steinen erst im 4. Jahrh.