Jungfrauen. öl
untersagt, dass unter allen Umständen die I,führte ein ganz geistliches Leben 1 P' ; cqicoScheidung, nach einigen Verordnungen so- "veiSjuxti ~<jXi-r£tj<jap.evr|) und endete zu Ephe-gar eine Trennung des einen Theiles durch sus (ap. Euseb. II. e. UI 31 und IV 24).den Tod ( Innoc . I Ep. 2 ad Vict. ep. Ro- Scheint es nicht, als ob die zwei ersterentomag. c. 13; cfr. Conc. Elib. c. 9) zum bloss für sich und vor Gott jungfräulichAntritt der Busse als unerlässliche Bedin- lebten, während letztere auch in der öff'ent-gung galt. Wer dagegen nicht öffentlich liehen Meinung als eine solche galt, dieund feierlich, sondern bloss für sich das- ein- für allemal ohne Rückhalt und un-selbe Gelübde getlian hatte, der durfte hei- widerruflich über sich entschieden hatte?raten, nur musste er, um zur Communion Wie dem auch sei, gewiss ist, dass die J.,Zutritt zu erlangen, wegen des gegen Chri- welche die Kirche als solche kannte, instus begangenen Treubruchs mit dem Mit- höchstem Ansehen standen (cfr. Ct/pr. Deschuldigen Busse thun. Derselben Praxis hab. virg. 3) und dass man alle Vorkeh-begegnen wir auch im Orient, Der hl. Epi- j rangen traf, um das Verderben der Sündephanius (Haeres. 61, n. 7) spricht aus- von ihnen fernzuhalten. Als virgines san-drüeklich von solchen, ,die nicht vor den I ctae im Gegensatz zu den virgines hominumMenschen, sondern bloss vor Gott sollten sie beständig den Schleier (dicatumProfess gethan haben 4 und findet bloss bei Deo habitum, Tertull. De virg. vel. 3) tra-letzteren eine Ehe noch für zulässig. Um die gen, gemeinschaftliche Bäder, öffentlicheExistenz eines Gelübdes, das die Ehe, wenn Lustbarkeiten, Hochzeiten , übertriebenenauch nicht ungültig, so doch für immer Schmuck, überhaupt Alles meiden, was demunerlaubt machte, im christlichen Alterthum himmlischen Leben, das sie mitten in derzu bestreiten, hat Bingham (Origines VII 4, Weit zu führen hatten, auch nur im Min-t. III 100, Hai.) diesen Unterschied bei Epi- desten widersprach (cfr. Cypr. 1. c.). Siephaniiis nicht bloss übersehen, sondern sich bildeten in der Kirche einen eigenen Stand,auch noch erlaubt, seiner Uebersetzung in den sie nach sorgfältiger Prüfung mit-die im Text nicht befindlichen Worte ,vir- telst einer Consecration vom Bischof auf-ginitatis professus 4 hinzuzufügen. Ferner genommen wurden (Ambros. Ad virg. laps. 5),will er das auf die J. bezügliche Gesetz hatten im Gotteshaus einen bestimmten Platzlovians bloss gegen raptores gekehrt sein (Ambros. 1. c. 6) und genossen die hohelassen, eine Deutung, die geradezu dem Auszeichnung, ihre Kamen in eine beson-V\ ortlaut widerspricht (cfr. Sozom. VI 3; dere Matrikel eingetragen zu sehen, woherCod. L. 5, I 3). Solche Versehen sind ge- sie auch virgines ecclesiasticae oder cano-wiss nicht geeignet, um einer Ansicht Cre- nicae hiessen (cfr. Socrat. II. e. I 17; So-dit zu verschaffen. Koch könnte man den zom. VIII 23; Basil. 1. c.). Ursprünglich19. Kanon der Synode von Ancyra gegen wohnten sie bei ihren Eltern, oder wurden,die hier vertheidigte Auffassung geltend wenn diese todt waren, nach c. 31 dermachen. Nach demselben hatten,alle, welche Synode zu Hippo vom J. 393, von demJungfrauschaft gelobten und das Verspre- Bischof oder Priester ehrwürdigen Fraueneben brachen, bloss die Strafe der Biga- anvertraut, mit denen sie leben mussten,mie (successiva) zu erstehen, d. li. sie um ihren guten Ruf nicht zu verletzen,wuiden, wie Basilms d. Gr. sagt (Ad Am- Einen solchen Aufenthalt nennt Ambrosiusphil. ep. 199, c. 18), auf ein Jahr ausge- ein sacrarium virginitatis (De virg. I 10),schlossen. Allein hier wird bloss für den woraus in der Folge die FrauenklösterBruch des Keuschheitsgelübdes ein Straf- entstanden. peters.
mass festgesetzt, keineswegs aber eine etwa II. Eine bildliche Darstellung einer Con-versuclite Ehe als erlaubt dargestellt. Uebri- secration von virgines velandae, also diegens hat der hl. Basilius (1. c.) nicht bloss Feier, welche Gregors d. Gr. Missa superjene Strafe verschäi’ft, sondern auch für ancillas velandas (vgl. Marterte De antiq.den Fall, dass eine Jungfrau heiratet, die eccl. rit. II 6) enthält, sieht man in derNothwendigkeit einer Trennung vom Mit- Figur 57 abgebildeten Scene aus einemschuldigen als selbstverständlich angesehen. Wandgemälde von S. Priscilla. Bosio 549Nach dem Vorangegangenen kann nicht erblickt in der Jungfrau, über welche diegeleugnet werden, dass seit den frühesten sitzende Greisengestalt die Hand auszu-Zeiten ein Keuschheitsgelübde bestand, das, strecken scheint, die hl. Praxedis oder Pu-wenn es öffentlich und feierlich abgelegt dentiana; ihm sind Aringhi II 305, Bottariwurde, als unwiderruflich galt. Nach einem Tav. CLXXX, neuestens Garrucci Tav.Bericht des Polykrates von Ephesus aus dem ! CXXVIll ’, Perret III, pl. 28, Marti gut/ 2Ende des 2. Jahrh. wurden von den Töch- 794, ich in der R. S. 2 327 in dieser Auf-tern des hl. Philippus, die schon die Apo- fassung gefolgt, von denen die Meisten instelgescliiclite als ,J. 4 bezeichnet (21, 9), der dritten Person einen Archidiakon sa-jzwei alt in der Virginität 4 frsTfripaxurai vap- hen (!). V. Schultze Archäol. Stud. 182 f.ilsvoi) und starben zu Hierapolis; eine dritte I macht dagegen geltend, dass das Bild, wel-
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