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Zweiter Band. I - Z.
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Katechetisclier Unterricht.

uns überkommenen Berichten nicht ganzsicher herzustellen. S. die verschiedenenVersuche, die Schwierigkeiten zu lösen,bei Langemack Hist, catechet. I 54 ft'.88 ff'. 121 ff. 148 ff. 151 f.; Keuffel (derübrigens an besoldete Professoren denkt,ähnlich wie Vicecomes p. 113 und MorinCatech. expiat. 47. 49. 117 f.) Hist, schol.inter Christ. § 5 p. 23 sq.; Guericke I 99;Probst Lehre u. s. f. 183 f.

6) Ganz besonders aber galt die letzteVorbereitung vor der Taufe und die Mit-theilung der wichtigsten christlichen Go-heimnisslehren (s. Mysterien und Neophy-ten) nach derselben als Aufgabe des Bi-schofes. Wir finden desshalb sowol dencompetenten Unterricht, wenigstens denüber das Symbol, wie die Katechesen fürdie Neophyten, meist von den Bischöfen( Clem. Honi. IH 67. 73; Const. ap. II 32,III 5; Paulin. Vita Ambros, n. 38; Conc.Laodic. 8, 46; Theodor Lect. Excerpta II32) besorgt. Die Art. Katechet. Unter-richt (n. 7. 24) und Neophyten bieten da-für Beispiele in Menge. Jedoch konntesich auch hier der Bischof durch einenPresbyter vertreten lassen (Conc. Laodic.8, 46; Const. ap. III 26). So hat in derKirche zu Jerusalem, in der sonst derBischof den letzten Unterricht vollzog, wiewir von Johannes von Jerusalem wis-sen, Bischof Maximus im J. 348 den-selben durch Cyrillus, den ersten seinerPresbyter, ertheilen lassen. wkiss.

KATECHETISCII ER U X T E K RI C H T.1. Meldete sich Jemand bei der Kirchemit der Bitte um Aufnahme, so wurdeihm dieselbe nicht ohne Weiteres, sondernnur auf Grund einer strengen Prüfung,und auch so nur vorläufig gewährt (s.Kutechumenen 5). Natürlich musste ihmdabei wenigstens im Allgemeinen klar ge-macht werden, was er in seinem Denkenund Lehen aufzugehen, zu ändern undneu anzunehmen, welchen Pflichten er sichzu unterwerfen und was er hiefür zu er-warten habe. Der Bittsteller sollte zumVoraus klar wissen, was er beginne, klarverstehen, dass er sich hier einer höherenAuetoritiit unterwerfen und einzig ewigeAbsichten verfolgen müsse ( Orig. Exhort,ad nmrt. 17). Nur so konnte seine Er-klärung Werth haben. Demgemäss mussteder Krstlingsunterricht die christlichenGrundlehren von Einem Gott, von einemewigen Lehen, von ewiger Strafe und Ver-geltung, sowie die Hauptsätze der Sitten-lehre umfassen. Dieser Vorhereitungs-oder Erstlingsunterricht hiess in der latei-nischen Kirche die ratechizatio rudium.Die also Vorzubereitenden, die wol in derKegel in Bezug auf die Kenntniss des

christlichen Glaubens und Gesetzes völligunerfahren waren, nannte man rüdes. Mandarf sich «also darunter nicht eine eigeneKlasse von Katechumonen vorstellen, wiedas wol öfter geschah, sondern es sinddiejenigen, welche ,Christen 1 werden wol-len , ehe und solange bis sie unter dieKatochuinencn zugolassen worden sind(vgl. Katechumonen 4).

2) Ueber die Einrichtung dieses erstenkatechetischon Unterrichtes haben wir eineausführliche theoretische und praktischeAnweisung in dom Buche des hl. Augustin,do catechizandis rudibus“, welcher alserläuternde Beispiele zwei Musterkateche-sen beigegeben sind, eine längere (c. 16, 24bis 25, 49) und eine kürzere (e. 26, 52 bis27, 55). Wir haben übrigens von demnämlichen Lehrer noch mehrere derartigeVorträge, s. 105, Enarratio in ps. 62 (V541—547, IV 606—618), und ein von Flo-rus aufbewahrtes Bruchstück (V 1517 f.).Der von Mai (Nova PP. bibl. I, I 226 ff.)aufgefundene Unterricht dürfte vielleichtauch hieher gehören, ist übrigens wahr-scheinlicher an Klosternovizen gerichtet.Dem zunächst steht der X<fy>c xaxif)y7)Tty.otGregors von Nyssa, übrigens weit wenigerfür den unmittelbaren Gebrauch berech-net, als vielmehr eine ziemlich hoch ge-haltene Anleitung zur Verwaltung dosKatechetenamtes, hei welcher neben an-deren Prägen, übrigens ohno genaue Aus-scheidung, auch der in Kedo stehendeUnterricht zur Spraelto kommt. Ausserdiesen besitzen wir meist nur gelegentlichekurze Andeutungen über die Einrichtungder Anfungskatoeheso bei Origenes (c. Gels.I 7, IH 15. 56, VI 10; in Jud. liorn. 6, 2;Exhort, ad nuirt. 17), in den Constit. ap.III 5, VII 39. 40, VIII 40), bei Dionys.(Hier. II 2 § 1), Cyrill, von Alexandria(Explan. ps. 44, 11—13. Mai Nova PP.hihi. 111, I 326), Theodoret (in Jleb. 6, 1,III 418 f.). Ausführlicher sind zweiUnterweisungen von Jacob von Nisihis,welche möglicher Weise hieher gehören(s. 1 u. 7. Anlonelli 1756, 2—19; 245 f.Galland V, III ff. LVIII). Des Eusebiusvon Caesarea Expl. in ps. 134 {Mai Novahihi. IV, I 79) dürfte eher den Unterrichtfür Kuteehumcnen der ersten Klasse imAuge haben. Dagegen gehören hieherwieder Tertullian (Idol. 24), Cyprian ep. 52atl Antoniun. (prius) und besonders dessenausführliche zum Losen bestimmten dreiBücher Testimonia, durch welche ,einst-weilen die erstem Grundlagen des Glau-bens gelegt werden sollen 1 . Eingehenderhandelt auch von der Einrichtung diesesUnterrichtes Ambrosius (in Lucam l. VI,107—109). Von Leo d. Gr. besitzen wireine wirklich abgehaltono Katechese dieser