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Lichter.
Yon dem Himmel als ,Licht des Herrn 1ist auf altchristlichen Grabsteinen theilsin affirmativer, theils in optativer Form dieRede. Die affirmative Redeweise kommthäufiger vor als die Optative. In letztererredet ein von Le Blant Reponse ä unelettre de 1680, p. 13 angeführter Denk-stein: DEYS TE DEPRECOR YT PARA-DISVM LYCIS POSSIT VIDERE. Diemeisten Denkmäler der alten Christen spre-chen die positive Ueberzeugung aus, dassdie Seelen ihrer Mitbrüder, ,derer die Weltnicht [mehr] werth war 1 (Hebr. 11, 38),eingegangen seien ins Paradies des Lich-tes. So liest man auf dem Denkstein einerjungen Märtyrin: AETERNA TIBI LYX
TIMOTHEA IN
{Mai Collect. Yatic.
I, p. 450), sowie auf dem eines Kindes:CYIVS SPIRIT VS IN LYCE DOMINISVSCEPTVS EST ( Giorgi De monogram.Christi p. 33), und auf einer metrischenInschrift des Jahres 363 {de Rossi Inscr.,p. 88): RECEPTVS syi/ENDORI CYM LV-MINE CLARO. Ein Epitaph vom J. 393{de Rossi 1. c. p. 180) giebt das ewige Lichtals Belohnung des (lebendigen) Glaubensan Christum an: IN CHRISTYM CRE-DENS PREMIA LYCIS //ABET. Wennauf Denkmälern des 4. Jahrli. gesagt ist,dass der Verstorbene aus Finsternissenzum Lichte eingegangen sei, so ist unterdiesen Tenebrae entweder das irdische Le-ben oder (vielleicht auch) der Reinigungs-ort zu verstehen. Auf einer Inschrift vonVaison {Le Blant Inscr. I, p. 13) steht:A TENEBRIS LYMEN PRAEBENS DELVMINE YERO (vgl. die Vision der hl.Perpetua, Ruinart p. 139 und MarlignyDict. p. 439, 2. ed).
Ganz anders auf den Grabmonumentenderer, ,die keine Hoffnung haben 1 (I Kor.15, 58). Hier wird Klage geführt, dassder Verstorbene des Lichtes entbehre:TIIALLVSA • HOC ■ TVMVLO • CONDI-TA • LVCE • CARET {Mur. Tlies. p. 1384,n° 7). HIC IACEO IN TENEBRIS undHIC IACET IN TENEBRIS {Le BlantInscr. ehret. I p. 13), wo noch weitereBeispiele angeführt sind. So wurde beiden Heiden der ,trostlose 1 Zustand nachdem Tode als Finsterniss gedacht.
Im christlichen Sprachgebrauch ist dieFinsterniss, im Gegensätze zum Lichte:
1) der Inbegriff alles Hässlichenund Schrecklichen. Der Mangel desphysischen Lichtes behindert das Gedeihendes animalen und vegetativen Lebens. Diephysische Finsterniss ist Sinnbild der gei-stigen. Letztere herrscht im Reiche derGeister, die Gott am feindseligsten gegen-überstehen. Hier auf Erden ist L. und F.,
Gut und Bös noch nicht geschieden; trittaber die Periode der Vollendung ein, dannist L. und F. geschieden für immer. Derdem Reiche des Satans Ueberantworteteist abgeschnitten von dem Lichte, d. i.von jeglichem Gute (Matth. 8, 12; 22, 13;Marc. 9, 43 u. s. w.). Die Finsterniss (weilVerneinung jeglichen Guten) symbolisirt
2) Heimsuchungen Gottes. So oftdie Propheten von Strafgerichten Gottesreden, sprechen sie immer von ,Finsternissund Dunkelheit 1 (Joel 2, 2; vgl. Sophonias1, 15), von ,Tagen, wo Trübsal sein wirdund Finsterniss, Zerrüttung, Angst undanhaltende Finsterniss 1 (Is. 8, 22. Job18, 5. Arnos 5, 18). Bei den ägyptischenPlagen war die Finsterniss wirklich oinTheil der Heimsuchungen, wie sie aucheintreten wird am Weitende. Die physischeFinsterniss ist
3) ein Symbol der geistigen, des
Irrthums, der Unwahrheit, derGottentfremdung, der Sünde. Da-her wird das unerlöste Menschengeschlecht,besonders die Heiden (Is. 60, 2) bei denPropheten genannt ein ,Volk, das im Fin-stern wandelt 1 (Is. 9, 2; vgl. Joh. 1, 5).Und überall, wo Gottentfremdung, d. i.Böses, ,Werke der Finsterniss 1 (Röm. 13,12), delicta pristinae caecitatis {Tertull. Debapt. c. 1), ja die Finsterniss selbst (,ihrwäret einst Finsterniss 1 , Eplies. 5, 8). [Eshängt mit dieser Anschauung zusammen,dass in mittelalterlichen Bauwerken dieNordseite Darstellungen, welche sich aufdie Finsterniss des Heidenthums und di«Sünde beziehen, die Südseite jenen, welcheauf Erlösung und Erleuchtung Bezug ha-ben. reservirt ist — eine Anordnung, dievor der karolingischen Zeit schwerlichnachzuweisen ist. A”.] münz.
LICHTER (lumina) und Fackeln. Esist über den Gebrauch derselben schonbei den Artt. Katakomben gehandelt wor-den ; Anderes wird seine Stelle unterLeuchter, Todtenbestattung, Taufe finden.Dass man zur Zeit der Verfolgung dieLeichenbegängnisse vielfach bei Nacht undalso auch mit Hülfe von L.n bewerk-stelligen musste, liegt auf der Hand,obgleich die regelmässige Abhaltung derBegräbnisse auch in den vorconstantini-schen Zeiten bei Tage erfolgt sein wird.Man mochte sich ja dabei, wie August.Hdb. III 293 meint, mit Tob. 1, 20. 21;2, 2 trösten. Iulians Gesetz, welches dienächtliche Todtenfeier allgemein wiedereinzuführen bezweckte, dürfte sich \ nerster Linie gegen die Uebung der Cnn-sten gerichtet haben. Das feierliche \ or-tragen von L.n (cerei ardentes) bei Lei-chenbegängnissen , also auch am läge,