Band 
Zweiter Band. I - Z.
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Liturgie.

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Grundlage aller anderen Liturgieen ist,ergiebt sich aus einer kritischen Analyseund Vergleichung der seit jener Zeit nach-weisbaren Riten, welche diese, in ein jehöheres Alterthum man zurückgeht, ein-ander um so ähnlicher und endlich mitder L. der apostolischen Constitutionenganz zusammenfallend erscheinen lässt.

Zu dem gleichen Resultate führen dienamentlich durch F. Frohst trefflich be-leuchteten liturgischen Bemerkungen undAnspielungen der vornicänischen Väter.Da die hhl. Clemens von Rom, lustin undIrenaeus schon gelegentlich besprochens md, so erwähnen wir liier nur den hl. Athe-

nagoras (Leg. pro Christ, c. 13), nachwelchem Gott bei der Darbringung desunblutigen Opfers als Schöpfer des Allsgepriesen wird; Cyprian (De orat. do-ffiin. c. 31) und Commodian (Instruct. 76)als Zeugen für das Sursum cor da, undOrigenes, welcher nicht nur (Ilom. 14 inlerem.) eine Stelle der L. citirt, sondernauch in seiner Schrift De oratione c. 14d >e ganze L., c. 33 nur den Kanon in ab-sichtlich verhüllter Rede, aber genau mitden apostolischen Constitutionen überein-stimmend, beschreibt. Inhalt und Anord-uung der so angedeuteten L. ist: Lectio-n en und Homilie, Entlassung der Kate-cliumenen,Energumenen und Busser, Gebetder Gläubigen, Fax, Oblation, Praefation(*n welche das Lob der Trinität und derDank für die Schöpfung aufgenommenWar) mit Sanctus, Kanon (enthaltend Dankihr die Verlieissung und Erlösung, Con-secration, Epiklesis, Memento für LebendeUnd Verstorbene, Schlussdoxologie), Com-"Winion, wobei der 34. Psalm gesungenWard, und Postcommunio. Diese bestimm-en und gleichlautenden Zeugnisse sindu ui so gewichtiger, als sieh die Väter je-,ler Zeit nur mit der grössten Zurückhal-u "g über liturgische Dinge äussern.

IV. Während sich in den drei erstenChristlichen Jahrhunderten keine sicheren.puren von rituellen Verschiedenheiteninnerhalb der Christenheit nachweisen las-e u (denn dass etwa Origmes die Bezeich-hng der Cherubim und Seraphim als dert/ 0 T y iUuxaTa £‘“ a am Schlüsse der Praefa-jy®> der Marcus-L. und die alexandrinischesch ^• “Gonsformel aCiga ayiov zu kennenj? ? ln I> kann kaum in Betracht kommen),5 “u von der Mitte des 4. bis zu der desder t^ 1 ' e * no uicht unerhebliche RevisionDl , • s ^ a H) welche in den einzelnen Mittel-,j- * en ‘les kirchlichen Lebens selbstän-Ento7^?^ enommen ward und daher dieSo iv U1 'S ^ er einzelnen Riten bewirkte,hl R ai - 7 - es m öglich, dass zur Zeit desvon Ws ( Do S P ir - sancto c. 29) die L.eucaesarea, weil seit dem Episcopnte

des hl. Gregorius Thaumaturgus unverän-dert gehlieben, den Eindruck des Ver-alteten und Unvollkommenen machte. DieVeränderung betraf vor Allem das grosseeucharistische Gebet, den Kanon, theilsum ihn gegenüber der arianischen Häresiedogmatisch schärfer zu präcisiren, theilsum ihn abzukürzen, da die stärkere Be-rücksichtigung des Kirchenjahres und sei-ner verschiedenen Pestzeiten mit einer soausführlichen Recapitulation des ganzenHeilsplanes in jeder Messe unvereinbarschien. Ueberhaupt war Abkürzung derGebete, Gesänge und Lectionen (nament-lich der alttestamentlichen), dagegen Ver-mehrung der Bestandtheile (sowol durchVervielfältigung schon vorhandener, wieder Psalmodie und der Litanei-Pration,als auch durch Hinzufügung neuer (ab-gesehen von Anfang und Schluss der L.,namentlich des Trishagions, der Gebetezur Incensation, zu den Lectionen, zu derFax , den Manualacten der Oblation undder Brechung, auch des Credo und desVaterunsers) das Ziel, welchem die litur-gische Reform allmählig, aber unausgesetztentgegenschritt. Das Aufhören des Kate-chumenats in der christlich gewordenenWelt, das Seltenwerden der Energumenenund die Umgestaltung der Bussdisciplinbewirkten nicht nur den fast vollständigenWegfall der betreffenden ,Entlassungen“,sondern auch die Verwischung des altenUnterschiedes zwischen der Vormesse undder Missa fidelium, und in Folge dessenvielfach Zurückschiebung der Litanei-Ora-tion (des ,ersten Gebetes der Gläubigen“)und der Oblation an den Anfang der gan-zen Feier.

Aus der Uebergangsperiode selbst liegenmehrere Zeugnisse für den damaligen Be-stand der L. vor. Bei dem hl. Cyrill vonJerusalem (Catech. mystagog. 5, um 348n. Chr., besprochen von F. Frohst, Katho-lik 1884, I 142. 253) stimmt noch Allesmit der L. der apostolischen Constitutionenüberein; nur kennt er schon das Vater-unser zwischen Kanon und Sancta Sanctisund lässt die Händewaschung der Faxvorhergehen. Seine Praefation, welchewörtlich mit der Jacobus-L. übereinstimmt,thoilt mit dieser die richtige, in den apo-stolischen Constitutionen verlassene Form,der gemäss sie nur unsere Verpflichtung,Gott im Vereine mit den himmlischenHeerscharen Preis und Dank darzubringen,ausspricht, ohne sie im Einzelnen zu be-gründen; denn Himmel, Erde, Meer undGestirne werden nicht als Schöpfungs-werke, sondern als mitpreisende Stimmenerwähnt. Vom Kanon berührt er nur dieEpiklesis und die Memento (über diese auchBasilius Epist. 241; Epiphanias Ilaer. 75),