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Liturgieen.
die Mischung der consecrirten Elementeund den Friedenskuss (Y. Habete vincu-lum charitatis et pacis, ut apti sitis sanctismysteriis. R. Pax Christi et Ecclesiaeabundet in cordibus nostris), endlich be-sondere Formeln bei der Sumption undAustheilung, aus denen die unsrigen woldurch Verkürzung entstanden sind.
Die älteste Collection von Messgebetenund Praefationen der römischen Liturgieliegt in dem von Giuseppe Bianchini inYerona entdeckten und 1735 unter demTitel: Codex Sacramentorum vetus Ro-manae Ecclesiae a S. Leone Papa con-fectus, edirten Veroneser Manuscript vor.Die kühne Vermuthung des Entdeckers,ein Werk des grossen Papstes vor sichzu haben, hat sich indess nicht bestätigt;Leo ist weder Verfasser, noch Sammlerder zahlreichen Formulare, die sich aufdie Feste des Herrn, die Fasttage, dieGedächtnisstage der Apostel und Märtyrervertheilen; auch für die Ordinationstagesind Gebete angegeben. Von Bekennernkommen nur die Päpste Silvester undSimplicius vor, aber es wird nicht ihrNatale für den Himmel, sondern ihre De-positio gefeiert und für die Ruhe ihrerSeelen gebetet. Dieser Umstand, zusam-mengehalten mit den zahlreichen kirchen-politischen Gebeten (gesammelt bei MoneLat. u. griecli. Messen, Frankf. 1850, 110)für die Ruhe und das Glück des Reichesund die Verherrlichung des ,römischenNamens 1 , weist, wie die Benediction vonMilch und Honig am Pfingstfeste, in sehrfrühe Zeit, vielleicht noch ins 4. Jahrh.,wenn auch der Sammler nach dem ge-ringen Geschick, mit welchem er Formularan Formular reihte und Ungleichartigesverband, sicher ein Römer, aber kein Papstwar. Muratori setzt die Compilation insPontificat Felix’ III (483—492). DasFehlen der Marienfesto und der Gebrauchder alten lateinischen Bibelübersetzungdürften indess ein früheres Datum em-pfehlen. Der Mangel des Kanons ist derbeklagenswertheste Defect dieser Samm-lung.
Schon 1680 hatte Cardinal Tommasi auseinem ursprünglich französischen Codexdos 10. Jahrh. einen Liber SacramentorumRomanae Ecclesiae publicirt. Dieses um-fassendste Monument der lateinischen Li-turgie vor Gregor d. Gr. enthält imersten Theile die Orationes et preces or-dinis anni circuli, nämlich die Collecten,Secreten, Praefationen und Postcommu-nionen der Sonn- und Ferialtage, sowieder Feste des Herrn von Weihnachten biszur Pfingstoctav einschliesslich. Dabei fin-den sich bereits die Ueberschriften Se-creta, Post communionem und Ad popu-
lum. Von besonderem Interesse sind dieCeremonien des Weihe-, Buss- und Kate-chumenats-Ritus; im letztem wird Salzgereicht und das Symbolum Nicaeno-Constantinopolitanum griechisch und la-teinisch ohne den Zusatz filioque recitirt(ex Patre procedentem); die Erklärungdes Vaterunsers setzt Erwachsene als Täuf-linge voraus. Das zweite Buch bringt dieOrationes et preces de natalieiis Sancto-rum, 85 Nummern für Heiligenfeste undFasttage; darunter befinden sich die zweiFeste vom hl. Kreuz, vier Marienfesteund das des Erzengels Michael, wogegendie Gedächtnisstage der Päpste und Con-fessoren des 4. Jahrh. vollständig fehlen.Der dritte, kleinste, aber wichtigste Theilträgt die Ueberschrift: orationes et precescum canone pro dominicis diebus. Hierstehen zuerst die Gebete (wie im zweitenTheil ohne Praefationen) zu 16 Sonntags-messen, hierauf folgt, mit Sursum cordaund der Praefatio communis beginnend,der Canon actionis bis zum Friedenskuss,mit Ausnahme des fehlenden Memento fürdie Verstorbenen, vollständig mit demunsrigen identisch (da die weiter aufge-zählten Heiligen olfenbar später eingescho-ben wurden). Nach der Pax ordnet eineRubrik die kirchlichen Verkündigungen unddie gemeinsame Communion aller Anwe-senden an (communicat sacerdos cum or-dinibus sacris, cum omni populo), woraufeinige Postcommunionen und Segensgebetefolgen. Hinter dem Kanon enthält derCodex noch 90 Nummern, Messgebete fürdie verschiedensten Veranlassungen. Nr. 52ist unter der Ueberschrift Incipit actionuptialis die heute noch übliche Hoch-zeitsmesse mit eigener Praefation, Einlageinfra actionem (d. h. Veränderung desGebetes Hancigitur, was in unserm Codexbei sehr vielen Messen statthat) und Braut-segen. Nr. 62, Missa pro regibus, setztden Bestand, aber auch die Kämpfe desImperium romanum im Sinne des Vero-, neser Sacramentars voraus, wonach sichdie Erwähnung der Franken am Char-froitag (respice ad Romanum sive Fran-1 corum imperium) eben als späteres Em-j schiebsei darstellt, wie die besonderen'Heiligen im Kanon. Von Nr. 91 an kom-| men Gebete und Messen für Verstorbene,j darunter Nr. 96, Missa pro defuncto nu*per baptizato, d. h. für solche, welche diej Taufe bis ans Ende des Lebens verschobenhatten (quem in finem istius vitae igenerationis fonte mundasti, sagt die J 08communio). Nr. 98 giebt ein Messforniu <für solche, welche die Busse verlang>jäher nicht erlebt haben, mit der mj essanten Rubrik: si quis poemten i*i petens, dum sacerdos venit, fuent ot ci